schaft als fühlende und mit Vernunft begabte und sittlicher Ideen fähige Wesen, daß die Männer Rechte besitzen? Die Frauen sollten folglich die- selben Rechte haben. Entweder hat kein individu- elles Glied der Menschheit irgendwelches wirkliche Recht, oder alle haben das gleiche, und wer gegen die Rechte eines anderen stimmt, einerlei, welches seine Religion, seine Farbe, sein Geschlecht ist, der entsagt damit seinen eigenen Rechten." Ebenso for- derte Mary Wollstonecraft schon 1795 in ihrem Werk: "Vindication of the rights of women" die Befreiung der Frau. Olympe de Gouges über- reichte dem Revolutionstribunal in Paris eine Peti- tion französischer Frauen um Gewährung politischer Gleichberechtigung, da die "Declaration des droits de l'homme" nur für Männer galt.Hippel plä- diert 1772 in Deutschland in seiner Schrift über "Die bürgerliche Verbesserung der Weiber" für Gewäh- rung politischer Frauenrechte unter Hinweis auf die Verschiedenheit der Geschlechter, und er zeigt an geschichtlichen Beispielen, wie man von jeher den Herrscherinnen die politische Befähigung uneinge- schränkt zuerkannt hat. John Stuart Mill liefert den Frauen geistige Waffen für ihren Befreiungs- kampf mit seinem Werk "Die Hörigkeit der Frau". Er unterbreitete 1866 dem englischen Parlament die erste Petition zugunsten des Frauenstimmrechts. Unter den Vorkämpfern unseres Zeitalters zog Bebel in seinem Buch "Die Frau und der Sozialismus" die weitgehendsten Konsequenzen. Auch Bismarck hat in späteren Jahren geäußert, "er wünschte, die Wahlen ständen mehr unter weiblichem Einfluß, da- mit sie besser und nationaler ausfielen", und folgerte daraus: "Halten die Frauen fest zur Politik, so halte ich die Politik für gesichert." Treitschke hat in seiner Schrift "Ueber die Freiheit" auf die
schaft als fühlende und mit Vernunft begabte und sittlicher Ideen fähige Wesen, daß die Männer Rechte besitzen? Die Frauen sollten folglich die- selben Rechte haben. Entweder hat kein individu- elles Glied der Menschheit irgendwelches wirkliche Recht, oder alle haben das gleiche, und wer gegen die Rechte eines anderen stimmt, einerlei, welches seine Religion, seine Farbe, sein Geschlecht ist, der entsagt damit seinen eigenen Rechten.‟ Ebenso for- derte Mary Wollstonecraft schon 1795 in ihrem Werk: „Vindication of the rights of women‟ die Befreiung der Frau. Olympe de Gouges über- reichte dem Revolutionstribunal in Paris eine Peti- tion französischer Frauen um Gewährung politischer Gleichberechtigung, da die „Déclaration des droits de l'homme‟ nur für Männer galt.Hippel plä- diert 1772 in Deutschland in seiner Schrift über „Die bürgerliche Verbesserung der Weiber‟ für Gewäh- rung politischer Frauenrechte unter Hinweis auf die Verschiedenheit der Geschlechter, und er zeigt an geschichtlichen Beispielen, wie man von jeher den Herrscherinnen die politische Befähigung uneinge- schränkt zuerkannt hat. John Stuart Mill liefert den Frauen geistige Waffen für ihren Befreiungs- kampf mit seinem Werk „Die Hörigkeit der Frau‟. Er unterbreitete 1866 dem englischen Parlament die erste Petition zugunsten des Frauenstimmrechts. Unter den Vorkämpfern unseres Zeitalters zog Bebel in seinem Buch „Die Frau und der Sozialismus‟ die weitgehendsten Konsequenzen. Auch Bismarck hat in späteren Jahren geäußert, „er wünschte, die Wahlen ständen mehr unter weiblichem Einfluß, da- mit sie besser und nationaler ausfielen‟, und folgerte daraus: „Halten die Frauen fest zur Politik, so halte ich die Politik für gesichert.‟ Treitschke hat in seiner Schrift „Ueber die Freiheit‟ auf die
<TEI><text><body><p><pbfacs="#f0006"n="6"/>
schaft als fühlende und mit Vernunft begabte und<lb/>
sittlicher Ideen fähige Wesen, daß die Männer<lb/>
Rechte besitzen? Die Frauen sollten folglich die-<lb/>
selben Rechte haben. Entweder hat kein individu-<lb/>
elles Glied der Menschheit irgendwelches wirkliche<lb/>
Recht, oder alle haben das gleiche, und wer gegen<lb/>
die Rechte eines anderen stimmt, einerlei, welches<lb/>
seine Religion, seine Farbe, sein Geschlecht ist, der<lb/>
entsagt damit seinen eigenen Rechten.‟ Ebenso for-<lb/>
derte <persNameref="http://d-nb.info/gnd/118639285">Mary <hirendition="#g">Wollstonecraft</hi></persName> schon 1795 in ihrem<lb/>
Werk: „Vindication of the rights of women‟ die<lb/>
Befreiung der Frau. <persNameref="http://d-nb.info/gnd/11854103X">Olympe <hirendition="#g">de Gouges</hi></persName> über-<lb/>
reichte dem Revolutionstribunal in Paris eine Peti-<lb/>
tion französischer Frauen um Gewährung politischer<lb/>
Gleichberechtigung, da die „Déclaration des droits<lb/>
de l'homme‟ nur für Männer galt.<hirendition="#g">Hippel</hi> plä-<lb/>
diert 1772 in Deutschland in seiner Schrift über „Die<lb/>
bürgerliche Verbesserung der Weiber‟ für Gewäh-<lb/>
rung politischer Frauenrechte unter Hinweis auf die<lb/>
Verschiedenheit der Geschlechter, und er zeigt an<lb/>
geschichtlichen Beispielen, wie man von jeher den<lb/>
Herrscherinnen die politische Befähigung uneinge-<lb/>
schränkt zuerkannt hat. John Stuart <hirendition="#g">Mill</hi> liefert<lb/>
den Frauen geistige Waffen für ihren Befreiungs-<lb/>
kampf mit seinem Werk „Die Hörigkeit der Frau‟.<lb/>
Er unterbreitete 1866 dem englischen Parlament die<lb/>
erste Petition zugunsten des Frauenstimmrechts. Unter<lb/>
den Vorkämpfern unseres Zeitalters zog <hirendition="#g">Bebel</hi> in<lb/>
seinem Buch „Die Frau und der Sozialismus‟ die<lb/>
weitgehendsten Konsequenzen. Auch <hirendition="#g">Bismarck</hi><lb/>
hat in späteren Jahren geäußert, „er wünschte, die<lb/>
Wahlen ständen mehr unter weiblichem Einfluß, da-<lb/>
mit sie besser und nationaler ausfielen‟, und folgerte<lb/>
daraus: „Halten die Frauen fest zur Politik, so<lb/>
halte ich die Politik für gesichert.‟<hirendition="#g">Treitschke</hi><lb/>
hat in seiner Schrift „Ueber die Freiheit‟ auf die<lb/> </p></body></text></TEI>
[6/0006]
schaft als fühlende und mit Vernunft begabte und
sittlicher Ideen fähige Wesen, daß die Männer
Rechte besitzen? Die Frauen sollten folglich die-
selben Rechte haben. Entweder hat kein individu-
elles Glied der Menschheit irgendwelches wirkliche
Recht, oder alle haben das gleiche, und wer gegen
die Rechte eines anderen stimmt, einerlei, welches
seine Religion, seine Farbe, sein Geschlecht ist, der
entsagt damit seinen eigenen Rechten.‟ Ebenso for-
derte Mary Wollstonecraft schon 1795 in ihrem
Werk: „Vindication of the rights of women‟ die
Befreiung der Frau. Olympe de Gouges über-
reichte dem Revolutionstribunal in Paris eine Peti-
tion französischer Frauen um Gewährung politischer
Gleichberechtigung, da die „Déclaration des droits
de l'homme‟ nur für Männer galt.Hippel plä-
diert 1772 in Deutschland in seiner Schrift über „Die
bürgerliche Verbesserung der Weiber‟ für Gewäh-
rung politischer Frauenrechte unter Hinweis auf die
Verschiedenheit der Geschlechter, und er zeigt an
geschichtlichen Beispielen, wie man von jeher den
Herrscherinnen die politische Befähigung uneinge-
schränkt zuerkannt hat. John Stuart Mill liefert
den Frauen geistige Waffen für ihren Befreiungs-
kampf mit seinem Werk „Die Hörigkeit der Frau‟.
Er unterbreitete 1866 dem englischen Parlament die
erste Petition zugunsten des Frauenstimmrechts. Unter
den Vorkämpfern unseres Zeitalters zog Bebel in
seinem Buch „Die Frau und der Sozialismus‟ die
weitgehendsten Konsequenzen. Auch Bismarck
hat in späteren Jahren geäußert, „er wünschte, die
Wahlen ständen mehr unter weiblichem Einfluß, da-
mit sie besser und nationaler ausfielen‟, und folgerte
daraus: „Halten die Frauen fest zur Politik, so
halte ich die Politik für gesichert.‟ Treitschke
hat in seiner Schrift „Ueber die Freiheit‟ auf die
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2015-06-26T14:08:50Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2015-06-26T14:08:50Z)
Weitere Informationen:
Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.
Bogensignaturen: keine Angabe;
Druckfehler: keine Angabe;
fremdsprachliches Material: keine Angabe;
Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe;
Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage;
i/j in Fraktur: keine Angabe;
I/J in Fraktur: keine Angabe;
Kolumnentitel: keine Angabe;
Kustoden: keine Angabe;
langes s (ſ): als s transkribiert;
Normalisierungen: keine Angabe;
rundes r (ꝛ): keine Angabe;
Seitenumbrüche markiert: ja;
Silbentrennung: wie Vorlage;
u/v bzw. U/V: keine Angabe;
Vokale mit übergest. e: keine Angabe;
Vollständigkeit: vollständig erfasst;
Zeichensetzung: wie Vorlage;
Zeilenumbrüche markiert: ja;
Ledermann, Frieda: Zur Geschichte der Frauenstimmrechtsbewegung. Berlin, 1918, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ledermann_frauenstimmrechtsbewegung_1918/6>, abgerufen am 16.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.