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Ledermann, Frieda: Zur Geschichte der Frauenstimmrechtsbewegung. Berlin, 1918.

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gen darüber angestellt, inwieweit die Frauen zur
Mitarbeit in der Gemeinde gesetzlich zugelassen oder
davon ausgeschlossen sind, und welche ehrenamt-
liche oder berufliche Tätigkeit sich für sie inner-
halb dieser Grenzen praktisch ergeben hat. Dieser
Stelle verdanken wir auch eine interessante Statistik
über die kommunale Kriegsarbeit der Frau. Aus
ihr ersehen wir, wie so manche Stadtverwaltungen,
der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe, Vor-
urteile überwunden und die Frauen zu den verschie-
densten Kommissionen und Deputationen hinzuge-
zogen haben, daß man dazu notfalls Gesetzespara-
graphen ignoriert hat, die früher eine unüberwind-
liche Mauer gegen manche kommunale Mitarbeit der
Frauen bildeten. So hat man verschiedentlich Frauen
zu den Mietseinigungsämtern, Lebensmittelkommis-
sionen, Preisprüfungsstellen, auch zur Kreisorgani-
sation für Kriegsbeschädigte herangezogen, sowie in
den Hauptausschuß für Kriegsfürsorge. In dieser
Arbeit haben die Frauen viel gegeben, aber auch
viel empfangen. Dr. Altmann-Gottheiner
äußert sich dazu im Kriegsjahrbuch 1916: "Je fester
verankert die Frauenarbeit in dem Verwaltungsappa-
rat liegt, je inniger die Frauenbestrebungen mit der
Gesamtleistung der Kommune verknüpft sind, eine
um so vollere Resonanz werden die Frauenwünsche
auf Zuerkennung der Rechte finden, deren sie zu
ihrer freien Auswirkung in Gemeinde und Staat
bedürfen." Die Frauen haben in den meisten städti-
schen und ländlichen Gemeinden an der erweiterten
Familienfürsorge und an der Lebensmittelverteilung
mitgearbeitet. Die direkte Mitwirkung bei
Schaffung aller kriegsgesetzlichen
Maßnahmen
ist jedoch bekanntlich den Frauen
in allen Fragen der Familien- und Hinterbliebenen-
fürsorge, der Witwen- und Waisenrenten, insbeson-

gen darüber angestellt, inwieweit die Frauen zur
Mitarbeit in der Gemeinde gesetzlich zugelassen oder
davon ausgeschlossen sind, und welche ehrenamt-
liche oder berufliche Tätigkeit sich für sie inner-
halb dieser Grenzen praktisch ergeben hat. Dieser
Stelle verdanken wir auch eine interessante Statistik
über die kommunale Kriegsarbeit der Frau. Aus
ihr ersehen wir, wie so manche Stadtverwaltungen,
der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe, Vor-
urteile überwunden und die Frauen zu den verschie-
densten Kommissionen und Deputationen hinzuge-
zogen haben, daß man dazu notfalls Gesetzespara-
graphen ignoriert hat, die früher eine unüberwind-
liche Mauer gegen manche kommunale Mitarbeit der
Frauen bildeten. So hat man verschiedentlich Frauen
zu den Mietseinigungsämtern, Lebensmittelkommis-
sionen, Preisprüfungsstellen, auch zur Kreisorgani-
sation für Kriegsbeschädigte herangezogen, sowie in
den Hauptausschuß für Kriegsfürsorge. In dieser
Arbeit haben die Frauen viel gegeben, aber auch
viel empfangen. Dr. Altmann-Gottheiner
äußert sich dazu im Kriegsjahrbuch 1916: „Je fester
verankert die Frauenarbeit in dem Verwaltungsappa-
rat liegt, je inniger die Frauenbestrebungen mit der
Gesamtleistung der Kommune verknüpft sind, eine
um so vollere Resonanz werden die Frauenwünsche
auf Zuerkennung der Rechte finden, deren sie zu
ihrer freien Auswirkung in Gemeinde und Staat
bedürfen.‟ Die Frauen haben in den meisten städti-
schen und ländlichen Gemeinden an der erweiterten
Familienfürsorge und an der Lebensmittelverteilung
mitgearbeitet. Die direkte Mitwirkung bei
Schaffung aller kriegsgesetzlichen
Maßnahmen
ist jedoch bekanntlich den Frauen
in allen Fragen der Familien- und Hinterbliebenen-
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[14/0014] gen darüber angestellt, inwieweit die Frauen zur Mitarbeit in der Gemeinde gesetzlich zugelassen oder davon ausgeschlossen sind, und welche ehrenamt- liche oder berufliche Tätigkeit sich für sie inner- halb dieser Grenzen praktisch ergeben hat. Dieser Stelle verdanken wir auch eine interessante Statistik über die kommunale Kriegsarbeit der Frau. Aus ihr ersehen wir, wie so manche Stadtverwaltungen, der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe, Vor- urteile überwunden und die Frauen zu den verschie- densten Kommissionen und Deputationen hinzuge- zogen haben, daß man dazu notfalls Gesetzespara- graphen ignoriert hat, die früher eine unüberwind- liche Mauer gegen manche kommunale Mitarbeit der Frauen bildeten. So hat man verschiedentlich Frauen zu den Mietseinigungsämtern, Lebensmittelkommis- sionen, Preisprüfungsstellen, auch zur Kreisorgani- sation für Kriegsbeschädigte herangezogen, sowie in den Hauptausschuß für Kriegsfürsorge. In dieser Arbeit haben die Frauen viel gegeben, aber auch viel empfangen. Dr. Altmann-Gottheiner äußert sich dazu im Kriegsjahrbuch 1916: „Je fester verankert die Frauenarbeit in dem Verwaltungsappa- rat liegt, je inniger die Frauenbestrebungen mit der Gesamtleistung der Kommune verknüpft sind, eine um so vollere Resonanz werden die Frauenwünsche auf Zuerkennung der Rechte finden, deren sie zu ihrer freien Auswirkung in Gemeinde und Staat bedürfen.‟ Die Frauen haben in den meisten städti- schen und ländlichen Gemeinden an der erweiterten Familienfürsorge und an der Lebensmittelverteilung mitgearbeitet. Die direkte Mitwirkung bei Schaffung aller kriegsgesetzlichen Maßnahmen ist jedoch bekanntlich den Frauen in allen Fragen der Familien- und Hinterbliebenen- fürsorge, der Witwen- und Waisenrenten, insbeson-  

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Zitationshilfe: Ledermann, Frieda: Zur Geschichte der Frauenstimmrechtsbewegung. Berlin, 1918, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ledermann_frauenstimmrechtsbewegung_1918/14>, abgerufen am 24.11.2024.