Nur in seltenen Fällen ist die Lage eines Hochofens eine solche, dass man im Stande ist, die mit Erzen, Zuschlägen oder Brennstoffen beladenen Karren von einem entsprechend hoch gelegenen Lagerplatze aus ohne Weiteres über eine Brücke nach der Gicht zu befördern. Weit häufiger ist man genöthigt, eine mechanische Hebevorrichtung anzuordnen, mit deren Hilfe jene Karren emporgehoben und nach be- wirkter Entleerung wieder herabgelassen werden.
Diese Hebevorrichtung heisst der Gichtaufzug.
Zur Aufnahme der erwähnten Karren dient eine entsprechend grosse Plattform oder Förderschale, welche gehoben und gesenkt wird. Einzelne Gichtaufzüge besitzen nur eine einzige derartige Plattform, so dass abwechselnd nur Aufgang oder nur Niedergang stattfinden kann, und heissen einfach wirkend; andere sind mit zwei Platt- formen versehen, von denen die eine steigt, während die andere sinkt, und diese heissen doppelt wirkende Aufzüge.
Die Bewegung erfolgt, sofern nicht ganz besondere Verhältnisse die Anordnung einer Bahn auf geneigter Ebene rechtfertigen, in senk- rechter Richtung. Die Plattform bewegt sich dabei, um vor Schwankungen geschützt zu sein, zwischen Führungen, und das Ganze ist in einem Gichtthurme, bei neueren Anlagen noch häufiger in einem ein- fachen, aus Schmiedeeisen construirten Fahrgerüste angeordnet.
Der Gichtthurm oder das Fahrgerüst steht seitlich neben dem Hoch- ofen und ist mit demselben durch eine, am zweckmässigsten aus Eisen construirte, Brücke verbunden. Sind mehrere Hochöfen vorhanden, so pflegt man für je zwei Hochöfen einen gemeinschaftlichen Gichtaufzug anzuordnen, welcher dann zwischen beiden seine Stelle erhält und mit jedem derselben durch eine gemeinschaftliche Gichtbrücke in Ver- bindung steht.
Damit die auf der Gicht angelangte Plattform nicht etwa vorzeitig durch irgend einen Zufall wieder sinke und damit die Entladung und Wiederbeladung derselben ohne jede Gefahr bewirkt werden könne, pflegt man eine selbstthätig wirkende Feststellung für die im höchsten Stande angelangte Plattform anzubringen. Dieselbe besteht aus einigen Nasen oder Knaggen, welche sich unter die Plattform legen. Beim Aufsteigen der letzteren werden sie von dieser selbst zurückgeschoben, damit der Weg frei werde, um dann durch den Druck eines Gegen- gewichtes oder einer Feder sofort wieder in ihre richtige Lage zurück- geführt zu werden, sobald die Plattform vorüber ist.
Ausserdem ist es zweckmässig, den Zugang von der Gichtbrücke zu der Plattform im Gichtthurme oder Fahrgerüste durch ein senkrecht ver- schiebbares Gitter zu schliessen, welches erst durch die Schale gehoben wird, wenn sie im höchsten Stande anlangt, damit nicht Unglücksfälle durch das Hineinstürzen von Personen oder Gichtwagen in die leere Oeffnung entstehen.
Um heftige Stösse zu vermeiden, wenn die Plattform unten an- kommt, bringt man mitunter Buffer an, auf welche sie sich aufsetzt;
Die Gichtaufzüge.
IV. Die Gichtaufzüge.
Nur in seltenen Fällen ist die Lage eines Hochofens eine solche, dass man im Stande ist, die mit Erzen, Zuschlägen oder Brennstoffen beladenen Karren von einem entsprechend hoch gelegenen Lagerplatze aus ohne Weiteres über eine Brücke nach der Gicht zu befördern. Weit häufiger ist man genöthigt, eine mechanische Hebevorrichtung anzuordnen, mit deren Hilfe jene Karren emporgehoben und nach be- wirkter Entleerung wieder herabgelassen werden.
Diese Hebevorrichtung heisst der Gichtaufzug.
Zur Aufnahme der erwähnten Karren dient eine entsprechend grosse Plattform oder Förderschale, welche gehoben und gesenkt wird. Einzelne Gichtaufzüge besitzen nur eine einzige derartige Plattform, so dass abwechselnd nur Aufgang oder nur Niedergang stattfinden kann, und heissen einfach wirkend; andere sind mit zwei Platt- formen versehen, von denen die eine steigt, während die andere sinkt, und diese heissen doppelt wirkende Aufzüge.
Die Bewegung erfolgt, sofern nicht ganz besondere Verhältnisse die Anordnung einer Bahn auf geneigter Ebene rechtfertigen, in senk- rechter Richtung. Die Plattform bewegt sich dabei, um vor Schwankungen geschützt zu sein, zwischen Führungen, und das Ganze ist in einem Gichtthurme, bei neueren Anlagen noch häufiger in einem ein- fachen, aus Schmiedeeisen construirten Fahrgerüste angeordnet.
Der Gichtthurm oder das Fahrgerüst steht seitlich neben dem Hoch- ofen und ist mit demselben durch eine, am zweckmässigsten aus Eisen construirte, Brücke verbunden. Sind mehrere Hochöfen vorhanden, so pflegt man für je zwei Hochöfen einen gemeinschaftlichen Gichtaufzug anzuordnen, welcher dann zwischen beiden seine Stelle erhält und mit jedem derselben durch eine gemeinschaftliche Gichtbrücke in Ver- bindung steht.
Damit die auf der Gicht angelangte Plattform nicht etwa vorzeitig durch irgend einen Zufall wieder sinke und damit die Entladung und Wiederbeladung derselben ohne jede Gefahr bewirkt werden könne, pflegt man eine selbstthätig wirkende Feststellung für die im höchsten Stande angelangte Plattform anzubringen. Dieselbe besteht aus einigen Nasen oder Knaggen, welche sich unter die Plattform legen. Beim Aufsteigen der letzteren werden sie von dieser selbst zurückgeschoben, damit der Weg frei werde, um dann durch den Druck eines Gegen- gewichtes oder einer Feder sofort wieder in ihre richtige Lage zurück- geführt zu werden, sobald die Plattform vorüber ist.
Ausserdem ist es zweckmässig, den Zugang von der Gichtbrücke zu der Plattform im Gichtthurme oder Fahrgerüste durch ein senkrecht ver- schiebbares Gitter zu schliessen, welches erst durch die Schale gehoben wird, wenn sie im höchsten Stande anlangt, damit nicht Unglücksfälle durch das Hineinstürzen von Personen oder Gichtwagen in die leere Oeffnung entstehen.
Um heftige Stösse zu vermeiden, wenn die Plattform unten an- kommt, bringt man mitunter Buffer an, auf welche sie sich aufsetzt;
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Die Gichtaufzüge.
IV. Die Gichtaufzüge.
Nur in seltenen Fällen ist die Lage eines Hochofens eine solche,
dass man im Stande ist, die mit Erzen, Zuschlägen oder Brennstoffen
beladenen Karren von einem entsprechend hoch gelegenen Lagerplatze
aus ohne Weiteres über eine Brücke nach der Gicht zu befördern.
Weit häufiger ist man genöthigt, eine mechanische Hebevorrichtung
anzuordnen, mit deren Hilfe jene Karren emporgehoben und nach be-
wirkter Entleerung wieder herabgelassen werden.
Diese Hebevorrichtung heisst der Gichtaufzug.
Zur Aufnahme der erwähnten Karren dient eine entsprechend grosse
Plattform oder Förderschale, welche gehoben und gesenkt wird.
Einzelne Gichtaufzüge besitzen nur eine einzige derartige Plattform,
so dass abwechselnd nur Aufgang oder nur Niedergang stattfinden
kann, und heissen einfach wirkend; andere sind mit zwei Platt-
formen versehen, von denen die eine steigt, während die andere sinkt,
und diese heissen doppelt wirkende Aufzüge.
Die Bewegung erfolgt, sofern nicht ganz besondere Verhältnisse
die Anordnung einer Bahn auf geneigter Ebene rechtfertigen, in senk-
rechter Richtung. Die Plattform bewegt sich dabei, um vor Schwankungen
geschützt zu sein, zwischen Führungen, und das Ganze ist in einem
Gichtthurme, bei neueren Anlagen noch häufiger in einem ein-
fachen, aus Schmiedeeisen construirten Fahrgerüste angeordnet.
Der Gichtthurm oder das Fahrgerüst steht seitlich neben dem Hoch-
ofen und ist mit demselben durch eine, am zweckmässigsten aus Eisen
construirte, Brücke verbunden. Sind mehrere Hochöfen vorhanden, so
pflegt man für je zwei Hochöfen einen gemeinschaftlichen Gichtaufzug
anzuordnen, welcher dann zwischen beiden seine Stelle erhält und mit
jedem derselben durch eine gemeinschaftliche Gichtbrücke in Ver-
bindung steht.
Damit die auf der Gicht angelangte Plattform nicht etwa vorzeitig
durch irgend einen Zufall wieder sinke und damit die Entladung und
Wiederbeladung derselben ohne jede Gefahr bewirkt werden könne,
pflegt man eine selbstthätig wirkende Feststellung für die im höchsten
Stande angelangte Plattform anzubringen. Dieselbe besteht aus einigen
Nasen oder Knaggen, welche sich unter die Plattform legen. Beim
Aufsteigen der letzteren werden sie von dieser selbst zurückgeschoben,
damit der Weg frei werde, um dann durch den Druck eines Gegen-
gewichtes oder einer Feder sofort wieder in ihre richtige Lage zurück-
geführt zu werden, sobald die Plattform vorüber ist.
Ausserdem ist es zweckmässig, den Zugang von der Gichtbrücke zu
der Plattform im Gichtthurme oder Fahrgerüste durch ein senkrecht ver-
schiebbares Gitter zu schliessen, welches erst durch die Schale gehoben
wird, wenn sie im höchsten Stande anlangt, damit nicht Unglücksfälle
durch das Hineinstürzen von Personen oder Gichtwagen in die leere
Oeffnung entstehen.
Um heftige Stösse zu vermeiden, wenn die Plattform unten an-
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Ledebur, Adolf: Handbuch der Eisenhüttenkunde. Leipzig, 1884, S. 450. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ledebur_eisenhuettenkunde_1884/510>, abgerufen am 04.11.2024.
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