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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 5. Leipzig, 1802.

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Ich. Nein.

Er. Si fecisti nega, est prima regula juris.

Ich. Die nur gar zu gut befolget wird.

Er. Besonders vom Herrn Magister.

Ich. Herr Hofrath, bin ich hierher gerufen
worden, um Beleidigungen zu hören?

Er. Schon gut, schon gut! Haben Sie das
Ding da gemacht?

Ich. Nein.

Er. Aber der Kerl hat's doch gesagt.

Ich. Und wenn auch.

Er. Dem Kerl muß geglaubt werden.

Ich. Mein Wort gilt doch so viel wie das
Wort des lumpigen Kerls von Trotha.

Er. Das verstehen Sie nicht. Der Kerl hat
fidem; er indicirt seine complices. Die Sache soll
näher untersucht werden.

Ich. Hab nichts dagegen.

Er. Auf allen Fall kommen Sie garstig in die
Tinte.

Das war mein Bescheid. Acht Tage nachher
ließ mich Hr. Dreyander nochmals citiren: ich er-
schien, wartete über eine Stunde, und konnte kaum
erhalten, daß ich weggehen durfte, indem der lustige
Kerl von Trotha, welcher aber doch mehr fidem als
ich hatte, nicht kam. Kaum war ich zu Hause,
so kam der Pedell Hr. Penke, und rief mich. Nun

Ich. Nein.

Er. Si feciſti nega, eſt prima regula juris.

Ich. Die nur gar zu gut befolget wird.

Er. Beſonders vom Herrn Magiſter.

Ich. Herr Hofrath, bin ich hierher gerufen
worden, um Beleidigungen zu hoͤren?

Er. Schon gut, ſchon gut! Haben Sie das
Ding da gemacht?

Ich. Nein.

Er. Aber der Kerl hat's doch geſagt.

Ich. Und wenn auch.

Er. Dem Kerl muß geglaubt werden.

Ich. Mein Wort gilt doch ſo viel wie das
Wort des lumpigen Kerls von Trotha.

Er. Das verſtehen Sie nicht. Der Kerl hat
fidem; er indicirt ſeine complices. Die Sache ſoll
naͤher unterſucht werden.

Ich. Hab nichts dagegen.

Er. Auf allen Fall kommen Sie garſtig in die
Tinte.

Das war mein Beſcheid. Acht Tage nachher
ließ mich Hr. Dreyander nochmals citiren: ich er-
ſchien, wartete uͤber eine Stunde, und konnte kaum
erhalten, daß ich weggehen durfte, indem der luſtige
Kerl von Trotha, welcher aber doch mehr fidem als
ich hatte, nicht kam. Kaum war ich zu Hauſe,
ſo kam der Pedell Hr. Penke, und rief mich. Nun

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[281/0289] Ich. Nein. Er. Si feciſti nega, eſt prima regula juris. Ich. Die nur gar zu gut befolget wird. Er. Beſonders vom Herrn Magiſter. Ich. Herr Hofrath, bin ich hierher gerufen worden, um Beleidigungen zu hoͤren? Er. Schon gut, ſchon gut! Haben Sie das Ding da gemacht? Ich. Nein. Er. Aber der Kerl hat's doch geſagt. Ich. Und wenn auch. Er. Dem Kerl muß geglaubt werden. Ich. Mein Wort gilt doch ſo viel wie das Wort des lumpigen Kerls von Trotha. Er. Das verſtehen Sie nicht. Der Kerl hat fidem; er indicirt ſeine complices. Die Sache ſoll naͤher unterſucht werden. Ich. Hab nichts dagegen. Er. Auf allen Fall kommen Sie garſtig in die Tinte. Das war mein Beſcheid. Acht Tage nachher ließ mich Hr. Dreyander nochmals citiren: ich er- ſchien, wartete uͤber eine Stunde, und konnte kaum erhalten, daß ich weggehen durfte, indem der luſtige Kerl von Trotha, welcher aber doch mehr fidem als ich hatte, nicht kam. Kaum war ich zu Hauſe, ſo kam der Pedell Hr. Penke, und rief mich. Nun

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Zitationshilfe: Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 5. Leipzig, 1802, S. 281. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben05_1802/289>, abgerufen am 10.05.2024.