welche ihn verklagten, da er bey dem unsinnigen Vortrag des Hn. Superintendent Oemler Tabak geraucht hatte. Das war ja wohl so ein Stück von Sacrilegium, worüber Hr. Schnaibert, der Ex- caplan, jetzt Professor zu Jena, so viel zu schwa- tzen weiß. Der Mann soll jetzt höflicher seyn, als im Jahr Domini 1787. Wohl ihm! Vielleicht hat ihn das Mädchen ad numerum nescio quem, be- kehrt.
Aber wo bin ich denn? -- Ja, ob mir Herr Wolf beneficio oder injuria cognitus ist? Nein, meine Herren Leser! Hr. Wolf ist zwar mir dann freundlich, wenn ich ihn um Freundschaft bitte; aber so ist Herr Wolf gegen Jeden. -- Bücher hat mir Wolf genug geborgt, und zwar solche, die nur Männer von einander borgen, denn ich, da ich Bach kenne, brauche Dobelows Rechtsge- schichte nicht: so brauche ich auch den schulmei- stermäßigen Commentar des Mosjeh Thormeyers über Ciceros LL. Offeiorum nicht, sobald ich nur meinen Heisinger habe.
Es ist überhaupt eine schnurrige Sache mit dem Becommentiren der alten Classiker. Wer z. B. den Virgilius lesen kann, oder den Homerus, bedankt sich vor allen Auslegungen des Custathius und des Hn. Heyne. Doch haben Ausleger wie die Genannten, immer ihre hohen Verdienste; aber
welche ihn verklagten, da er bey dem unſinnigen Vortrag des Hn. Superintendent Oemler Tabak geraucht hatte. Das war ja wohl ſo ein Stuͤck von Sacrilegium, woruͤber Hr. Schnaibert, der Ex- caplan, jetzt Profeſſor zu Jena, ſo viel zu ſchwa- tzen weiß. Der Mann ſoll jetzt hoͤflicher ſeyn, als im Jahr Domini 1787. Wohl ihm! Vielleicht hat ihn das Maͤdchen ad numerum neſcio quem, be- kehrt.
Aber wo bin ich denn? — Ja, ob mir Herr Wolf beneficio oder injuria cognitus iſt? Nein, meine Herren Leſer! Hr. Wolf iſt zwar mir dann freundlich, wenn ich ihn um Freundſchaft bitte; aber ſo iſt Herr Wolf gegen Jeden. — Buͤcher hat mir Wolf genug geborgt, und zwar ſolche, die nur Maͤnner von einander borgen, denn ich, da ich Bach kenne, brauche Dobelows Rechtsge- ſchichte nicht: ſo brauche ich auch den ſchulmei- ſtermaͤßigen Commentar des Mosjeh Thormeyers uͤber Ciceros LL. Offeiorum nicht, ſobald ich nur meinen Heiſinger habe.
Es iſt uͤberhaupt eine ſchnurrige Sache mit dem Becommentiren der alten Claſſiker. Wer z. B. den Virgilius leſen kann, oder den Homerus, bedankt ſich vor allen Auslegungen des Cuſtathius und des Hn. Heyne. Doch haben Ausleger wie die Genannten, immer ihre hohen Verdienſte; aber
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welche ihn verklagten, da er bey dem unſinnigen
Vortrag des Hn. Superintendent Oemler Tabak
geraucht hatte. Das war ja wohl ſo ein Stuͤck von
Sacrilegium, woruͤber Hr. Schnaibert, der Ex-
caplan, jetzt Profeſſor zu Jena, ſo viel zu ſchwa-
tzen weiß. Der Mann ſoll jetzt hoͤflicher ſeyn, als
im Jahr Domini 1787. Wohl ihm! Vielleicht hat
ihn das Maͤdchen ad numerum neſcio quem, be-
kehrt.
Aber wo bin ich denn? — Ja, ob mir Herr
Wolf beneficio oder injuria cognitus iſt? Nein,
meine Herren Leſer! Hr. Wolf iſt zwar mir dann
freundlich, wenn ich ihn um Freundſchaft bitte;
aber ſo iſt Herr Wolf gegen Jeden. — Buͤcher
hat mir Wolf genug geborgt, und zwar ſolche, die
nur Maͤnner von einander borgen, denn ich, da
ich Bach kenne, brauche Dobelows Rechtsge-
ſchichte nicht: ſo brauche ich auch den ſchulmei-
ſtermaͤßigen Commentar des Mosjeh Thormeyers
uͤber Ciceros LL. Offeiorum nicht, ſobald ich nur
meinen Heiſinger habe.
Es iſt uͤberhaupt eine ſchnurrige Sache mit
dem Becommentiren der alten Claſſiker. Wer z.
B. den Virgilius leſen kann, oder den Homerus,
bedankt ſich vor allen Auslegungen des Cuſtathius
und des Hn. Heyne. Doch haben Ausleger wie
die Genannten, immer ihre hohen Verdienſte; aber
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 5. Leipzig, 1802, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben05_1802/197>, abgerufen am 04.12.2024.
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