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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,1. Leipzig, 1797.

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testirten. Man verachtete ihre Protestation, und
befahl, daß sie alle, ohne Ausnahme, der Nation
schwören, und forthin niemand als Herrn aner-
kennen sollten, als den König und die gesetzgebende
Macht der Nation.

Auch dieses Gesetz sanktionnirte Ludwig XVI,
bereute dieß aber nachher in seiner lezten Stunde.

Nun wanderte eine Menge Geistlicher, von
hohem und niederm Kaliber, Erzbischöfe, Bischö-
fe, Prälaten, Abbees und mehr dergleichen Ge-
ziefer aus, und verbreiteten im Auslande alle
nur ersinnlichen bösen Gerüchte wider die französi-
sche Nation. Die Nation besezte indeß die durch
Emigration erledigten Stellen der damals noch
nothwendigen Geistlichen gleich mit andern Sub-
jekten, welche Geschicklichkeit und Eifer genug
fürs gemeine Beste hatten. Man muß gestehen,
daß unter den neuen sogenannten konstitutionellen
Bischöfen Männer von reifer Einsicht und von
großen Verdiensten gewesen sind. Dieß sieht man
schon aus ihren Hirtenbriefen, welche allerdings
von Einsicht und guten Gesinnungen voll sind.

Die ehemaligen Bischöfe waren nach der Be-
schreibung, welche die Franzosen von ihnen mach-
ten, eingemachte Libertins und Wollüstlinge.
Sie saßen oft ganze Jahre in Paris oder auf ihren
Lustschlössern, verpraßten ihr Geld, hielten sich

teſtirten. Man verachtete ihre Proteſtation, und
befahl, daß ſie alle, ohne Ausnahme, der Nation
ſchwoͤren, und forthin niemand als Herrn aner-
kennen ſollten, als den Koͤnig und die geſetzgebende
Macht der Nation.

Auch dieſes Geſetz ſanktionnirte Ludwig XVI,
bereute dieß aber nachher in ſeiner lezten Stunde.

Nun wanderte eine Menge Geiſtlicher, von
hohem und niederm Kaliber, Erzbiſchoͤfe, Biſchoͤ-
fe, Praͤlaten, Abbees und mehr dergleichen Ge-
ziefer aus, und verbreiteten im Auslande alle
nur erſinnlichen boͤſen Geruͤchte wider die franzoͤſi-
ſche Nation. Die Nation beſezte indeß die durch
Emigration erledigten Stellen der damals noch
nothwendigen Geiſtlichen gleich mit andern Sub-
jekten, welche Geſchicklichkeit und Eifer genug
fuͤrs gemeine Beſte hatten. Man muß geſtehen,
daß unter den neuen ſogenannten konſtitutionellen
Biſchoͤfen Maͤnner von reifer Einſicht und von
großen Verdienſten geweſen ſind. Dieß ſieht man
ſchon aus ihren Hirtenbriefen, welche allerdings
von Einſicht und guten Geſinnungen voll ſind.

Die ehemaligen Biſchoͤfe waren nach der Be-
ſchreibung, welche die Franzoſen von ihnen mach-
ten, eingemachte Libertins und Wolluͤſtlinge.
Sie ſaßen oft ganze Jahre in Paris oder auf ihren
Luſtſchloͤſſern, verpraßten ihr Geld, hielten ſich

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[236/0240] teſtirten. Man verachtete ihre Proteſtation, und befahl, daß ſie alle, ohne Ausnahme, der Nation ſchwoͤren, und forthin niemand als Herrn aner- kennen ſollten, als den Koͤnig und die geſetzgebende Macht der Nation. Auch dieſes Geſetz ſanktionnirte Ludwig XVI, bereute dieß aber nachher in ſeiner lezten Stunde. Nun wanderte eine Menge Geiſtlicher, von hohem und niederm Kaliber, Erzbiſchoͤfe, Biſchoͤ- fe, Praͤlaten, Abbees und mehr dergleichen Ge- ziefer aus, und verbreiteten im Auslande alle nur erſinnlichen boͤſen Geruͤchte wider die franzoͤſi- ſche Nation. Die Nation beſezte indeß die durch Emigration erledigten Stellen der damals noch nothwendigen Geiſtlichen gleich mit andern Sub- jekten, welche Geſchicklichkeit und Eifer genug fuͤrs gemeine Beſte hatten. Man muß geſtehen, daß unter den neuen ſogenannten konſtitutionellen Biſchoͤfen Maͤnner von reifer Einſicht und von großen Verdienſten geweſen ſind. Dieß ſieht man ſchon aus ihren Hirtenbriefen, welche allerdings von Einſicht und guten Geſinnungen voll ſind. Die ehemaligen Biſchoͤfe waren nach der Be- ſchreibung, welche die Franzoſen von ihnen mach- ten, eingemachte Libertins und Wolluͤſtlinge. Sie ſaßen oft ganze Jahre in Paris oder auf ihren Luſtſchloͤſſern, verpraßten ihr Geld, hielten ſich

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Zitationshilfe: Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,1. Leipzig, 1797, S. 236. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben0401_1797/240>, abgerufen am 23.11.2024.