eine große Geldbuße abtragen, oder ohne Barm- herzigkeit zu Mannheim Soldat werden. Aus Sankt Martin ist auf diese Art ein Bursche mit Gewalt nach Mannheim geschleppt worden, weil es sich fand, daß das Mädchen, mit welchem er verlobt war, vor der priesterlichen Einsegnung schwanger ging. Er war der einzige Sohn einer alten Wittwe, welche er ernähren mußte, und welche jezt, da ihr ihre Stütze fehlt, betteln geht.
Hier zu Lande besteht auch noch die allerliebste Verordnung, wie in allen katholischen Sultaneyen jenseits des Rheins, daß zwey Personen, welche die Ehe vor der Ehe treiben, einander nachher nicht eher heurathen dürfen, bis sie die Dispensation mit schwerem Gelde erkauft haben. Ich sprach we- gen dieser erzdummen, läppischen Verordnung mit dem Oberkellner von Speier, und bewies ihm, daß man vielmehr sorgen sollte, daß solche Leute je eher je lieber zusammen kämen. Aber der Hr. Oberkellner erwiederte: dieses Gesetz sey gegeben, um Leute, welche sich einander liebten, und sich zu verbinden dächten, destomehr von aller Unzucht abzuhalten, weil sie bedenken müßten, daß die Folgen der An- ticipation ihrer Verbindung Hindernisse in den Weg legten. Ah was, fing der Schreiber des Hn. Oberkellners an, die Päpste haben so ein dummes Gesetz eingeführt, weil sie wußten, daß derley
eine große Geldbuße abtragen, oder ohne Barm- herzigkeit zu Mannheim Soldat werden. Aus Sankt Martin iſt auf dieſe Art ein Burſche mit Gewalt nach Mannheim geſchleppt worden, weil es ſich fand, daß das Maͤdchen, mit welchem er verlobt war, vor der prieſterlichen Einſegnung ſchwanger ging. Er war der einzige Sohn einer alten Wittwe, welche er ernaͤhren mußte, und welche jezt, da ihr ihre Stuͤtze fehlt, betteln geht.
Hier zu Lande beſteht auch noch die allerliebſte Verordnung, wie in allen katholiſchen Sultaneyen jenſeits des Rheins, daß zwey Perſonen, welche die Ehe vor der Ehe treiben, einander nachher nicht eher heurathen duͤrfen, bis ſie die Diſpenſation mit ſchwerem Gelde erkauft haben. Ich ſprach we- gen dieſer erzdummen, laͤppiſchen Verordnung mit dem Oberkellner von Speier, und bewies ihm, daß man vielmehr ſorgen ſollte, daß ſolche Leute je eher je lieber zuſammen kaͤmen. Aber der Hr. Oberkellner erwiederte: dieſes Geſetz ſey gegeben, um Leute, welche ſich einander liebten, und ſich zu verbinden daͤchten, deſtomehr von aller Unzucht abzuhalten, weil ſie bedenken muͤßten, daß die Folgen der An- ticipation ihrer Verbindung Hinderniſſe in den Weg legten. Ah was, fing der Schreiber des Hn. Oberkellners an, die Paͤpſte haben ſo ein dummes Geſetz eingefuͤhrt, weil ſie wußten, daß derley
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eine große Geldbuße abtragen, oder ohne Barm-
herzigkeit zu Mannheim Soldat werden. Aus
Sankt Martin iſt auf dieſe Art ein Burſche mit
Gewalt nach Mannheim geſchleppt worden, weil
es ſich fand, daß das Maͤdchen, mit welchem er
verlobt war, vor der prieſterlichen Einſegnung
ſchwanger ging. Er war der einzige Sohn einer
alten Wittwe, welche er ernaͤhren mußte, und
welche jezt, da ihr ihre Stuͤtze fehlt, betteln geht.
Hier zu Lande beſteht auch noch die allerliebſte
Verordnung, wie in allen katholiſchen Sultaneyen
jenſeits des Rheins, daß zwey Perſonen, welche
die Ehe vor der Ehe treiben, einander nachher nicht
eher heurathen duͤrfen, bis ſie die Diſpenſation
mit ſchwerem Gelde erkauft haben. Ich ſprach we-
gen dieſer erzdummen, laͤppiſchen Verordnung mit
dem Oberkellner von Speier, und bewies ihm, daß
man vielmehr ſorgen ſollte, daß ſolche Leute je eher
je lieber zuſammen kaͤmen. Aber der Hr. Oberkellner
erwiederte: dieſes Geſetz ſey gegeben, um Leute,
welche ſich einander liebten, und ſich zu verbinden
daͤchten, deſtomehr von aller Unzucht abzuhalten,
weil ſie bedenken muͤßten, daß die Folgen der An-
ticipation ihrer Verbindung Hinderniſſe in den Weg
legten. Ah was, fing der Schreiber des Hn.
Oberkellners an, die Paͤpſte haben ſo ein dummes
Geſetz eingefuͤhrt, weil ſie wußten, daß derley
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 3. Leipzig, 1796, S. 453. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben03_1796/465>, abgerufen am 22.11.2024.
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