stamms hat eben nicht mehr Gewalt, als der nie- drigste Sklav, wenn dieser sich auf den Thron hin- aufschwingt. So lange der Regent auf dem Throne sitzt, wird er verehrt oder vielmehr knechtisch ange- betet, sey er auch der ärgste Bube. Der verstorbene Regent aber wird sogleich verachtet und vergessen, wenn er auch noch so vortreflich regiert hat: das be- weißt das Beispiel des Schach Nadir und So- limans des Andern.
In Europa ist das anders. Die fürstliche Wür- de giebt hier zwar etwas; aber die Ehrfurcht für den Regenten, selbst seine Gewalt muß sich auf persön- liche Eigenschaften und Verdienste gründen. Wer hat je unumschränkter regiert, als Friedrich der Zweite? Und welcher König war je ohnmächtiger als LudwigXV gegen das Ende seines Lebens? Er hing sogar von seinem Koch und einem Gärtner- mädchen ab, und ließ von diesen sein Verhalten len- ken. Ich mag diese Bemerkung nicht weiter aus- führen; aber sie ist wahr, und darf beim Unterricht der Fürsten-Kinder nicht übergangen werden. Im Orient braucht der Regent keine Tugenden; aber im Occident muß er sie haben: sonst ist er nicht Regent in der That, sondern blos nach dem Namen. --
Die Revüe war ein rechtes Fest für mich. Ich muste zwar derbe Märsche thun -- man geht in drei Märschen eilf Meilen -- allein die Neuheit der
ſtamms hat eben nicht mehr Gewalt, als der nie- drigſte Sklav, wenn dieſer ſich auf den Thron hin- aufſchwingt. So lange der Regent auf dem Throne ſitzt, wird er verehrt oder vielmehr knechtiſch ange- betet, ſey er auch der aͤrgſte Bube. Der verſtorbene Regent aber wird ſogleich verachtet und vergeſſen, wenn er auch noch ſo vortreflich regiert hat: das be- weißt das Beiſpiel des Schach Nadir und So- limans des Andern.
In Europa iſt das anders. Die fuͤrſtliche Wuͤr- de giebt hier zwar etwas; aber die Ehrfurcht fuͤr den Regenten, ſelbſt ſeine Gewalt muß ſich auf perſoͤn- liche Eigenſchaften und Verdienſte gruͤnden. Wer hat je unumſchraͤnkter regiert, als Friedrich der Zweite? Und welcher Koͤnig war je ohnmaͤchtiger als LudwigXV gegen das Ende ſeines Lebens? Er hing ſogar von ſeinem Koch und einem Gaͤrtner- maͤdchen ab, und ließ von dieſen ſein Verhalten len- ken. Ich mag dieſe Bemerkung nicht weiter aus- fuͤhren; aber ſie iſt wahr, und darf beim Unterricht der Fuͤrſten-Kinder nicht uͤbergangen werden. Im Orient braucht der Regent keine Tugenden; aber im Occident muß er ſie haben: ſonſt iſt er nicht Regent in der That, ſondern blos nach dem Namen. —
Die Revuͤe war ein rechtes Feſt fuͤr mich. Ich muſte zwar derbe Maͤrſche thun — man geht in drei Maͤrſchen eilf Meilen — allein die Neuheit der
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ſtamms hat eben nicht mehr Gewalt, als der nie-
drigſte Sklav, wenn dieſer ſich auf den Thron hin-
aufſchwingt. So lange der Regent auf dem Throne
ſitzt, wird er verehrt oder vielmehr knechtiſch ange-
betet, ſey er auch der aͤrgſte Bube. Der verſtorbene
Regent aber wird ſogleich verachtet und vergeſſen,
wenn er auch noch ſo vortreflich regiert hat: das be-
weißt das Beiſpiel des Schach Nadir und So-
limans des Andern.
In Europa iſt das anders. Die fuͤrſtliche Wuͤr-
de giebt hier zwar etwas; aber die Ehrfurcht fuͤr den
Regenten, ſelbſt ſeine Gewalt muß ſich auf perſoͤn-
liche Eigenſchaften und Verdienſte gruͤnden. Wer
hat je unumſchraͤnkter regiert, als Friedrich der
Zweite? Und welcher Koͤnig war je ohnmaͤchtiger
als Ludwig XV gegen das Ende ſeines Lebens?
Er hing ſogar von ſeinem Koch und einem Gaͤrtner-
maͤdchen ab, und ließ von dieſen ſein Verhalten len-
ken. Ich mag dieſe Bemerkung nicht weiter aus-
fuͤhren; aber ſie iſt wahr, und darf beim Unterricht
der Fuͤrſten-Kinder nicht uͤbergangen werden. Im
Orient braucht der Regent keine Tugenden; aber im
Occident muß er ſie haben: ſonſt iſt er nicht Regent
in der That, ſondern blos nach dem Namen. —
Die Revuͤe war ein rechtes Feſt fuͤr mich. Ich
muſte zwar derbe Maͤrſche thun — man geht in drei
Maͤrſchen eilf Meilen — allein die Neuheit der
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 2. Halle, 1792, S. 276[286]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben02_1792/288>, abgerufen am 21.05.2024.
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