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Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.

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Hunde. Jndem sie jede Familie traf, die zwei weibliche Domesti-
ken hielt, ging sie gewiß so weit, wie eine Luxussteuer nur gehen
kann. Denn wenn der männliche Diener schon Zeichen eines
höheren Einkommens ist, so sind zwei weibliche Dienstleute auch
in den Familien des Mittelstandes sehr allgemein verbreitet.
Zugleich war die Steuer hoch und progressistisch, und dennoch
noch nicht so hoch, daß, um ihr zu entgehen, Jemand, der z. B.
bis dahin Pferd und Wagen hielt, veranlaßt sein konnte, diese
abzuschaffen.

Und dennoch, meine Herren, was war das Resultat?

"Gleichwohl -- sagt Hoffmann weiter -- war der Ertrag
der Steuer ganz unverhältnißmäßig gering. Es kamen
nämlich in dem Rechnungsjahre vom 1. Juni 1811 bis dahin
1812 von dieser Steuer nur wirklich ein -- -- --" Nun, wie-
viel meinen Sie wohl?

Nun nicht mehr, als, wie Hoffmann unter Specialisirung
des Beitrags der einzelnen Provinzen anführt, die für die
Staatsbedürfnisse bis zur Lächerlichkeit geringfügige Summe
von 158,828 Thaler. 158,828 Thaler für die vereinigten
Steuern auf männliche und weibliche Bedienten, Wagen,
Pferde, Hunde!

Hoffmann fährt fort: "Jn den folgenden Jahren wurde die
Steuer noch unergiebiger; dabei häuften sich die Rück-
stände und besonders die Untersuchungen wegen beabsichtigter Um-
gehung der Steuer fortschreitend an und bekundeten un-
widerleglich, in welcher Allgemeinheit dieselbe lästig und verhaßt
erschien. Es ward daher nicht einmal das Ende des wieder-
ausgebrochenen Krieges abgewartet, sondern nachdem derselbe
eine entschieden günstige Wendung genommen hatte, noch von
dem Hauptquartiere Chaumont in Frankreich aus die Aufhebung
der Luxussteuer verfügt. Sie erfolgte durch die Verordnung
vom 2. März 1814 mit der Wirkung, daß dieselbe schon für
das damals laufende halbe Rechnungsjahr vom 1. Dec. 1813
bis 31. Mai 1814 nicht mehr erhoben, auch alle wegen unter-
lassener Anmeldung steuerpflichtiger Gegenstände noch schweben-
den Untersuchungen gänzlich niedergeschlagen werden sollten."

Wollen Sie ein zweites Beispiel? Hören Sie, was Hoff-
mann, der Wirkliche Geheime, daselbst weiter sagt:

"Schon vor der Einführung dieser Luxussteuern war durch
die Verordnung vom 12. Februar 1809 wegen Ankauf des

Hunde. Jndem ſie jede Familie traf, die zwei weibliche Domeſti-
ken hielt, ging ſie gewiß ſo weit, wie eine Luxusſteuer nur gehen
kann. Denn wenn der männliche Diener ſchon Zeichen eines
höheren Einkommens iſt, ſo ſind zwei weibliche Dienſtleute auch
in den Familien des Mittelſtandes ſehr allgemein verbreitet.
Zugleich war die Steuer hoch und progreſſiſtiſch, und dennoch
noch nicht ſo hoch, daß, um ihr zu entgehen, Jemand, der z. B.
bis dahin Pferd und Wagen hielt, veranlaßt ſein konnte, dieſe
abzuſchaffen.

Und dennoch, meine Herren, was war das Reſultat?

„Gleichwohl — ſagt Hoffmann weiter — war der Ertrag
der Steuer ganz unverhältnißmäßig gering. Es kamen
nämlich in dem Rechnungsjahre vom 1. Juni 1811 bis dahin
1812 von dieſer Steuer nur wirklich ein — — —“ Nun, wie-
viel meinen Sie wohl?

Nun nicht mehr, als, wie Hoffmann unter Specialiſirung
des Beitrags der einzelnen Provinzen anführt, die für die
Staatsbedürfniſſe bis zur Lächerlichkeit geringfügige Summe
von 158,828 Thaler. 158,828 Thaler für die vereinigten
Steuern auf männliche und weibliche Bedienten, Wagen,
Pferde, Hunde!

Hoffmann fährt fort: „Jn den folgenden Jahren wurde die
Steuer noch unergiebiger; dabei häuften ſich die Rück-
ſtände und beſonders die Unterſuchungen wegen beabſichtigter Um-
gehung der Steuer fortſchreitend an und bekundeten un-
widerleglich, in welcher Allgemeinheit dieſelbe läſtig und verhaßt
erſchien. Es ward daher nicht einmal das Ende des wieder-
ausgebrochenen Krieges abgewartet, ſondern nachdem derſelbe
eine entſchieden günſtige Wendung genommen hatte, noch von
dem Hauptquartiere Chaumont in Frankreich aus die Aufhebung
der Luxusſteuer verfügt. Sie erfolgte durch die Verordnung
vom 2. März 1814 mit der Wirkung, daß dieſelbe ſchon für
das damals laufende halbe Rechnungsjahr vom 1. Dec. 1813
bis 31. Mai 1814 nicht mehr erhoben, auch alle wegen unter-
laſſener Anmeldung ſteuerpflichtiger Gegenſtände noch ſchweben-
den Unterſuchungen gänzlich niedergeſchlagen werden ſollten.“

Wollen Sie ein zweites Beiſpiel? Hören Sie, was Hoff-
mann, der Wirkliche Geheime, daſelbſt weiter ſagt:

„Schon vor der Einführung dieſer Luxusſteuern war durch
die Verordnung vom 12. Februar 1809 wegen Ankauf des

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[52/0058] Hunde. Jndem ſie jede Familie traf, die zwei weibliche Domeſti- ken hielt, ging ſie gewiß ſo weit, wie eine Luxusſteuer nur gehen kann. Denn wenn der männliche Diener ſchon Zeichen eines höheren Einkommens iſt, ſo ſind zwei weibliche Dienſtleute auch in den Familien des Mittelſtandes ſehr allgemein verbreitet. Zugleich war die Steuer hoch und progreſſiſtiſch, und dennoch noch nicht ſo hoch, daß, um ihr zu entgehen, Jemand, der z. B. bis dahin Pferd und Wagen hielt, veranlaßt ſein konnte, dieſe abzuſchaffen. Und dennoch, meine Herren, was war das Reſultat? „Gleichwohl — ſagt Hoffmann weiter — war der Ertrag der Steuer ganz unverhältnißmäßig gering. Es kamen nämlich in dem Rechnungsjahre vom 1. Juni 1811 bis dahin 1812 von dieſer Steuer nur wirklich ein — — —“ Nun, wie- viel meinen Sie wohl? Nun nicht mehr, als, wie Hoffmann unter Specialiſirung des Beitrags der einzelnen Provinzen anführt, die für die Staatsbedürfniſſe bis zur Lächerlichkeit geringfügige Summe von 158,828 Thaler. 158,828 Thaler für die vereinigten Steuern auf männliche und weibliche Bedienten, Wagen, Pferde, Hunde! Hoffmann fährt fort: „Jn den folgenden Jahren wurde die Steuer noch unergiebiger; dabei häuften ſich die Rück- ſtände und beſonders die Unterſuchungen wegen beabſichtigter Um- gehung der Steuer fortſchreitend an und bekundeten un- widerleglich, in welcher Allgemeinheit dieſelbe läſtig und verhaßt erſchien. Es ward daher nicht einmal das Ende des wieder- ausgebrochenen Krieges abgewartet, ſondern nachdem derſelbe eine entſchieden günſtige Wendung genommen hatte, noch von dem Hauptquartiere Chaumont in Frankreich aus die Aufhebung der Luxusſteuer verfügt. Sie erfolgte durch die Verordnung vom 2. März 1814 mit der Wirkung, daß dieſelbe ſchon für das damals laufende halbe Rechnungsjahr vom 1. Dec. 1813 bis 31. Mai 1814 nicht mehr erhoben, auch alle wegen unter- laſſener Anmeldung ſteuerpflichtiger Gegenſtände noch ſchweben- den Unterſuchungen gänzlich niedergeſchlagen werden ſollten.“ Wollen Sie ein zweites Beiſpiel? Hören Sie, was Hoff- mann, der Wirkliche Geheime, daſelbſt weiter ſagt: „Schon vor der Einführung dieſer Luxusſteuern war durch die Verordnung vom 12. Februar 1809 wegen Ankauf des

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Zitationshilfe: Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lassalle_steuer_1863/58>, abgerufen am 05.12.2024.