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Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

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der unehelichen Mütter und Kinder. Beide Bestrebungen
führen aber schließlich dahin, Ehe und Familie zu zer-
rütten, die freie Liebe zu allgemeiner Anerkennung zu
bringen und Zucht und Sitte aus der Welt zu schaffen.
Die Zahl der Ehescheidungen ist in den Frauenstimm-
rechtsländern besonders hoch, und man rechnet z. B. in
Colorado auf eine Ehescheidung im Gerichtsverfahren
durchschnittlich etwa fünf Minuten Verhandlungszeit. -
Es gibt auch zu denken, wenn in Finnland in den ersten
fünf Jahren des Frauenstimmrechts (1906-1910) die
Zahl der Ehescheidungen um 33 Prozent größer war als in
den fünf Jahren, welche dem Frauenstimmrecht vorher-
gingen. Es ist fast unmöglich, bei einer so rapiden Zu-
nahme nicht an einen ursächlichen Zusammenhang zwischen
Stimmrecht und Ehescheidungsfrequenz zu denken.

Der Kampf gegen die Prostitution pflegt sich im
feministischen Staate meist auf den Kampf gegen die
Reglementierung derselben zu beschränken, während die
Prostitution selbst - "die freie weibliche Persönlichkeit"
beansprucht das Selbstverfügungsrecht über ihren Körper
- in den Stimmrechtsländern sich immer weiter aus-
breitet. Oscar A. H. Schmitz, ein guter Kenner der
nordischen Verhältnisse, sagt zu diesem Thema (im "Tag")
u. a.: "Jn unserem Sinne ist (im Norden) die Pro-
stitution in der Tat abgeschafft, d. h. man hat ihre
Lokalisierung aufgehoben. Die Folge davon ist, daß die
Prostituierte weniger leicht kenntlich ist. Dadurch ist der
verborgenen, viel gefährlicheren Prostitution Tür und Tor
geöffnet. Die geheime Unsittlichkeit verbreitet sich infolge
der Unabhängigkeit der unbeobachteten Frauen in allen

der unehelichen Mütter und Kinder. Beide Bestrebungen
führen aber schließlich dahin, Ehe und Familie zu zer-
rütten, die freie Liebe zu allgemeiner Anerkennung zu
bringen und Zucht und Sitte aus der Welt zu schaffen.
Die Zahl der Ehescheidungen ist in den Frauenstimm-
rechtsländern besonders hoch, und man rechnet z. B. in
Colorado auf eine Ehescheidung im Gerichtsverfahren
durchschnittlich etwa fünf Minuten Verhandlungszeit. –
Es gibt auch zu denken, wenn in Finnland in den ersten
fünf Jahren des Frauenstimmrechts (1906–1910) die
Zahl der Ehescheidungen um 33 Prozent größer war als in
den fünf Jahren, welche dem Frauenstimmrecht vorher-
gingen. Es ist fast unmöglich, bei einer so rapiden Zu-
nahme nicht an einen ursächlichen Zusammenhang zwischen
Stimmrecht und Ehescheidungsfrequenz zu denken.

Der Kampf gegen die Prostitution pflegt sich im
feministischen Staate meist auf den Kampf gegen die
Reglementierung derselben zu beschränken, während die
Prostitution selbst – „die freie weibliche Persönlichkeit“
beansprucht das Selbstverfügungsrecht über ihren Körper
– in den Stimmrechtsländern sich immer weiter aus-
breitet. Oscar A. H. Schmitz, ein guter Kenner der
nordischen Verhältnisse, sagt zu diesem Thema (im „Tag“)
u. a.: „Jn unserem Sinne ist (im Norden) die Pro-
stitution in der Tat abgeschafft, d. h. man hat ihre
Lokalisierung aufgehoben. Die Folge davon ist, daß die
Prostituierte weniger leicht kenntlich ist. Dadurch ist der
verborgenen, viel gefährlicheren Prostitution Tür und Tor
geöffnet. Die geheime Unsittlichkeit verbreitet sich infolge
der Unabhängigkeit der unbeobachteten Frauen in allen

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[73/0075] der unehelichen Mütter und Kinder. Beide Bestrebungen führen aber schließlich dahin, Ehe und Familie zu zer- rütten, die freie Liebe zu allgemeiner Anerkennung zu bringen und Zucht und Sitte aus der Welt zu schaffen. Die Zahl der Ehescheidungen ist in den Frauenstimm- rechtsländern besonders hoch, und man rechnet z. B. in Colorado auf eine Ehescheidung im Gerichtsverfahren durchschnittlich etwa fünf Minuten Verhandlungszeit. – Es gibt auch zu denken, wenn in Finnland in den ersten fünf Jahren des Frauenstimmrechts (1906–1910) die Zahl der Ehescheidungen um 33 Prozent größer war als in den fünf Jahren, welche dem Frauenstimmrecht vorher- gingen. Es ist fast unmöglich, bei einer so rapiden Zu- nahme nicht an einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Stimmrecht und Ehescheidungsfrequenz zu denken. Der Kampf gegen die Prostitution pflegt sich im feministischen Staate meist auf den Kampf gegen die Reglementierung derselben zu beschränken, während die Prostitution selbst – „die freie weibliche Persönlichkeit“ beansprucht das Selbstverfügungsrecht über ihren Körper – in den Stimmrechtsländern sich immer weiter aus- breitet. Oscar A. H. Schmitz, ein guter Kenner der nordischen Verhältnisse, sagt zu diesem Thema (im „Tag“) u. a.: „Jn unserem Sinne ist (im Norden) die Pro- stitution in der Tat abgeschafft, d. h. man hat ihre Lokalisierung aufgehoben. Die Folge davon ist, daß die Prostituierte weniger leicht kenntlich ist. Dadurch ist der verborgenen, viel gefährlicheren Prostitution Tür und Tor geöffnet. Die geheime Unsittlichkeit verbreitet sich infolge der Unabhängigkeit der unbeobachteten Frauen in allen

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 73. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/75>, abgerufen am 28.04.2024.