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Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

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rung der Staatsbürger, aber niemals zur Hebung der
öffentlichen Moral und der sittlichen Kräfte des Staats-
lebens dienen. - Nach einem Bericht der "Täglichen
Rundschau" macht sich im Staate Kalifornien, der erst
vor kurzem den Frauen das politische Wahlrecht gegeben
hat, eine tiefgehende Bewegung gegen die Herrschaft der
Frauen bemerkbar. Größere Vereinigungen haben bereits
Protestversammlungen gegen die Wirtschaft der Frauen
abgehalten, die in der jetzt abgelaufenen ersten Sitzungs-
periode nicht weniger als 4000 Gesetzesentwürfe durch-
beraten haben, von denen insgesamt 1100 angenommen
wurden. Unter diesen Gesetzen befindet sich eines, das
genau festsetzt, wie groß die Bettücher in den Hotels
sein müssen, ein weiteres, das den Lohn der Gefangenen
auf die Stufe der übrigen Arbeiter stellt, ferner eines,
das bestimmt, daß Kinder bis zu 8 Jahren nie ohne
Begleitung ihrer Eltern oder ihres "Vormundes" auf der
Straße erscheinen dürfen.- Das Land ist infolge einer
derartigen konfusen Gesetzgebung bereits in eine uner-
trägliche Lage gekommen.

Handelte es sich im Falle des Staates Kalifornien
zunächst um den Zug zur Kleinlichkeit, der vielleicht zu
überwinden sein würde, so setzt sich die gesetzgeberische
Wirksamkeit der Frauen in anderen Staaten direkt mit
den Jnteressen der Familie und den Forderungen der
Zucht und Sitte in Widerspruch. Jn den meisten Stimm-
rechtsländern bewegt sich die weibliche Gesetzgebung in
erster Linie auf dem Gebiete der Ehegesetzgebung und
der Kinderfürsorge und wirkt besonders in der Richtung
auf Erleichterung der Ehescheidung und der Besserstellung

rung der Staatsbürger, aber niemals zur Hebung der
öffentlichen Moral und der sittlichen Kräfte des Staats-
lebens dienen. – Nach einem Bericht der „Täglichen
Rundschau“ macht sich im Staate Kalifornien, der erst
vor kurzem den Frauen das politische Wahlrecht gegeben
hat, eine tiefgehende Bewegung gegen die Herrschaft der
Frauen bemerkbar. Größere Vereinigungen haben bereits
Protestversammlungen gegen die Wirtschaft der Frauen
abgehalten, die in der jetzt abgelaufenen ersten Sitzungs-
periode nicht weniger als 4000 Gesetzesentwürfe durch-
beraten haben, von denen insgesamt 1100 angenommen
wurden. Unter diesen Gesetzen befindet sich eines, das
genau festsetzt, wie groß die Bettücher in den Hotels
sein müssen, ein weiteres, das den Lohn der Gefangenen
auf die Stufe der übrigen Arbeiter stellt, ferner eines,
das bestimmt, daß Kinder bis zu 8 Jahren nie ohne
Begleitung ihrer Eltern oder ihres „Vormundes“ auf der
Straße erscheinen dürfen.– Das Land ist infolge einer
derartigen konfusen Gesetzgebung bereits in eine uner-
trägliche Lage gekommen.

Handelte es sich im Falle des Staates Kalifornien
zunächst um den Zug zur Kleinlichkeit, der vielleicht zu
überwinden sein würde, so setzt sich die gesetzgeberische
Wirksamkeit der Frauen in anderen Staaten direkt mit
den Jnteressen der Familie und den Forderungen der
Zucht und Sitte in Widerspruch. Jn den meisten Stimm-
rechtsländern bewegt sich die weibliche Gesetzgebung in
erster Linie auf dem Gebiete der Ehegesetzgebung und
der Kinderfürsorge und wirkt besonders in der Richtung
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[72/0074] rung der Staatsbürger, aber niemals zur Hebung der öffentlichen Moral und der sittlichen Kräfte des Staats- lebens dienen. – Nach einem Bericht der „Täglichen Rundschau“ macht sich im Staate Kalifornien, der erst vor kurzem den Frauen das politische Wahlrecht gegeben hat, eine tiefgehende Bewegung gegen die Herrschaft der Frauen bemerkbar. Größere Vereinigungen haben bereits Protestversammlungen gegen die Wirtschaft der Frauen abgehalten, die in der jetzt abgelaufenen ersten Sitzungs- periode nicht weniger als 4000 Gesetzesentwürfe durch- beraten haben, von denen insgesamt 1100 angenommen wurden. Unter diesen Gesetzen befindet sich eines, das genau festsetzt, wie groß die Bettücher in den Hotels sein müssen, ein weiteres, das den Lohn der Gefangenen auf die Stufe der übrigen Arbeiter stellt, ferner eines, das bestimmt, daß Kinder bis zu 8 Jahren nie ohne Begleitung ihrer Eltern oder ihres „Vormundes“ auf der Straße erscheinen dürfen.– Das Land ist infolge einer derartigen konfusen Gesetzgebung bereits in eine uner- trägliche Lage gekommen. Handelte es sich im Falle des Staates Kalifornien zunächst um den Zug zur Kleinlichkeit, der vielleicht zu überwinden sein würde, so setzt sich die gesetzgeberische Wirksamkeit der Frauen in anderen Staaten direkt mit den Jnteressen der Familie und den Forderungen der Zucht und Sitte in Widerspruch. Jn den meisten Stimm- rechtsländern bewegt sich die weibliche Gesetzgebung in erster Linie auf dem Gebiete der Ehegesetzgebung und der Kinderfürsorge und wirkt besonders in der Richtung auf Erleichterung der Ehescheidung und der Besserstellung

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/74>, abgerufen am 23.11.2024.