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Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

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zu lassen, sondern gibt auch einen guten Beweis für den
politischen Charakter des kommunalen Wahlrechts. -
Die etwas stürmische allgemeine Verbrüderung, welche
aus Anlaß des Krieges die Gegensätze des deutschen
Parteilebens scheinbar gemildert hat, gab auch der
deutschen Frauenbewegung Gelegenheit, sich im
"Nationalen Frauendienst" der sozialdemokratischen Partei
zu nähern. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß nach dem
Kriege auch unsere Rechtlerinnen nach dem Beispiele der
Engländerinnen die Parole ausgeben werden, nur die
Parteien bei den Wahlen zu unterstützen, die, wie die
sozialdemokratische, die Frauenstimmrechtsforderung in
irgend einer Form ins Programm aufnehmen. Nach-
dem die sozialdemokratische Partei beinahe unbesehens in
die Zahl der staatserhaltenden aufgenommen wurde,
laufen die Feministen ja kaum noch eine Gefahr bei
solchem Bündnis. Was aber die sozialdemokratischen
Frauen wollen, das sagt uns nach Bebels Vorgang
Frau Cl. Zetkin: "Für die Proletarierinnen bedeutet das
Wahlrecht die soziale Emanzipation des Proletariats durch
die Eroberung der politischen Macht zum Zwecke der
Aufhebung der Klassenherrschaft und der Herbeiführung
der sozialistischen Gesellschaft, die allein die volle
menschliche Emanzipation des Weibes verbürgt."

Die gemäßigten Parteien haben sich leider auch in
Preußen und den übrigen deutschen Bundesländern
reichlich weit mit den Stimmrechtlerinnen eingelassen.
Der einzige Weg, der Unterjochung durch den
Feminismus
, deren frische Spuren man in Norwegen
und England verfolgen kann, zu entgehen, ist der,

zu lassen, sondern gibt auch einen guten Beweis für den
politischen Charakter des kommunalen Wahlrechts. –
Die etwas stürmische allgemeine Verbrüderung, welche
aus Anlaß des Krieges die Gegensätze des deutschen
Parteilebens scheinbar gemildert hat, gab auch der
deutschen Frauenbewegung Gelegenheit, sich im
„Nationalen Frauendienst“ der sozialdemokratischen Partei
zu nähern. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß nach dem
Kriege auch unsere Rechtlerinnen nach dem Beispiele der
Engländerinnen die Parole ausgeben werden, nur die
Parteien bei den Wahlen zu unterstützen, die, wie die
sozialdemokratische, die Frauenstimmrechtsforderung in
irgend einer Form ins Programm aufnehmen. Nach-
dem die sozialdemokratische Partei beinahe unbesehens in
die Zahl der staatserhaltenden aufgenommen wurde,
laufen die Feministen ja kaum noch eine Gefahr bei
solchem Bündnis. Was aber die sozialdemokratischen
Frauen wollen, das sagt uns nach Bebels Vorgang
Frau Cl. Zetkin: „Für die Proletarierinnen bedeutet das
Wahlrecht die soziale Emanzipation des Proletariats durch
die Eroberung der politischen Macht zum Zwecke der
Aufhebung der Klassenherrschaft und der Herbeiführung
der sozialistischen Gesellschaft, die allein die volle
menschliche Emanzipation des Weibes verbürgt.“

Die gemäßigten Parteien haben sich leider auch in
Preußen und den übrigen deutschen Bundesländern
reichlich weit mit den Stimmrechtlerinnen eingelassen.
Der einzige Weg, der Unterjochung durch den
Feminismus
, deren frische Spuren man in Norwegen
und England verfolgen kann, zu entgehen, ist der,

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[68/0070] zu lassen, sondern gibt auch einen guten Beweis für den politischen Charakter des kommunalen Wahlrechts. – Die etwas stürmische allgemeine Verbrüderung, welche aus Anlaß des Krieges die Gegensätze des deutschen Parteilebens scheinbar gemildert hat, gab auch der deutschen Frauenbewegung Gelegenheit, sich im „Nationalen Frauendienst“ der sozialdemokratischen Partei zu nähern. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß nach dem Kriege auch unsere Rechtlerinnen nach dem Beispiele der Engländerinnen die Parole ausgeben werden, nur die Parteien bei den Wahlen zu unterstützen, die, wie die sozialdemokratische, die Frauenstimmrechtsforderung in irgend einer Form ins Programm aufnehmen. Nach- dem die sozialdemokratische Partei beinahe unbesehens in die Zahl der staatserhaltenden aufgenommen wurde, laufen die Feministen ja kaum noch eine Gefahr bei solchem Bündnis. Was aber die sozialdemokratischen Frauen wollen, das sagt uns nach Bebels Vorgang Frau Cl. Zetkin: „Für die Proletarierinnen bedeutet das Wahlrecht die soziale Emanzipation des Proletariats durch die Eroberung der politischen Macht zum Zwecke der Aufhebung der Klassenherrschaft und der Herbeiführung der sozialistischen Gesellschaft, die allein die volle menschliche Emanzipation des Weibes verbürgt.“ Die gemäßigten Parteien haben sich leider auch in Preußen und den übrigen deutschen Bundesländern reichlich weit mit den Stimmrechtlerinnen eingelassen. Der einzige Weg, der Unterjochung durch den Feminismus, deren frische Spuren man in Norwegen und England verfolgen kann, zu entgehen, ist der,  

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 68. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/70>, abgerufen am 27.04.2024.