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Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

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lasse meine eigenen von einem fremden Menschen pflegen.
Wenn die Vertretung im Hause bezahlt ist und die
Mehrkosten des von Fremden geführten Haushaltes ab-
gerechnet sind, so bleibt wenig oder nichts übrig, dafür
aber hat der Mann eine immer müde Frau, die Kinder
eine abgehetzte und reizbare Mutter. Nachfragen bei
verheirateten Fabrikarbeiterinnen haben ergeben, daß ihr
Wochenlohn nach Abzug der Mehrkosten für Kinder-
pflege etc. 4, höchstens 10 M. betrug.

Wirklich lohnend ist die eheweibliche Arbeit nur bei
Kinderlosigkeit oder bei anderweitig kostenloser Beauf-
sichtigung der Kinder. Beschämend ist es, daß auch hier
die Frauenrechtlerinnen meistens nur den wirtschaftlichen
Vorteil hervorheben, die Schäden, die das Haus erfährt,
aber verschweigen, ja sogar ableugnen. Wieviel sittliche
Werte gehen für alle Familienmitglieder verloren, wenn
die Mutter nicht den Mittelpunkt des Hauses bildet!
Das Haus muß für Mann und Kinder die Quelle sein,
aus der sie immer wieder neue Kraft für den Kampf
des Lebens schöpfen, und Hüterin dieser Quelle kann
nur eine Frau sein, die sich ganz dieser Aufgabe widmet,
die sich restlos opfert für das Wohl der Jhren. Zwingt
die Not die Ehefrau, Geld zu verdienen, so muß sie eine
Arbeit tun, die sie nur für kurze Zeit von Hause fort-
führt, oder Heimarbeit, die allerdings besser organisiert
werden müßte als bisher. Ein frauenrechtlerischen Kreisen
nahestehender Verein ließ in einer Vortragsreihe vor
einiger Zeit drei verheiratete Berufsfrauen über "Beruf
und Ehe" sprechen, eine Schneiderin, eine im Handels-
gewerbe tätige und eine Akademikerin. Nur die

lasse meine eigenen von einem fremden Menschen pflegen.
Wenn die Vertretung im Hause bezahlt ist und die
Mehrkosten des von Fremden geführten Haushaltes ab-
gerechnet sind, so bleibt wenig oder nichts übrig, dafür
aber hat der Mann eine immer müde Frau, die Kinder
eine abgehetzte und reizbare Mutter. Nachfragen bei
verheirateten Fabrikarbeiterinnen haben ergeben, daß ihr
Wochenlohn nach Abzug der Mehrkosten für Kinder-
pflege ꝛc. 4, höchstens 10 M. betrug.

Wirklich lohnend ist die eheweibliche Arbeit nur bei
Kinderlosigkeit oder bei anderweitig kostenloser Beauf-
sichtigung der Kinder. Beschämend ist es, daß auch hier
die Frauenrechtlerinnen meistens nur den wirtschaftlichen
Vorteil hervorheben, die Schäden, die das Haus erfährt,
aber verschweigen, ja sogar ableugnen. Wieviel sittliche
Werte gehen für alle Familienmitglieder verloren, wenn
die Mutter nicht den Mittelpunkt des Hauses bildet!
Das Haus muß für Mann und Kinder die Quelle sein,
aus der sie immer wieder neue Kraft für den Kampf
des Lebens schöpfen, und Hüterin dieser Quelle kann
nur eine Frau sein, die sich ganz dieser Aufgabe widmet,
die sich restlos opfert für das Wohl der Jhren. Zwingt
die Not die Ehefrau, Geld zu verdienen, so muß sie eine
Arbeit tun, die sie nur für kurze Zeit von Hause fort-
führt, oder Heimarbeit, die allerdings besser organisiert
werden müßte als bisher. Ein frauenrechtlerischen Kreisen
nahestehender Verein ließ in einer Vortragsreihe vor
einiger Zeit drei verheiratete Berufsfrauen über „Beruf
und Ehe“ sprechen, eine Schneiderin, eine im Handels-
gewerbe tätige und eine Akademikerin. Nur die

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[144/0146] lasse meine eigenen von einem fremden Menschen pflegen. Wenn die Vertretung im Hause bezahlt ist und die Mehrkosten des von Fremden geführten Haushaltes ab- gerechnet sind, so bleibt wenig oder nichts übrig, dafür aber hat der Mann eine immer müde Frau, die Kinder eine abgehetzte und reizbare Mutter. Nachfragen bei verheirateten Fabrikarbeiterinnen haben ergeben, daß ihr Wochenlohn nach Abzug der Mehrkosten für Kinder- pflege ꝛc. 4, höchstens 10 M. betrug. Wirklich lohnend ist die eheweibliche Arbeit nur bei Kinderlosigkeit oder bei anderweitig kostenloser Beauf- sichtigung der Kinder. Beschämend ist es, daß auch hier die Frauenrechtlerinnen meistens nur den wirtschaftlichen Vorteil hervorheben, die Schäden, die das Haus erfährt, aber verschweigen, ja sogar ableugnen. Wieviel sittliche Werte gehen für alle Familienmitglieder verloren, wenn die Mutter nicht den Mittelpunkt des Hauses bildet! Das Haus muß für Mann und Kinder die Quelle sein, aus der sie immer wieder neue Kraft für den Kampf des Lebens schöpfen, und Hüterin dieser Quelle kann nur eine Frau sein, die sich ganz dieser Aufgabe widmet, die sich restlos opfert für das Wohl der Jhren. Zwingt die Not die Ehefrau, Geld zu verdienen, so muß sie eine Arbeit tun, die sie nur für kurze Zeit von Hause fort- führt, oder Heimarbeit, die allerdings besser organisiert werden müßte als bisher. Ein frauenrechtlerischen Kreisen nahestehender Verein ließ in einer Vortragsreihe vor einiger Zeit drei verheiratete Berufsfrauen über „Beruf und Ehe“ sprechen, eine Schneiderin, eine im Handels- gewerbe tätige und eine Akademikerin. Nur die

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 144. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/146>, abgerufen am 23.11.2024.