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Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

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die einen weiteren Anstieg der Eheschließungsziffer im
Zusammenhang mit der Abnahme des Frauenüberschusses
verhindern und die früher bereits die entsetzlich rasche
Abnahme der Geburtenrate zustande gebracht haben." An
der Abnahme der Eheschließungsziffer sind die Frauen
unmittelbar oder mittelbar schuld. Die mittelbare Schuld
liegt darin, daß die erwerbenden Mädchen einmal durch
den Aufwand, den sie treiben, und zweitens durch die
geringe Lust zur Hauswirtschaft, die sie offen zeigen, die
Ehescheu der Männer vergrößert haben. Es kann einem
Mann wahrlich die Lust vergehen, ein Mädchen zu hei-
raten, das den größten Teil seines Gehaltes in Putz und
Tand anlegt! Von einer wirklichen Not kann bei sehr
vielen der erwerbenden Mädchen garnicht die Rede sein;
viele von ihnen wohnen noch im Elternhause, und die
alleinstehenden wenden ihren Lohn zumeist falsch an.
So ergeben Zahlungen, daß z. B. in Leipzig von den
alleinstehenden Kontoristinnen durchschnittlich nur 30 %
ihres Gehaltes zur Deckung des Nahrungsbedürfnisses
verwendet werden. Wenn man hinzuzieht, daß nach
einer Zahlung der Volkswohlfahrtsstelle in München von
den erwerbenden Mädchen nur 15-20 % einen zumeist
sehr kleinen Sparpfennig zurücklegten (nur von den
Dienstmädchen sorgen 30 % für einen künftigen Haus-
stand!), so ist es erklärlich, daß ein vernünftiger Mann
die wirtschaftlichen Folgen der Eheschließung mit einem
dieser Mädchen fürchtet. Oft aber wird die Schuld an
der Abnahme der Eheschließungsziffer besonders im Mittel-
stande auch eine unmittelbare: Das Mädchen, das 2400 M.
Jahreseinkommen hat, überlegt es sich eben, ob sie einen

die einen weiteren Anstieg der Eheschließungsziffer im
Zusammenhang mit der Abnahme des Frauenüberschusses
verhindern und die früher bereits die entsetzlich rasche
Abnahme der Geburtenrate zustande gebracht haben.“ An
der Abnahme der Eheschließungsziffer sind die Frauen
unmittelbar oder mittelbar schuld. Die mittelbare Schuld
liegt darin, daß die erwerbenden Mädchen einmal durch
den Aufwand, den sie treiben, und zweitens durch die
geringe Lust zur Hauswirtschaft, die sie offen zeigen, die
Ehescheu der Männer vergrößert haben. Es kann einem
Mann wahrlich die Lust vergehen, ein Mädchen zu hei-
raten, das den größten Teil seines Gehaltes in Putz und
Tand anlegt! Von einer wirklichen Not kann bei sehr
vielen der erwerbenden Mädchen garnicht die Rede sein;
viele von ihnen wohnen noch im Elternhause, und die
alleinstehenden wenden ihren Lohn zumeist falsch an.
So ergeben Zahlungen, daß z. B. in Leipzig von den
alleinstehenden Kontoristinnen durchschnittlich nur 30 %
ihres Gehaltes zur Deckung des Nahrungsbedürfnisses
verwendet werden. Wenn man hinzuzieht, daß nach
einer Zahlung der Volkswohlfahrtsstelle in München von
den erwerbenden Mädchen nur 15–20 % einen zumeist
sehr kleinen Sparpfennig zurücklegten (nur von den
Dienstmädchen sorgen 30 % für einen künftigen Haus-
stand!), so ist es erklärlich, daß ein vernünftiger Mann
die wirtschaftlichen Folgen der Eheschließung mit einem
dieser Mädchen fürchtet. Oft aber wird die Schuld an
der Abnahme der Eheschließungsziffer besonders im Mittel-
stande auch eine unmittelbare: Das Mädchen, das 2400 M.
Jahreseinkommen hat, überlegt es sich eben, ob sie einen

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[142/0144] die einen weiteren Anstieg der Eheschließungsziffer im Zusammenhang mit der Abnahme des Frauenüberschusses verhindern und die früher bereits die entsetzlich rasche Abnahme der Geburtenrate zustande gebracht haben.“ An der Abnahme der Eheschließungsziffer sind die Frauen unmittelbar oder mittelbar schuld. Die mittelbare Schuld liegt darin, daß die erwerbenden Mädchen einmal durch den Aufwand, den sie treiben, und zweitens durch die geringe Lust zur Hauswirtschaft, die sie offen zeigen, die Ehescheu der Männer vergrößert haben. Es kann einem Mann wahrlich die Lust vergehen, ein Mädchen zu hei- raten, das den größten Teil seines Gehaltes in Putz und Tand anlegt! Von einer wirklichen Not kann bei sehr vielen der erwerbenden Mädchen garnicht die Rede sein; viele von ihnen wohnen noch im Elternhause, und die alleinstehenden wenden ihren Lohn zumeist falsch an. So ergeben Zahlungen, daß z. B. in Leipzig von den alleinstehenden Kontoristinnen durchschnittlich nur 30 % ihres Gehaltes zur Deckung des Nahrungsbedürfnisses verwendet werden. Wenn man hinzuzieht, daß nach einer Zahlung der Volkswohlfahrtsstelle in München von den erwerbenden Mädchen nur 15–20 % einen zumeist sehr kleinen Sparpfennig zurücklegten (nur von den Dienstmädchen sorgen 30 % für einen künftigen Haus- stand!), so ist es erklärlich, daß ein vernünftiger Mann die wirtschaftlichen Folgen der Eheschließung mit einem dieser Mädchen fürchtet. Oft aber wird die Schuld an der Abnahme der Eheschließungsziffer besonders im Mittel- stande auch eine unmittelbare: Das Mädchen, das 2400 M. Jahreseinkommen hat, überlegt es sich eben, ob sie einen

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 142. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/144>, abgerufen am 11.05.2024.