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Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

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ersten Kriegsmonaten zahlreiche Fehler gemacht worden
sind, aber die sind auf anderen Gebieten auch vorgekommen,
und die meisten Torheiten sind sicherlich von den Haus-
frauen begangen worden, die eben keine gelernten Haus-
frauen waren, die vor ihrer Heirat in Fabriken, Kontoren
oder Schulen und Hochschulen ihre Zeit verbracht haben.
Wie kann der, der eine Sache nie gründlich gelernt hat,
plötzlich umlernen! Weil nun die Frauenrechtlerinnen vom
"Nationalen Frauendienst" in den Großstädten viele solcher
unbeholfenen und kopflosen Frauen sahen, blieben sie auch
hier ihrem alten, verhängnisvollen Grundsatz treu, die
Ausnahme als Typus hinzustellen. So konnten trotz des
Burgfriedens Ausdrücke von dem "listigen Stumpfsinn der
Hausfrauen" etc. geprägt werden, die von der Zensur be-
anstandet werden mußten. Alle diese Frauenrechtlerinnen
bedachten nicht, daß der größte Teil der Schuld sie und
ihr unseliges Programm trifft; die Frau wie den Mann
in erster Linie für einen außerhäuslichen Beruf vorzubereiten,
alle Männerberufe auch den Frauen zu öffnen, die Frau
immer mehr ihrem natürlichen Wirkungskreis zu entziehen.
Die Frauenrechtlerinnen werden nicht umhin können, den
Mangel der hauswirtschaftlichen Bildung zuzugestehen und
werden vielleicht, mit der bekannten Geschicklichkeit, jede
Sachlage für ihre Zwecke nutzbar zu machen, nun eine
hauswirtschaftliche Vorbildung der Mädchen in dem "weib-
lichen Dienstjahr" fordern, um daraus dann wieder ein
Recht auf völlige Gleichheit mit dem Manne abzuleiten.
Eine kurze Lehrzeit, theoretisch und praktisch, genügt aber
nicht, um die Mädchen unseres Volkes gründlich für ihrem
natürlichen Beruf vorzubereiten, sondern ihre Gedanken-

ersten Kriegsmonaten zahlreiche Fehler gemacht worden
sind, aber die sind auf anderen Gebieten auch vorgekommen,
und die meisten Torheiten sind sicherlich von den Haus-
frauen begangen worden, die eben keine gelernten Haus-
frauen waren, die vor ihrer Heirat in Fabriken, Kontoren
oder Schulen und Hochschulen ihre Zeit verbracht haben.
Wie kann der, der eine Sache nie gründlich gelernt hat,
plötzlich umlernen! Weil nun die Frauenrechtlerinnen vom
„Nationalen Frauendienst“ in den Großstädten viele solcher
unbeholfenen und kopflosen Frauen sahen, blieben sie auch
hier ihrem alten, verhängnisvollen Grundsatz treu, die
Ausnahme als Typus hinzustellen. So konnten trotz des
Burgfriedens Ausdrücke von dem „listigen Stumpfsinn der
Hausfrauen“ ꝛc. geprägt werden, die von der Zensur be-
anstandet werden mußten. Alle diese Frauenrechtlerinnen
bedachten nicht, daß der größte Teil der Schuld sie und
ihr unseliges Programm trifft; die Frau wie den Mann
in erster Linie für einen außerhäuslichen Beruf vorzubereiten,
alle Männerberufe auch den Frauen zu öffnen, die Frau
immer mehr ihrem natürlichen Wirkungskreis zu entziehen.
Die Frauenrechtlerinnen werden nicht umhin können, den
Mangel der hauswirtschaftlichen Bildung zuzugestehen und
werden vielleicht, mit der bekannten Geschicklichkeit, jede
Sachlage für ihre Zwecke nutzbar zu machen, nun eine
hauswirtschaftliche Vorbildung der Mädchen in dem „weib-
lichen Dienstjahr“ fordern, um daraus dann wieder ein
Recht auf völlige Gleichheit mit dem Manne abzuleiten.
Eine kurze Lehrzeit, theoretisch und praktisch, genügt aber
nicht, um die Mädchen unseres Volkes gründlich für ihrem
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[107/0109] ersten Kriegsmonaten zahlreiche Fehler gemacht worden sind, aber die sind auf anderen Gebieten auch vorgekommen, und die meisten Torheiten sind sicherlich von den Haus- frauen begangen worden, die eben keine gelernten Haus- frauen waren, die vor ihrer Heirat in Fabriken, Kontoren oder Schulen und Hochschulen ihre Zeit verbracht haben. Wie kann der, der eine Sache nie gründlich gelernt hat, plötzlich umlernen! Weil nun die Frauenrechtlerinnen vom „Nationalen Frauendienst“ in den Großstädten viele solcher unbeholfenen und kopflosen Frauen sahen, blieben sie auch hier ihrem alten, verhängnisvollen Grundsatz treu, die Ausnahme als Typus hinzustellen. So konnten trotz des Burgfriedens Ausdrücke von dem „listigen Stumpfsinn der Hausfrauen“ ꝛc. geprägt werden, die von der Zensur be- anstandet werden mußten. Alle diese Frauenrechtlerinnen bedachten nicht, daß der größte Teil der Schuld sie und ihr unseliges Programm trifft; die Frau wie den Mann in erster Linie für einen außerhäuslichen Beruf vorzubereiten, alle Männerberufe auch den Frauen zu öffnen, die Frau immer mehr ihrem natürlichen Wirkungskreis zu entziehen. Die Frauenrechtlerinnen werden nicht umhin können, den Mangel der hauswirtschaftlichen Bildung zuzugestehen und werden vielleicht, mit der bekannten Geschicklichkeit, jede Sachlage für ihre Zwecke nutzbar zu machen, nun eine hauswirtschaftliche Vorbildung der Mädchen in dem „weib- lichen Dienstjahr“ fordern, um daraus dann wieder ein Recht auf völlige Gleichheit mit dem Manne abzuleiten. Eine kurze Lehrzeit, theoretisch und praktisch, genügt aber nicht, um die Mädchen unseres Volkes gründlich für ihrem natürlichen Beruf vorzubereiten, sondern ihre Gedanken-

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 107. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/109>, abgerufen am 23.11.2024.