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Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856.

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lichen zu besiegen. Die besonderen einzelnen Fälle aller
dieser Endigungsarten lehrt die Theorie bei Behandlung der
Endspiele.

§. 38. Wenn von beiden Parteie ndieselben Züge, oder
dieselben Reihen von Zügen unablässig wiederholt werden, so
ist natürlich eine Erzwingung des Matts nicht denkbar und
die Partie als remis abzubrechen. Denn kein Spieler kann
gezwungen werden, von seinen Zügen, falls sie nur sonst
den Regeln des Schach entsprechen, abzugehen. Eine be-
sondere Art solcher Remisspiele wird durch ewiges Schach-
geben von Seiten einer Partei hervorgebracht, besonders
häufig, wenn die Dame des einen Spielers den feindlichen
König fortwährend auf gewissen Feldern einhertreibt. Nicht
selten wird ein solches ewiges Schach durch den Kunst-
ausdruck echec eternel bezeichnet.

§. 39. Zu den Remisspielen gehört endlich der Fall, in
welchem eine Partei Patt gesetzt wird. Wenn nämlich ein
Spieler so zieht, dass dem Gegner, dessen König nicht an-
gegriffen ist, kein regelmässiger Zug zu Gebote steht, so
ist letzterer Patt. Er kann nicht ziehen, und da er am
Zuge ist, also auch die Partie nicht weiter führen; er ist
aber auch nicht Matt, denn sein König ist nicht von einem
feindlichen Angriff bedroht. Da somit die Partie, ohne dass
eine von beiden Partein Matt steht, beendet ist, muss sie
dem Grundsatze im §. 35 zufolge als unentschieden aufge-
hoben werden.

§. 40. Fassen wir die einzelnen in diesem Kapitel vor-
geführten Gesetze über das Ende der Partie zusammen, so
ergiebt sich folgende Uebersicht. Eine Partie kann ent-
weder ein entschiedenes oder unentschiedenes Ende finden.
Das erstere wird durch Mattsetzung oder Aufgeben einer
Partei bedingt, das letztere entweder durch Unzulänglich-
keit der Mittel zum Mattsetzen, oder durch Wiederholung
derselben Züge, besonders durch echec eternel, oder end-
lich durch Patt.


lichen zu besiegen. Die besonderen einzelnen Fälle aller
dieser Endigungsarten lehrt die Theorie bei Behandlung der
Endspiele.

§. 38. Wenn von beiden Parteie ndieselben Züge, oder
dieselben Reihen von Zügen unablässig wiederholt werden, so
ist natürlich eine Erzwingung des Matts nicht denkbar und
die Partie als remis abzubrechen. Denn kein Spieler kann
gezwungen werden, von seinen Zügen, falls sie nur sonst
den Regeln des Schach entsprechen, abzugehen. Eine be-
sondere Art solcher Remisspiele wird durch ewiges Schach-
geben von Seiten einer Partei hervorgebracht, besonders
häufig, wenn die Dame des einen Spielers den feindlichen
König fortwährend auf gewissen Feldern einhertreibt. Nicht
selten wird ein solches ewiges Schach durch den Kunst-
ausdruck échec éternel bezeichnet.

§. 39. Zu den Remisspielen gehört endlich der Fall, in
welchem eine Partei Patt gesetzt wird. Wenn nämlich ein
Spieler so zieht, dass dem Gegner, dessen König nicht an-
gegriffen ist, kein regelmässiger Zug zu Gebote steht, so
ist letzterer Patt. Er kann nicht ziehen, und da er am
Zuge ist, also auch die Partie nicht weiter führen; er ist
aber auch nicht Matt, denn sein König ist nicht von einem
feindlichen Angriff bedroht. Da somit die Partie, ohne dass
eine von beiden Partein Matt steht, beendet ist, muss sie
dem Grundsatze im §. 35 zufolge als unentschieden aufge-
hoben werden.

§. 40. Fassen wir die einzelnen in diesem Kapitel vor-
geführten Gesetze über das Ende der Partie zusammen, so
ergiebt sich folgende Uebersicht. Eine Partie kann ent-
weder ein entschiedenes oder unentschiedenes Ende finden.
Das erstere wird durch Mattsetzung oder Aufgeben einer
Partei bedingt, das letztere entweder durch Unzulänglich-
keit der Mittel zum Mattsetzen, oder durch Wiederholung
derselben Züge, besonders durch échec éternel, oder end-
lich durch Patt.


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[25/0037] lichen zu besiegen. Die besonderen einzelnen Fälle aller dieser Endigungsarten lehrt die Theorie bei Behandlung der Endspiele. §. 38. Wenn von beiden Parteie ndieselben Züge, oder dieselben Reihen von Zügen unablässig wiederholt werden, so ist natürlich eine Erzwingung des Matts nicht denkbar und die Partie als remis abzubrechen. Denn kein Spieler kann gezwungen werden, von seinen Zügen, falls sie nur sonst den Regeln des Schach entsprechen, abzugehen. Eine be- sondere Art solcher Remisspiele wird durch ewiges Schach- geben von Seiten einer Partei hervorgebracht, besonders häufig, wenn die Dame des einen Spielers den feindlichen König fortwährend auf gewissen Feldern einhertreibt. Nicht selten wird ein solches ewiges Schach durch den Kunst- ausdruck échec éternel bezeichnet. §. 39. Zu den Remisspielen gehört endlich der Fall, in welchem eine Partei Patt gesetzt wird. Wenn nämlich ein Spieler so zieht, dass dem Gegner, dessen König nicht an- gegriffen ist, kein regelmässiger Zug zu Gebote steht, so ist letzterer Patt. Er kann nicht ziehen, und da er am Zuge ist, also auch die Partie nicht weiter führen; er ist aber auch nicht Matt, denn sein König ist nicht von einem feindlichen Angriff bedroht. Da somit die Partie, ohne dass eine von beiden Partein Matt steht, beendet ist, muss sie dem Grundsatze im §. 35 zufolge als unentschieden aufge- hoben werden. §. 40. Fassen wir die einzelnen in diesem Kapitel vor- geführten Gesetze über das Ende der Partie zusammen, so ergiebt sich folgende Uebersicht. Eine Partie kann ent- weder ein entschiedenes oder unentschiedenes Ende finden. Das erstere wird durch Mattsetzung oder Aufgeben einer Partei bedingt, das letztere entweder durch Unzulänglich- keit der Mittel zum Mattsetzen, oder durch Wiederholung derselben Züge, besonders durch échec éternel, oder end- lich durch Patt.

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Zitationshilfe: Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lange_schachspiel_1856/37>, abgerufen am 27.11.2024.