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Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856.

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finden, denn es soll während des Rochirens kein Stein
geschlagen werden.
b) Die Felder, welche der König vor, während und nach
der Rochade betritt, dürfen von keinem feindlichen
Steine angegriffen sein. Die Felder nach der Rochade
sind entweder g 1 oder c 1 (für Schwarz g 8 oder c 8),
und für diese ist die angegebene Bedingung von selbst
verständlich, denn der König darf nie in Schach gehen,
d. h. einem feindlichem Angriffe sich aussetzen. Das
Feld während der Rochade ist das beim Rochiren über-
sprungene Feld, also entweder f 1 oder d 1 (für Schwarz
f 8 oder d 8). Auch diese sollen bei Ausführung der
Rochade nicht angegriffen sein, denn es erscheint der
königlichen Würde nicht angemessen, vor einem feind-
lichen Angriffe gleichsam vorbeizufliehen. Aus dem-
selben Grunde soll auch das Feld vor der Rochade,
also das Standfeld e 1 (für Schwarz e 8) unmittelbar bei
Ausführung der Rochade nicht bedroht sein, d. h. der
König soll, wenn ihm Schach geboten ist, diesem nicht
durch die Rochade entgehen, weil er hier gleichsam
einem feindlichem Angriffe zu entfliehen scheint.
c) Endlich darf bei Ausführung der Rochade weder König
noch Thurm bereits einmal gezogen sein. Diese Be-
dingung ist von selbst verständlich, wenn man bei der
Rochade von dem Princip ausgeht, dass sie als Privileg
nur einmal und für die erste Bewegung des Königs ge-
stattet ist.

§. 33. Ein Bauer, welcher die letzte Felderreihe des
Brettes erreicht hat, kann vermöge seiner Gangweise nicht
weiter ziehen. Er erhält aber in diesem Falle nach freier
Wahl seines Besitzers unmittelbar und unwiderruflich für
diesen den vollen Rang eines Officiers d. h. entweder einer
Dame, oder eines Thurmes, oder Läufers, oder Springers.
Diese Umwandlung des Bauers in einen Officier auf der
äussersten Felderreihe des Gegners, bildet das Privileg des
Avancements. Es ist beim Avancement gleichgültig, ob der
für den Bauer gewählte Officier bereits während des Spiels
verloren ist, oder nicht. Das Avancement der weissen

finden, denn es soll während des Rochirens kein Stein
geschlagen werden.
b) Die Felder, welche der König vor, während und nach
der Rochade betritt, dürfen von keinem feindlichen
Steine angegriffen sein. Die Felder nach der Rochade
sind entweder g 1 oder c 1 (für Schwarz g 8 oder c 8),
und für diese ist die angegebene Bedingung von selbst
verständlich, denn der König darf nie in Schach gehen,
d. h. einem feindlichem Angriffe sich aussetzen. Das
Feld während der Rochade ist das beim Rochiren über-
sprungene Feld, also entweder f 1 oder d 1 (für Schwarz
f 8 oder d 8). Auch diese sollen bei Ausführung der
Rochade nicht angegriffen sein, denn es erscheint der
königlichen Würde nicht angemessen, vor einem feind-
lichen Angriffe gleichsam vorbeizufliehen. Aus dem-
selben Grunde soll auch das Feld vor der Rochade,
also das Standfeld e 1 (für Schwarz e 8) unmittelbar bei
Ausführung der Rochade nicht bedroht sein, d. h. der
König soll, wenn ihm Schach geboten ist, diesem nicht
durch die Rochade entgehen, weil er hier gleichsam
einem feindlichem Angriffe zu entfliehen scheint.
c) Endlich darf bei Ausführung der Rochade weder König
noch Thurm bereits einmal gezogen sein. Diese Be-
dingung ist von selbst verständlich, wenn man bei der
Rochade von dem Princip ausgeht, dass sie als Privileg
nur einmal und für die erste Bewegung des Königs ge-
stattet ist.

§. 33. Ein Bauer, welcher die letzte Felderreihe des
Brettes erreicht hat, kann vermöge seiner Gangweise nicht
weiter ziehen. Er erhält aber in diesem Falle nach freier
Wahl seines Besitzers unmittelbar und unwiderruflich für
diesen den vollen Rang eines Officiers d. h. entweder einer
Dame, oder eines Thurmes, oder Läufers, oder Springers.
Diese Umwandlung des Bauers in einen Officier auf der
äussersten Felderreihe des Gegners, bildet das Privileg des
Avancements. Es ist beim Avancement gleichgültig, ob der
für den Bauer gewählte Officier bereits während des Spiels
verloren ist, oder nicht. Das Avancement der weissen

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[22/0034] finden, denn es soll während des Rochirens kein Stein geschlagen werden. b) Die Felder, welche der König vor, während und nach der Rochade betritt, dürfen von keinem feindlichen Steine angegriffen sein. Die Felder nach der Rochade sind entweder g 1 oder c 1 (für Schwarz g 8 oder c 8), und für diese ist die angegebene Bedingung von selbst verständlich, denn der König darf nie in Schach gehen, d. h. einem feindlichem Angriffe sich aussetzen. Das Feld während der Rochade ist das beim Rochiren über- sprungene Feld, also entweder f 1 oder d 1 (für Schwarz f 8 oder d 8). Auch diese sollen bei Ausführung der Rochade nicht angegriffen sein, denn es erscheint der königlichen Würde nicht angemessen, vor einem feind- lichen Angriffe gleichsam vorbeizufliehen. Aus dem- selben Grunde soll auch das Feld vor der Rochade, also das Standfeld e 1 (für Schwarz e 8) unmittelbar bei Ausführung der Rochade nicht bedroht sein, d. h. der König soll, wenn ihm Schach geboten ist, diesem nicht durch die Rochade entgehen, weil er hier gleichsam einem feindlichem Angriffe zu entfliehen scheint. c) Endlich darf bei Ausführung der Rochade weder König noch Thurm bereits einmal gezogen sein. Diese Be- dingung ist von selbst verständlich, wenn man bei der Rochade von dem Princip ausgeht, dass sie als Privileg nur einmal und für die erste Bewegung des Königs ge- stattet ist. §. 33. Ein Bauer, welcher die letzte Felderreihe des Brettes erreicht hat, kann vermöge seiner Gangweise nicht weiter ziehen. Er erhält aber in diesem Falle nach freier Wahl seines Besitzers unmittelbar und unwiderruflich für diesen den vollen Rang eines Officiers d. h. entweder einer Dame, oder eines Thurmes, oder Läufers, oder Springers. Diese Umwandlung des Bauers in einen Officier auf der äussersten Felderreihe des Gegners, bildet das Privileg des Avancements. Es ist beim Avancement gleichgültig, ob der für den Bauer gewählte Officier bereits während des Spiels verloren ist, oder nicht. Das Avancement der weissen

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Zitationshilfe: Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856, S. 22. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lange_schachspiel_1856/34>, abgerufen am 27.11.2024.