Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 2. Leipzig, 1764.

Bild:
<< vorherige Seite
V. Hauptstück.
4. Der Schlußsatz will demnach sagen, daß unter
20 Fällen, wo Schlüsse von dieser Art und Graden
unausgesucht vorkommen, 8 bejahen, 3 verneinen,
9 unbestimmt bleiben: oder aber in einem einzel-
nen Fall habe man 8 Gründe den Schlußsatz zu
bejahen, 3 Gründe ihn zu verneinen, 9 Gründe
nichts zu schließen oder es dahin gestellt zu lassen.

§. 195. Man sieht leicht, daß in erst vorgelegter For-
mel die Begriffe C und B ähnliche Bestimmungen ha-
ben können, wie das Mittelglied A. Sie kommen aber
zugleich mit diesen Bestimmungen in den Schlußsatz,
jedoch mit einigem Unterschiede, den wir für einfachere
Fälle anzeigen wollen. Man habe den Schluß:
[Formel 1] Hier wird das 1/6 e + u zusammengezogen in 1/4 u ver-
wandelt. Denn 1/6 e in dem Untersatze zeigt an, man wisse
daß 1/6 C nicht B sind. Da nun in der ersten Figur aus
einem verneinenden Untersatze nichts bestimmtes folgt,
so ist der Schlußsatz für die 1/6 e so gut unbestimmt, als
für die u. Demnach zieht man beyde zusammen.

§. 196. Hat man hingegen
[Formel 4] so folgt hier der Schlußsatz richtig, und B behält darinn
die Bestimmung die es im Obersatze hatte. Denn der
Obersatz will sagen: A habe 2/3 der Merkmale des B,
von dem übrigen 1/3 wisse man es nicht. Da nun auch
C unter A gehört, so gilt diese Aussage von C ebenfalls.

§. 197. Setzt man nun beyde Fälle zusammen, so
ist der Schluß:

Alle
V. Hauptſtuͤck.
4. Der Schlußſatz will demnach ſagen, daß unter
20 Faͤllen, wo Schluͤſſe von dieſer Art und Graden
unausgeſucht vorkommen, 8 bejahen, 3 verneinen,
9 unbeſtimmt bleiben: oder aber in einem einzel-
nen Fall habe man 8 Gruͤnde den Schlußſatz zu
bejahen, 3 Gruͤnde ihn zu verneinen, 9 Gruͤnde
nichts zu ſchließen oder es dahin geſtellt zu laſſen.

§. 195. Man ſieht leicht, daß in erſt vorgelegter For-
mel die Begriffe C und B aͤhnliche Beſtimmungen ha-
ben koͤnnen, wie das Mittelglied A. Sie kommen aber
zugleich mit dieſen Beſtimmungen in den Schlußſatz,
jedoch mit einigem Unterſchiede, den wir fuͤr einfachere
Faͤlle anzeigen wollen. Man habe den Schluß:
[Formel 1] Hier wird das ⅙ e + u zuſammengezogen in ¼ u ver-
wandelt. Denn ⅙ e in dem Unterſatze zeigt an, man wiſſe
daß ⅙ C nicht B ſind. Da nun in der erſten Figur aus
einem verneinenden Unterſatze nichts beſtimmtes folgt,
ſo iſt der Schlußſatz fuͤr die ⅙ e ſo gut unbeſtimmt, als
fuͤr die u. Demnach zieht man beyde zuſammen.

§. 196. Hat man hingegen
[Formel 4] ſo folgt hier der Schlußſatz richtig, und B behaͤlt darinn
die Beſtimmung die es im Oberſatze hatte. Denn der
Oberſatz will ſagen: A habe ⅔ der Merkmale des B,
von dem uͤbrigen ⅓ wiſſe man es nicht. Da nun auch
C unter A gehoͤrt, ſo gilt dieſe Ausſage von C ebenfalls.

§. 197. Setzt man nun beyde Faͤlle zuſammen, ſo
iſt der Schluß:

Alle
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <pb facs="#f0370" n="364"/>
          <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">V.</hi> Haupt&#x017F;tu&#x0364;ck.</hi> </fw><lb/>
          <list>
            <item>4. Der Schluß&#x017F;atz will demnach &#x017F;agen, daß unter<lb/>
20 Fa&#x0364;llen, wo Schlu&#x0364;&#x017F;&#x017F;e von die&#x017F;er Art und Graden<lb/>
unausge&#x017F;ucht vorkommen, 8 bejahen, 3 verneinen,<lb/>
9 unbe&#x017F;timmt bleiben: oder aber in einem einzel-<lb/>
nen Fall habe man 8 Gru&#x0364;nde den Schluß&#x017F;atz zu<lb/>
bejahen, 3 Gru&#x0364;nde ihn zu verneinen, 9 Gru&#x0364;nde<lb/>
nichts zu &#x017F;chließen oder es dahin ge&#x017F;tellt zu la&#x017F;&#x017F;en.</item>
          </list><lb/>
          <p>§. 195. Man &#x017F;ieht leicht, daß in er&#x017F;t vorgelegter For-<lb/>
mel die Begriffe <hi rendition="#aq">C</hi> und <hi rendition="#aq">B</hi> a&#x0364;hnliche Be&#x017F;timmungen ha-<lb/>
ben ko&#x0364;nnen, wie das Mittelglied <hi rendition="#aq">A.</hi> Sie kommen aber<lb/>
zugleich mit die&#x017F;en Be&#x017F;timmungen in den Schluß&#x017F;atz,<lb/>
jedoch mit einigem Unter&#x017F;chiede, den wir fu&#x0364;r einfachere<lb/>
Fa&#x0364;lle anzeigen wollen. Man habe den Schluß:<lb/><formula/> Hier wird das &#x2159; <hi rendition="#aq">e</hi> + <formula notation="TeX">\frac {1}{12}</formula> <hi rendition="#aq">u</hi> zu&#x017F;ammengezogen in ¼ <hi rendition="#aq">u</hi> ver-<lb/>
wandelt. Denn &#x2159; <hi rendition="#aq">e</hi> in dem Unter&#x017F;atze zeigt an, man wi&#x017F;&#x017F;e<lb/>
daß &#x2159; <hi rendition="#aq">C</hi> nicht <hi rendition="#aq">B</hi> &#x017F;ind. Da nun in der er&#x017F;ten Figur aus<lb/>
einem verneinenden Unter&#x017F;atze nichts be&#x017F;timmtes folgt,<lb/>
&#x017F;o i&#x017F;t der Schluß&#x017F;atz fu&#x0364;r die &#x2159; <hi rendition="#aq">e</hi> &#x017F;o gut unbe&#x017F;timmt, als<lb/>
fu&#x0364;r die <formula notation="TeX">\frac {1}{12}</formula> <hi rendition="#aq">u.</hi> Demnach zieht man beyde zu&#x017F;ammen.</p><lb/>
          <p>§. 196. Hat man hingegen<lb/><formula/> &#x017F;o folgt hier der Schluß&#x017F;atz richtig, und <hi rendition="#aq">B</hi> beha&#x0364;lt darinn<lb/>
die Be&#x017F;timmung die es im Ober&#x017F;atze hatte. Denn der<lb/>
Ober&#x017F;atz will &#x017F;agen: <hi rendition="#aq">A</hi> habe &#x2154; der Merkmale des <hi rendition="#aq">B,</hi><lb/>
von dem u&#x0364;brigen &#x2153; wi&#x017F;&#x017F;e man es nicht. Da nun auch<lb/><hi rendition="#aq">C</hi> unter <hi rendition="#aq">A</hi> geho&#x0364;rt, &#x017F;o gilt die&#x017F;e Aus&#x017F;age von <hi rendition="#aq">C</hi> ebenfalls.</p><lb/>
          <p>§. 197. Setzt man nun beyde Fa&#x0364;lle zu&#x017F;ammen, &#x017F;o<lb/>
i&#x017F;t der Schluß:</p><lb/>
          <fw place="bottom" type="catch">Alle</fw><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[364/0370] V. Hauptſtuͤck. 4. Der Schlußſatz will demnach ſagen, daß unter 20 Faͤllen, wo Schluͤſſe von dieſer Art und Graden unausgeſucht vorkommen, 8 bejahen, 3 verneinen, 9 unbeſtimmt bleiben: oder aber in einem einzel- nen Fall habe man 8 Gruͤnde den Schlußſatz zu bejahen, 3 Gruͤnde ihn zu verneinen, 9 Gruͤnde nichts zu ſchließen oder es dahin geſtellt zu laſſen. §. 195. Man ſieht leicht, daß in erſt vorgelegter For- mel die Begriffe C und B aͤhnliche Beſtimmungen ha- ben koͤnnen, wie das Mittelglied A. Sie kommen aber zugleich mit dieſen Beſtimmungen in den Schlußſatz, jedoch mit einigem Unterſchiede, den wir fuͤr einfachere Faͤlle anzeigen wollen. Man habe den Schluß: [FORMEL] Hier wird das ⅙ e + [FORMEL] u zuſammengezogen in ¼ u ver- wandelt. Denn ⅙ e in dem Unterſatze zeigt an, man wiſſe daß ⅙ C nicht B ſind. Da nun in der erſten Figur aus einem verneinenden Unterſatze nichts beſtimmtes folgt, ſo iſt der Schlußſatz fuͤr die ⅙ e ſo gut unbeſtimmt, als fuͤr die [FORMEL] u. Demnach zieht man beyde zuſammen. §. 196. Hat man hingegen [FORMEL] ſo folgt hier der Schlußſatz richtig, und B behaͤlt darinn die Beſtimmung die es im Oberſatze hatte. Denn der Oberſatz will ſagen: A habe ⅔ der Merkmale des B, von dem uͤbrigen ⅓ wiſſe man es nicht. Da nun auch C unter A gehoͤrt, ſo gilt dieſe Ausſage von C ebenfalls. §. 197. Setzt man nun beyde Faͤlle zuſammen, ſo iſt der Schluß: Alle

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon02_1764
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon02_1764/370
Zitationshilfe: Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 2. Leipzig, 1764, S. 364. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon02_1764/370>, abgerufen am 22.11.2024.