allerdings bedeutend seyn könnten. Auf diese Art aber hätte man nicht mehr die Wahl, jede Sache durch je- des Wort vorzustellen, weil die Bildung des Wortes die Classe der Dinge und Handlungen bestimmen wür- de, welche es bedeuten könnte, und wodurch die syntacti- schen Regeln charakteristischer würden. Diese Erleich- terung der Syntaxe würde demnach die Etymologie, und überhaupt die Benennung der Dinge, schwerer machen, ohne daß die Möglichkeit, zu irren, gehoben würde.
§. 280. Jndessen haben die wirklichen Sprachen in ihrer Syntaxe noch vieles, das sich aus allgemeinen Gründen bestimmen und rechtfertigen läßt. Die Schwierigkeit kömmt nur darauf an, es von dem Hy- pothetischen und Willkührlichen zu trennen und auszu- lesen. Das Charakteristische in vielen Ableitungsarten ist sehr allgemein (§. 249. seqq.), und ungeacht es nur auf einzelne Wörter geht, so hat es dennoch auf ganze Redensarten einen Einfluß, theils, weil es sie bestimm- ter macht, theils auch, weil es abkürzt und Umschreibun- gen erspart.
§. 281. Vornehmlich aber gehört die oben (§. 145.) schon erwähnte Regel hieher, daß nämlich eine Re- densart wenigstens ein Zeitwort haben müsse. Die Zeitwörter sind nämlich vor allen andern Rede- theilen aus mit so vielen Nebenbestimmungen verbun- den, daß sie öfters auch ganz allein eine Redensart vor- stellen können. Das: Veni, vidi, vici, des Cäsars, mag zum Beyspiele dienen. Das Thun, die Art des Thuns, das Anzeigen, die Zeit, Zahl und Person, sind in jedem dieser drey Wörter zugleich bestimmt. Was über jede dieser Arten von Bestimmungen anzumerken, haben wir in dem vierten Hauptstücke umständlich an- gezeigt. Sie scheinen deswegen in den Zeitwörtern selbst mitgenommen zu seyn, weil sie mehrentheils leicht
sind,
VIII. Hauptſtuͤck.
allerdings bedeutend ſeyn koͤnnten. Auf dieſe Art aber haͤtte man nicht mehr die Wahl, jede Sache durch je- des Wort vorzuſtellen, weil die Bildung des Wortes die Claſſe der Dinge und Handlungen beſtimmen wuͤr- de, welche es bedeuten koͤnnte, und wodurch die ſyntacti- ſchen Regeln charakteriſtiſcher wuͤrden. Dieſe Erleich- terung der Syntaxe wuͤrde demnach die Etymologie, und uͤberhaupt die Benennung der Dinge, ſchwerer machen, ohne daß die Moͤglichkeit, zu irren, gehoben wuͤrde.
§. 280. Jndeſſen haben die wirklichen Sprachen in ihrer Syntaxe noch vieles, das ſich aus allgemeinen Gruͤnden beſtimmen und rechtfertigen laͤßt. Die Schwierigkeit koͤmmt nur darauf an, es von dem Hy- pothetiſchen und Willkuͤhrlichen zu trennen und auszu- leſen. Das Charakteriſtiſche in vielen Ableitungsarten iſt ſehr allgemein (§. 249. ſeqq.), und ungeacht es nur auf einzelne Woͤrter geht, ſo hat es dennoch auf ganze Redensarten einen Einfluß, theils, weil es ſie beſtimm- ter macht, theils auch, weil es abkuͤrzt und Umſchreibun- gen erſpart.
§. 281. Vornehmlich aber gehoͤrt die oben (§. 145.) ſchon erwaͤhnte Regel hieher, daß naͤmlich eine Re- densart wenigſtens ein Zeitwort haben muͤſſe. Die Zeitwoͤrter ſind naͤmlich vor allen andern Rede- theilen aus mit ſo vielen Nebenbeſtimmungen verbun- den, daß ſie oͤfters auch ganz allein eine Redensart vor- ſtellen koͤnnen. Das: Veni, vidi, vici, des Caͤſars, mag zum Beyſpiele dienen. Das Thun, die Art des Thuns, das Anzeigen, die Zeit, Zahl und Perſon, ſind in jedem dieſer drey Woͤrter zugleich beſtimmt. Was uͤber jede dieſer Arten von Beſtimmungen anzumerken, haben wir in dem vierten Hauptſtuͤcke umſtaͤndlich an- gezeigt. Sie ſcheinen deswegen in den Zeitwoͤrtern ſelbſt mitgenommen zu ſeyn, weil ſie mehrentheils leicht
ſind,
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VIII. Hauptſtuͤck.
allerdings bedeutend ſeyn koͤnnten. Auf dieſe Art aber
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des Wort vorzuſtellen, weil die Bildung des Wortes
die Claſſe der Dinge und Handlungen beſtimmen wuͤr-
de, welche es bedeuten koͤnnte, und wodurch die ſyntacti-
ſchen Regeln charakteriſtiſcher wuͤrden. Dieſe Erleich-
terung der Syntaxe wuͤrde demnach die Etymologie,
und uͤberhaupt die Benennung der Dinge, ſchwerer
machen, ohne daß die Moͤglichkeit, zu irren, gehoben
wuͤrde.
§. 280. Jndeſſen haben die wirklichen Sprachen
in ihrer Syntaxe noch vieles, das ſich aus allgemeinen
Gruͤnden beſtimmen und rechtfertigen laͤßt. Die
Schwierigkeit koͤmmt nur darauf an, es von dem Hy-
pothetiſchen und Willkuͤhrlichen zu trennen und auszu-
leſen. Das Charakteriſtiſche in vielen Ableitungsarten
iſt ſehr allgemein (§. 249. ſeqq.), und ungeacht es nur
auf einzelne Woͤrter geht, ſo hat es dennoch auf ganze
Redensarten einen Einfluß, theils, weil es ſie beſtimm-
ter macht, theils auch, weil es abkuͤrzt und Umſchreibun-
gen erſpart.
§. 281. Vornehmlich aber gehoͤrt die oben (§. 145.)
ſchon erwaͤhnte Regel hieher, daß naͤmlich eine Re-
densart wenigſtens ein Zeitwort haben muͤſſe.
Die Zeitwoͤrter ſind naͤmlich vor allen andern Rede-
theilen aus mit ſo vielen Nebenbeſtimmungen verbun-
den, daß ſie oͤfters auch ganz allein eine Redensart vor-
ſtellen koͤnnen. Das: Veni, vidi, vici, des Caͤſars,
mag zum Beyſpiele dienen. Das Thun, die Art des
Thuns, das Anzeigen, die Zeit, Zahl und Perſon, ſind
in jedem dieſer drey Woͤrter zugleich beſtimmt. Was
uͤber jede dieſer Arten von Beſtimmungen anzumerken,
haben wir in dem vierten Hauptſtuͤcke umſtaͤndlich an-
gezeigt. Sie ſcheinen deswegen in den Zeitwoͤrtern
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ſind,
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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 2. Leipzig, 1764, S. 168. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon02_1764/174>, abgerufen am 18.07.2024.
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