sche, so darinn sehr häufig vorkömmt, den Grund zu einer ihr eigenen Theorie angeben könne.
§. 270. Die Ableitungstheilchen geben überhaupt die Veränderung in der Bedeutung an, die das Wur- zelwort durch die Ableitung erhält. Sie betreffen dem- nach gewisse allgemeine metaphysische Verhältnißbe- griffe, die entweder bey jeden Dingen, oder wenigstens bey Dingen von einerley Art, vorkommen. Wir ha- ben oben (§. 131.) schon angemerkt, daß in den wirkli- chen Sprachen schwerlich alle getroffen worden, und bis die Metaphysik nicht an Begriffen vollständiger ist, wird sich nicht wohl an eine erweisbare Abzählung der- selben gedenken lassen, und noch schwerer wird es seyn, die noch mangelnden in den Sprachen einzuführen. Wir wollen daher nur so viel davon anmerken, als die- nen kann, ihre Menge anzuzeigen, und daß allerdings mit einem Worte viele andere gegeben sind.
§. 271. Das Wurzelwort sey ein Zeitwort, und stel- le folglich eine Handlung oder Veränderung vor; so wird an sich schon dem Thun das Leiden entgegen gesetzt. Ferner kann die Handlung als angehangen, als bald vollendet, als durchaus vollendet, als öfters vorkommend, als wiederholt, als stärker oder schwächer, als möglich, als nothwendig etc. angesehen, und jede von diesen Bestimmungen durch Ableitungstheilchen angezeigt werden, die von dem Wurzelworte trennbar sind. Jede Verhältnisse der Zeit und des Ortes (§. 213. 159.) geben ebenfalls sol- che Bestimmungen. Sodann kommen bey Verände- rungen und Handlungen die Ursache, Wirkung, Absicht, Mittel, Materie, der Thuende, das Gewirkte, die Aenderung der Verhältnisse, Eigenschaften, Stuffen etc. vor, welche durch Hauptwörter angezeigt werden können, die sich von dem
Wur-
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Von der Wortforſchung.
ſche, ſo darinn ſehr haͤufig vorkoͤmmt, den Grund zu einer ihr eigenen Theorie angeben koͤnne.
§. 270. Die Ableitungstheilchen geben uͤberhaupt die Veraͤnderung in der Bedeutung an, die das Wur- zelwort durch die Ableitung erhaͤlt. Sie betreffen dem- nach gewiſſe allgemeine metaphyſiſche Verhaͤltnißbe- griffe, die entweder bey jeden Dingen, oder wenigſtens bey Dingen von einerley Art, vorkommen. Wir ha- ben oben (§. 131.) ſchon angemerkt, daß in den wirkli- chen Sprachen ſchwerlich alle getroffen worden, und bis die Metaphyſik nicht an Begriffen vollſtaͤndiger iſt, wird ſich nicht wohl an eine erweisbare Abzaͤhlung der- ſelben gedenken laſſen, und noch ſchwerer wird es ſeyn, die noch mangelnden in den Sprachen einzufuͤhren. Wir wollen daher nur ſo viel davon anmerken, als die- nen kann, ihre Menge anzuzeigen, und daß allerdings mit einem Worte viele andere gegeben ſind.
§. 271. Das Wurzelwort ſey ein Zeitwort, und ſtel- le folglich eine Handlung oder Veraͤnderung vor; ſo wird an ſich ſchon dem Thun das Leiden entgegen geſetzt. Ferner kann die Handlung als angehangen, als bald vollendet, als durchaus vollendet, als oͤfters vorkommend, als wiederholt, als ſtaͤrker oder ſchwaͤcher, als moͤglich, als nothwendig ꝛc. angeſehen, und jede von dieſen Beſtimmungen durch Ableitungstheilchen angezeigt werden, die von dem Wurzelworte trennbar ſind. Jede Verhaͤltniſſe der Zeit und des Ortes (§. 213. 159.) geben ebenfalls ſol- che Beſtimmungen. Sodann kommen bey Veraͤnde- rungen und Handlungen die Urſache, Wirkung, Abſicht, Mittel, Materie, der Thuende, das Gewirkte, die Aenderung der Verhaͤltniſſe, Eigenſchaften, Stuffen ꝛc. vor, welche durch Hauptwoͤrter angezeigt werden koͤnnen, die ſich von dem
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Von der Wortforſchung.
ſche, ſo darinn ſehr haͤufig vorkoͤmmt, den Grund zu
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die Veraͤnderung in der Bedeutung an, die das Wur-
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nach gewiſſe allgemeine metaphyſiſche Verhaͤltnißbe-
griffe, die entweder bey jeden Dingen, oder wenigſtens
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die Metaphyſik nicht an Begriffen vollſtaͤndiger iſt,
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Wir wollen daher nur ſo viel davon anmerken, als die-
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mit einem Worte viele andere gegeben ſind.
§. 271. Das Wurzelwort ſey ein Zeitwort, und ſtel-
le folglich eine Handlung oder Veraͤnderung vor; ſo
wird an ſich ſchon dem Thun das Leiden entgegen
geſetzt. Ferner kann die Handlung als angehangen,
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oͤfters vorkommend, als wiederholt, als ſtaͤrker
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angeſehen, und jede von dieſen Beſtimmungen durch
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Zeit und des Ortes (§. 213. 159.) geben ebenfalls ſol-
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rungen und Handlungen die Urſache, Wirkung,
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Gewirkte, die Aenderung der Verhaͤltniſſe,
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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 2. Leipzig, 1764, S. 163. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon02_1764/169>, abgerufen am 23.11.2024.
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