Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905.XIV Frauenstimmrecht. Kirchliches, kommunales, politisches Stimm- recht der Frau. - Schlußbetrachtungen. Das Stimmrecht der Frau ist der meistumstrittenste Punkt Das soll kein Mißtrauensvotum gegen den Mann sein. XIV Frauenstimmrecht. Kirchliches, kommunales, politisches Stimm- recht der Frau. – Schlußbetrachtungen. Das Stimmrecht der Frau ist der meistumstrittenste Punkt Das soll kein Mißtrauensvotum gegen den Mann sein. <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0274" n="[264]"/> <div n="1"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">XIV</hi><lb/> Frauenstimmrecht.</hi> </head><lb/> <head> <hi rendition="#g">Kirchliches, kommunales, politisches Stimm-<lb/> recht der Frau. – Schlußbetrachtungen.</hi> </head><lb/> <p>Das Stimmrecht der Frau ist der meistumstrittenste Punkt<lb/> der von den Frauen aufgestellten Forderungen. Auch Freunde<lb/> der Frauenbewegung, die im übrigen den Bestrebungen der<lb/> Frauen weitherzig Förderung angedeihen lassen, machen vor<lb/> diesem Punkte Halt. Frauenstimmrecht ist ihnen unannehmbar.<lb/> Und im Kreise der Anhängerinnen der Frauenbewegung selbst<lb/> vermeidet man noch vielfach mit einer gewissen Scheu das Wort<lb/> „Frauenstimmrecht“. Man fürchtet alle mühsam errungenen<lb/> Sympathien einzubüßen, wenn man für politische Gleichbe-<lb/> rechtigung der Frau eintritt, sie als selbstverständliche Konse-<lb/> quenz der von den Frauen erhobenen Forderungen ansieht.<lb/> Oder vielmehr nicht als Konsequenz, sondern als die <hi rendition="#g">einzige<lb/> Grundlage</hi>, auf der ein den Frauenwünschen entsprechender<lb/> Fortschritt wirklich dauernd und sicher denkbar ist. Solange<lb/> die Frau kein Stimmrecht hat, ist sie abhängig von der Ein-<lb/> sicht, dem Gerechtigkeitsgefühl des Mannes, das leider in<lb/> vielen Fällen, sobald es mit Eigeninteressen in Konflikt kommt,<lb/> versagt.</p><lb/> <p>Das soll kein Mißtrauensvotum gegen den Mann sein.<lb/> Sicher will die Mehrzahl der Männer den Frauen wohl. Als<lb/> Gatte, als Vater, als Sohn und als Bruder ist der Mann<lb/> ja naturgemäß zum Schützer und Schirmer von Frauen und<lb/> Frauenrechten berufen. Aber die Erfahrung zeigt, daß über<lb/> die Jnteressen solcher, die nicht selbst mitstimmen, nicht selbst<lb/> für sich eintreten können, allzuschnell hinweggegangen zu werden<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [[264]/0274]
XIV
Frauenstimmrecht.
Kirchliches, kommunales, politisches Stimm-
recht der Frau. – Schlußbetrachtungen.
Das Stimmrecht der Frau ist der meistumstrittenste Punkt
der von den Frauen aufgestellten Forderungen. Auch Freunde
der Frauenbewegung, die im übrigen den Bestrebungen der
Frauen weitherzig Förderung angedeihen lassen, machen vor
diesem Punkte Halt. Frauenstimmrecht ist ihnen unannehmbar.
Und im Kreise der Anhängerinnen der Frauenbewegung selbst
vermeidet man noch vielfach mit einer gewissen Scheu das Wort
„Frauenstimmrecht“. Man fürchtet alle mühsam errungenen
Sympathien einzubüßen, wenn man für politische Gleichbe-
rechtigung der Frau eintritt, sie als selbstverständliche Konse-
quenz der von den Frauen erhobenen Forderungen ansieht.
Oder vielmehr nicht als Konsequenz, sondern als die einzige
Grundlage, auf der ein den Frauenwünschen entsprechender
Fortschritt wirklich dauernd und sicher denkbar ist. Solange
die Frau kein Stimmrecht hat, ist sie abhängig von der Ein-
sicht, dem Gerechtigkeitsgefühl des Mannes, das leider in
vielen Fällen, sobald es mit Eigeninteressen in Konflikt kommt,
versagt.
Das soll kein Mißtrauensvotum gegen den Mann sein.
Sicher will die Mehrzahl der Männer den Frauen wohl. Als
Gatte, als Vater, als Sohn und als Bruder ist der Mann
ja naturgemäß zum Schützer und Schirmer von Frauen und
Frauenrechten berufen. Aber die Erfahrung zeigt, daß über
die Jnteressen solcher, die nicht selbst mitstimmen, nicht selbst
für sich eintreten können, allzuschnell hinweggegangen zu werden
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Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
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