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Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905.

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der Rheinprovinz - wie es in einem Erlasse an den
Regierungspräsidenten heißt - mit Befriedigung ersehen, daß
bereits viele Kommunalverwaltungen und industrielle Unter-
nehmungen in der Rheinprovinz es sich haben angelegen sein
lassen, Maßnahmen zur Einschränkung des übermäßigen Alko-
holgenusses zu treffen und daß weitere Erfolge der gegebenen
Anregungen erhofft werden dürfen. Der Herr Oberpräsident
empfiehlt, folgenden Maßnahmen die Aufmerksamkeit zuzu-
wenden: 1. Lieferung alkoholfreier Getränke seitens der Ar-
beitgeber zum Genusse während der Arbeitszeit unentgeltlich
oder zum Selbstkostenpreise, 2. Verbot des Genusses von Alko-
hol auf der Arbeitsstätte, 3. Einrichtung von Kaffeewirtschaften,
die schon von Tagesbruch an offengehalten werden, wodurch
den Arbeitern Gelegenheit geboten wird zum Genuß von
Kaffee in den frühen Morgenstunden und zum Mitnehmen
zur Arbeit, 4. Gewährung guter Lektüre in den Aufenthalts-
räumen bei Fabriken, 5. Bekämpfung des Verabfolgens von
geistigen Getränken auf Borg.

Damit sind beachtenswerte Richtlinien für erfolgreiche
Bekämpfung der bestehenden Uebel gegeben. Aufklärung und
Verbot allein tut es nicht. Es muß Alkoholersatz in mög-
lichst mannigfaltigen alkoholfreien Getränken geschaffen wer-
den. Und eingedenk der Tatsache, daß die Haupterholung
(oft die einzig erreichbare!) des Volkes, die einzige Abwechs-
lung, die sich ihm bietet, Alkoholgenuß und - Unsittlichkeit
ist, meist beide vereinigt, muß man auf Gelegenheit zu ver-
edelter Volkserholung hinwirken. Bibliotheken, Volks-, Hoch-
schulkurse, Volkskonzerte, gute billige Theateraufführungen,
Verbreitung guter Bücher für Jung und Alt u. a. m., das
alles sind Hilfsmittel im Kampf gegen den Alkohol. Gründ-
liche Gasthausreform nicht zu vergessen.

der Rheinprovinz – wie es in einem Erlasse an den
Regierungspräsidenten heißt – mit Befriedigung ersehen, daß
bereits viele Kommunalverwaltungen und industrielle Unter-
nehmungen in der Rheinprovinz es sich haben angelegen sein
lassen, Maßnahmen zur Einschränkung des übermäßigen Alko-
holgenusses zu treffen und daß weitere Erfolge der gegebenen
Anregungen erhofft werden dürfen. Der Herr Oberpräsident
empfiehlt, folgenden Maßnahmen die Aufmerksamkeit zuzu-
wenden: 1. Lieferung alkoholfreier Getränke seitens der Ar-
beitgeber zum Genusse während der Arbeitszeit unentgeltlich
oder zum Selbstkostenpreise, 2. Verbot des Genusses von Alko-
hol auf der Arbeitsstätte, 3. Einrichtung von Kaffeewirtschaften,
die schon von Tagesbruch an offengehalten werden, wodurch
den Arbeitern Gelegenheit geboten wird zum Genuß von
Kaffee in den frühen Morgenstunden und zum Mitnehmen
zur Arbeit, 4. Gewährung guter Lektüre in den Aufenthalts-
räumen bei Fabriken, 5. Bekämpfung des Verabfolgens von
geistigen Getränken auf Borg.

Damit sind beachtenswerte Richtlinien für erfolgreiche
Bekämpfung der bestehenden Uebel gegeben. Aufklärung und
Verbot allein tut es nicht. Es muß Alkoholersatz in mög-
lichst mannigfaltigen alkoholfreien Getränken geschaffen wer-
den. Und eingedenk der Tatsache, daß die Haupterholung
(oft die einzig erreichbare!) des Volkes, die einzige Abwechs-
lung, die sich ihm bietet, Alkoholgenuß und – Unsittlichkeit
ist, meist beide vereinigt, muß man auf Gelegenheit zu ver-
edelter Volkserholung hinwirken. Bibliotheken, Volks-, Hoch-
schulkurse, Volkskonzerte, gute billige Theateraufführungen,
Verbreitung guter Bücher für Jung und Alt u. a. m., das
alles sind Hilfsmittel im Kampf gegen den Alkohol. Gründ-
liche Gasthausreform nicht zu vergessen.

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[170/0180] der Rheinprovinz – wie es in einem Erlasse an den Regierungspräsidenten heißt – mit Befriedigung ersehen, daß bereits viele Kommunalverwaltungen und industrielle Unter- nehmungen in der Rheinprovinz es sich haben angelegen sein lassen, Maßnahmen zur Einschränkung des übermäßigen Alko- holgenusses zu treffen und daß weitere Erfolge der gegebenen Anregungen erhofft werden dürfen. Der Herr Oberpräsident empfiehlt, folgenden Maßnahmen die Aufmerksamkeit zuzu- wenden: 1. Lieferung alkoholfreier Getränke seitens der Ar- beitgeber zum Genusse während der Arbeitszeit unentgeltlich oder zum Selbstkostenpreise, 2. Verbot des Genusses von Alko- hol auf der Arbeitsstätte, 3. Einrichtung von Kaffeewirtschaften, die schon von Tagesbruch an offengehalten werden, wodurch den Arbeitern Gelegenheit geboten wird zum Genuß von Kaffee in den frühen Morgenstunden und zum Mitnehmen zur Arbeit, 4. Gewährung guter Lektüre in den Aufenthalts- räumen bei Fabriken, 5. Bekämpfung des Verabfolgens von geistigen Getränken auf Borg. Damit sind beachtenswerte Richtlinien für erfolgreiche Bekämpfung der bestehenden Uebel gegeben. Aufklärung und Verbot allein tut es nicht. Es muß Alkoholersatz in mög- lichst mannigfaltigen alkoholfreien Getränken geschaffen wer- den. Und eingedenk der Tatsache, daß die Haupterholung (oft die einzig erreichbare!) des Volkes, die einzige Abwechs- lung, die sich ihm bietet, Alkoholgenuß und – Unsittlichkeit ist, meist beide vereinigt, muß man auf Gelegenheit zu ver- edelter Volkserholung hinwirken. Bibliotheken, Volks-, Hoch- schulkurse, Volkskonzerte, gute billige Theateraufführungen, Verbreitung guter Bücher für Jung und Alt u. a. m., das alles sind Hilfsmittel im Kampf gegen den Alkohol. Gründ- liche Gasthausreform nicht zu vergessen.

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Zitationshilfe: Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905, S. 170. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krukenberg_frauenbewegung_1905/180>, abgerufen am 02.05.2024.