Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905.es gelte, dadurch einen Menschen - eine ahnungslose Frau Die Föderation verlangt - in diesem Falle wieder im es gelte, dadurch einen Menschen – eine ahnungslose Frau Die Föderation verlangt – in diesem Falle wieder im <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0172" n="162"/> es gelte, dadurch einen Menschen – eine ahnungslose Frau<lb/> – vor Ansteckung zu erretten. Denn die Fälle sind nicht selten,<lb/> in denen ein Mann heiratet, trotzdem ihn der Arzt für krank<lb/> erklärt und ihm die Folgen der Eheschließung für seine nichts-<lb/> ahnende Frau dargelegt, trotzdem er ihm das Gewissen zu schär-<lb/> fen versucht hat. Und der Arzt steht mit gebundenen Hän-<lb/> den und sieht Glück und Gesundheit der Frau ruchlos zerstört.</p><lb/> <p>Die Föderation verlangt – in diesem Falle wieder im<lb/> Einverständnis mit den Sittlichkeits- und Jugendschutzvereinen<lb/> – Erhöhung des Schutzalters, Bestrafung aller Sittlichkeits-<lb/> verbrechen. Daneben, so betonen alle Richtungen, ist durch<lb/> Erziehung, durch vorbeugende Maßregeln in weitestem Sinne<lb/> für eine Hebung der sittlichen Zustände im Volke Sorge zu<lb/> tragen. Rechtzeitige Aufklärung über die Gefahren außerehe-<lb/> lichen Geschlechtsverkehrs, Jugendfürsorge, Jugenderziehung,<lb/> Hebung der wirtschaftlichen Verhältnisse der arbeitenden Klassen,<lb/> veredelte Volkserholung, vor allen Dingen <hi rendition="#g">Wohnungsre-<lb/> form</hi>, das alles würde vorbeugend, die Sittenzustände hebend<lb/> wirken. Jn den besitzenden Klassen aber wäre ein strengerer<lb/> Maßstab, dem <hi rendition="#g">Mann</hi> gegenüber angewandt, wirksamstes<lb/> Mittel. Die Frau, so hoffen wir, wird mehr und mehr Front<lb/> dagegen machen, daß der Mann, dem sie sich, an Reinheit<lb/> und Treue glaubend, zu eigen gibt, durch das Leben, das<lb/> er <hi rendition="#g">vor</hi> der Ehe geführt hat, befleckt ist, daß sie sich und ihre<lb/> Kinder der Gefahr der Verseuchung aussetzt. Sie kann das<lb/> um so eher tun, als – gerade von Medizinerseite – der<lb/> früher oft aufgestellten Behauptung, der Mann <hi rendition="#g">könne</hi> gar<lb/> nicht anders als seinem Naturtriebe schrankenlos folgen, nach-<lb/> drücklich entgegengetreten wird. Wohl wird hie und da ein<lb/> Einzelner, sei er Mann oder Frau, unter unfreiwilliger Be-<lb/> schränkung leiden. Aber die wenigen, die, krankhaft beanlagt,<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [162/0172]
es gelte, dadurch einen Menschen – eine ahnungslose Frau
– vor Ansteckung zu erretten. Denn die Fälle sind nicht selten,
in denen ein Mann heiratet, trotzdem ihn der Arzt für krank
erklärt und ihm die Folgen der Eheschließung für seine nichts-
ahnende Frau dargelegt, trotzdem er ihm das Gewissen zu schär-
fen versucht hat. Und der Arzt steht mit gebundenen Hän-
den und sieht Glück und Gesundheit der Frau ruchlos zerstört.
Die Föderation verlangt – in diesem Falle wieder im
Einverständnis mit den Sittlichkeits- und Jugendschutzvereinen
– Erhöhung des Schutzalters, Bestrafung aller Sittlichkeits-
verbrechen. Daneben, so betonen alle Richtungen, ist durch
Erziehung, durch vorbeugende Maßregeln in weitestem Sinne
für eine Hebung der sittlichen Zustände im Volke Sorge zu
tragen. Rechtzeitige Aufklärung über die Gefahren außerehe-
lichen Geschlechtsverkehrs, Jugendfürsorge, Jugenderziehung,
Hebung der wirtschaftlichen Verhältnisse der arbeitenden Klassen,
veredelte Volkserholung, vor allen Dingen Wohnungsre-
form, das alles würde vorbeugend, die Sittenzustände hebend
wirken. Jn den besitzenden Klassen aber wäre ein strengerer
Maßstab, dem Mann gegenüber angewandt, wirksamstes
Mittel. Die Frau, so hoffen wir, wird mehr und mehr Front
dagegen machen, daß der Mann, dem sie sich, an Reinheit
und Treue glaubend, zu eigen gibt, durch das Leben, das
er vor der Ehe geführt hat, befleckt ist, daß sie sich und ihre
Kinder der Gefahr der Verseuchung aussetzt. Sie kann das
um so eher tun, als – gerade von Medizinerseite – der
früher oft aufgestellten Behauptung, der Mann könne gar
nicht anders als seinem Naturtriebe schrankenlos folgen, nach-
drücklich entgegengetreten wird. Wohl wird hie und da ein
Einzelner, sei er Mann oder Frau, unter unfreiwilliger Be-
schränkung leiden. Aber die wenigen, die, krankhaft beanlagt,
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2017-11-13T13:59:15Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2015-08-20T13:59:15Z)
Anna Pfundt: Konvertierung nach DTA-Basisformat.
(2015-08-06T11:00:00Z)
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: gekennzeichnet; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: wie Vorlage; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |