Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905.cher an Liebe, wer kann dem Kinde mehr Liebe entgegen- Möchten doch recht viele Vormundschafts-Richter solche Auch die Einstellung der Frau in die kommunale Die Gründe, die zur Einstellung der Frauen auf diesem cher an Liebe, wer kann dem Kinde mehr Liebe entgegen- Möchten doch recht viele Vormundschafts-Richter solche Auch die Einstellung der Frau in die kommunale Die Gründe, die zur Einstellung der Frauen auf diesem <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0134" n="124"/> cher an Liebe, wer kann dem Kinde mehr Liebe entgegen-<lb/> bringen, als die Frau, namentlich wenn sie selbst Mutter ist?<lb/> Dann hat die Frau ja auch einen ganz andern Scharfblick für<lb/> die Bedürfnisse eines Kindes. Der Mann sieht es ja kaum,<lb/> wenn die Wäsche eines Kindes nicht rein ist, merkt es nicht,<lb/> wenn des Kindes wesentlichste Nahrung, die Milch, sauer ist.<lb/> Die Natur hat nicht ohne Absicht in die Kindesseele das Ge-<lb/> fühl der Zugehörigkeit zur Frau, zur Mutter hineingelegt.<lb/> Die Frau kann ja auch anders mit dem Kinde umgehen; sie<lb/> nimmt das Kind auf den Arm, streichelt es und tut lieb mit<lb/> ihm. Jch bitte also nochmals, denken Sie an die Frauen und<lb/> scheuen Sie sich nicht, eine Dame zum Vormunde vorzuschlagen.<lb/> Auch auf heranwachsende Mädchen vermag die Frau einen<lb/> wohltuenden Einfluß auszuüben. Sie ist imstande solchen Mäd-<lb/> chen leicht geeignete Stellen als Dienstboten zu verschaffen, sie<lb/> kann das Mädchen an Sonntagen des Abends und des Nach-<lb/> mittags beschäftigen und dafür sorgen, daß dasselbe nicht auf<lb/> der Straße oder in Wirtschaften sich umhertreibt.“</p><lb/> <p>Möchten doch recht viele Vormundschafts-Richter solche<lb/> Worte ihres Düsseldorfer Kollegen beherzigen.</p><lb/> <p>Auch die Einstellung der Frau in die <hi rendition="#g">kommunale<lb/> Armen- und Waisenpflege</hi>, als vollberechtigte städti-<lb/> sche Beamtin, ist trotz hartnäckigen Widerstrebens von seiten<lb/> der Armenpfleger schon in zahlreichen Städten zur Durchfüh-<lb/> rung gelangt und die Frauen haben sich auch auf diesem Ge-<lb/> biete voll bewährt. Die Zusammenarbeit mit dem Manne ist<lb/> eine ersprießliche.</p><lb/> <p>Die Gründe, die zur Einstellung der Frauen auf diesem<lb/> Gebiete führten, die ihr vollberechtigtes Wirken in der kom-<lb/> munalen Armen- und Waisenpflege in allen Städten notwendig<lb/> erscheinen lassen, gibt <hi rendition="#g">Alice Salomon</hi> in einem vom All-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [124/0134]
cher an Liebe, wer kann dem Kinde mehr Liebe entgegen-
bringen, als die Frau, namentlich wenn sie selbst Mutter ist?
Dann hat die Frau ja auch einen ganz andern Scharfblick für
die Bedürfnisse eines Kindes. Der Mann sieht es ja kaum,
wenn die Wäsche eines Kindes nicht rein ist, merkt es nicht,
wenn des Kindes wesentlichste Nahrung, die Milch, sauer ist.
Die Natur hat nicht ohne Absicht in die Kindesseele das Ge-
fühl der Zugehörigkeit zur Frau, zur Mutter hineingelegt.
Die Frau kann ja auch anders mit dem Kinde umgehen; sie
nimmt das Kind auf den Arm, streichelt es und tut lieb mit
ihm. Jch bitte also nochmals, denken Sie an die Frauen und
scheuen Sie sich nicht, eine Dame zum Vormunde vorzuschlagen.
Auch auf heranwachsende Mädchen vermag die Frau einen
wohltuenden Einfluß auszuüben. Sie ist imstande solchen Mäd-
chen leicht geeignete Stellen als Dienstboten zu verschaffen, sie
kann das Mädchen an Sonntagen des Abends und des Nach-
mittags beschäftigen und dafür sorgen, daß dasselbe nicht auf
der Straße oder in Wirtschaften sich umhertreibt.“
Möchten doch recht viele Vormundschafts-Richter solche
Worte ihres Düsseldorfer Kollegen beherzigen.
Auch die Einstellung der Frau in die kommunale
Armen- und Waisenpflege, als vollberechtigte städti-
sche Beamtin, ist trotz hartnäckigen Widerstrebens von seiten
der Armenpfleger schon in zahlreichen Städten zur Durchfüh-
rung gelangt und die Frauen haben sich auch auf diesem Ge-
biete voll bewährt. Die Zusammenarbeit mit dem Manne ist
eine ersprießliche.
Die Gründe, die zur Einstellung der Frauen auf diesem
Gebiete führten, die ihr vollberechtigtes Wirken in der kom-
munalen Armen- und Waisenpflege in allen Städten notwendig
erscheinen lassen, gibt Alice Salomon in einem vom All-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2017-11-13T13:59:15Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2015-08-20T13:59:15Z)
Anna Pfundt: Konvertierung nach DTA-Basisformat.
(2015-08-06T11:00:00Z)
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: gekennzeichnet; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: wie Vorlage; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |