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Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905.

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Angebot gut bezahlter Stellungen und könnte weit mehr
Kräfte unterbringen, wenn sie nur wirklich genug tüchtige
Kräfte zur Verfügung hätte. Aber hier gerade tritt ein großer
Mangel unseres Pflegerinnenwesens zutage: gleichmäßige gute
Vorbildung fehlt. Jn der Ausbildung der Schwestern und in
dem Zeugnissystem herrscht absolute Willkür. Es gibt keine
allgemein gültige Normen für gründliche Ausbildung, es gibt
keine staatlichen Vorschriften über einen zu erbringenden Be-
fähigungsnachweis. Auch die in Verbänden üblichen Prüfungen
weichen vollständig voneinander ab. 3-6 Monate gelten hie
und da als ausreichende Ausbildungszeit, die ausbildenden
Aerzte sind zugleich die Prüfenden. Allzu oft scheint man
ganz zu vergessen, daß - genau wie beim ärztlichen Beruf -
gründliche Fachschulung doch notwendige Voraussetzung ist, um
den Pflegeberuf in einer den Anforderungen neuzeitlicher Heil-
wissenschaft entsprechenden Weise auszuüben.

Auf dem Gebiete der Berufsausbildung der Kranken-
pflegerinnen eine einheitliche Regelung herbeiführen zu helfen,
wird daher eine der nächstliegenden Aufgaben der Berufs-
organisation sein.

Auf Bitten der Schwestern hat auch der Allg. Dtsch. Frauen-
verein und - auf seine Veranlassung - der Bund deutscher
Frauenvereine in gleicher Richtung zu wirken versucht. Bisher
freilich ohne Erfolg zu erzielen.

Warum aber solche Verschiedenartigkeit, z. T. solche Min-
derwertigkeit der Pflegerinnen-Ausbildung? Warum macht
der Staat Verbandesgründungen nicht davon abhängig, daß
die Verbände ihren Schwestern tüchtige Fachschulung garan-
tieren? Warum regelt er nicht die Arbeits-, die Erholungs-
und Urlaubszeit der Schwestern? Verlangt von den Verbän-
den Versorgung im Alters- und Jnvaliditätsfalle nicht durch

Angebot gut bezahlter Stellungen und könnte weit mehr
Kräfte unterbringen, wenn sie nur wirklich genug tüchtige
Kräfte zur Verfügung hätte. Aber hier gerade tritt ein großer
Mangel unseres Pflegerinnenwesens zutage: gleichmäßige gute
Vorbildung fehlt. Jn der Ausbildung der Schwestern und in
dem Zeugnissystem herrscht absolute Willkür. Es gibt keine
allgemein gültige Normen für gründliche Ausbildung, es gibt
keine staatlichen Vorschriften über einen zu erbringenden Be-
fähigungsnachweis. Auch die in Verbänden üblichen Prüfungen
weichen vollständig voneinander ab. 3–6 Monate gelten hie
und da als ausreichende Ausbildungszeit, die ausbildenden
Aerzte sind zugleich die Prüfenden. Allzu oft scheint man
ganz zu vergessen, daß – genau wie beim ärztlichen Beruf –
gründliche Fachschulung doch notwendige Voraussetzung ist, um
den Pflegeberuf in einer den Anforderungen neuzeitlicher Heil-
wissenschaft entsprechenden Weise auszuüben.

Auf dem Gebiete der Berufsausbildung der Kranken-
pflegerinnen eine einheitliche Regelung herbeiführen zu helfen,
wird daher eine der nächstliegenden Aufgaben der Berufs-
organisation sein.

Auf Bitten der Schwestern hat auch der Allg. Dtsch. Frauen-
verein und – auf seine Veranlassung – der Bund deutscher
Frauenvereine in gleicher Richtung zu wirken versucht. Bisher
freilich ohne Erfolg zu erzielen.

Warum aber solche Verschiedenartigkeit, z. T. solche Min-
derwertigkeit der Pflegerinnen-Ausbildung? Warum macht
der Staat Verbandesgründungen nicht davon abhängig, daß
die Verbände ihren Schwestern tüchtige Fachschulung garan-
tieren? Warum regelt er nicht die Arbeits-, die Erholungs-
und Urlaubszeit der Schwestern? Verlangt von den Verbän-
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[104/0114] Angebot gut bezahlter Stellungen und könnte weit mehr Kräfte unterbringen, wenn sie nur wirklich genug tüchtige Kräfte zur Verfügung hätte. Aber hier gerade tritt ein großer Mangel unseres Pflegerinnenwesens zutage: gleichmäßige gute Vorbildung fehlt. Jn der Ausbildung der Schwestern und in dem Zeugnissystem herrscht absolute Willkür. Es gibt keine allgemein gültige Normen für gründliche Ausbildung, es gibt keine staatlichen Vorschriften über einen zu erbringenden Be- fähigungsnachweis. Auch die in Verbänden üblichen Prüfungen weichen vollständig voneinander ab. 3–6 Monate gelten hie und da als ausreichende Ausbildungszeit, die ausbildenden Aerzte sind zugleich die Prüfenden. Allzu oft scheint man ganz zu vergessen, daß – genau wie beim ärztlichen Beruf – gründliche Fachschulung doch notwendige Voraussetzung ist, um den Pflegeberuf in einer den Anforderungen neuzeitlicher Heil- wissenschaft entsprechenden Weise auszuüben. Auf dem Gebiete der Berufsausbildung der Kranken- pflegerinnen eine einheitliche Regelung herbeiführen zu helfen, wird daher eine der nächstliegenden Aufgaben der Berufs- organisation sein. Auf Bitten der Schwestern hat auch der Allg. Dtsch. Frauen- verein und – auf seine Veranlassung – der Bund deutscher Frauenvereine in gleicher Richtung zu wirken versucht. Bisher freilich ohne Erfolg zu erzielen. Warum aber solche Verschiedenartigkeit, z. T. solche Min- derwertigkeit der Pflegerinnen-Ausbildung? Warum macht der Staat Verbandesgründungen nicht davon abhängig, daß die Verbände ihren Schwestern tüchtige Fachschulung garan- tieren? Warum regelt er nicht die Arbeits-, die Erholungs- und Urlaubszeit der Schwestern? Verlangt von den Verbän- den Versorgung im Alters- und Jnvaliditätsfalle nicht durch

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Zitationshilfe: Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905, S. 104. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krukenberg_frauenbewegung_1905/114>, abgerufen am 08.05.2024.