Knopff, Albrecht F.: Die über dem Todt der Gläubigen reichlich getröstete Leydtragende. Minden, 1710.eures GOttes / daß ihr getröstet würdet. Was kan ich euch aber bessers zu eurem Troste sagen als dieses: Der Wohlselige Herr / den ihr als todt beklaget / der lebet / und zwar in einen so herrlichen und seligen Leben / welches er um aller Welt Schätze nicht vertauschen würde. Nun weiß ich / daß alle über diesen Abschied des wohl-seligen Herrn Betrübte ihm von Hertzen alles Gutes gönnen. So gönnet ihm denn auch diese unschätzbare Verbesserung / da er aus einen mühsehligen Jammer-vollen Leben in ein seliges ewiges Leben / zu einer ewigen über alle die Maße wichtigen Herrlichkeit eingegangen ist. Es ist gar mercklich / daß bey denen Jüden im Alten Testament die Gebuhrt / die Ehe / und das Absterben eines Menschen einerley Zeit hatten; sieben Tage hielten sie bey einem neu-gebohrnen Kinde / biß zu seiner Beschneidung. Sieben Tage gaben sie zur Hochzeit / wie an dem Exempel Simsons zu sehen im Buch der Richter / Cap. 14. v. 12. und sieben Tage gaben sie zum Trauren über einen Todten / wie wir sehen bey der solennen Begräbniß des heiligen Ertz-Vaters Jacobs / 1 B. Mos. 50. v. 10. zu bezeugen / daß Kindern Gottes zustehe Maße zu halten / wie in der Freude / also auch im Trauren. Gehet nun hin / und thut deßgleichen. Ihr habet ja mit allen Gläubigen Altes Testaments gleiche Versicherung von den Selig-Verstorbenen / so setzet auch mit ihnen euren Trauren Maße; ja so vielmehr / als klärer ihr die Versicherung habt aus dem Munde eures Heylandes. Gewehnet Euch des Wohlseeligen Herrn Abschied anzusehen als eine Reise in sein Vaterland / wie es denn wahrhafftig ist. Wenn gute Freunde auff einen fernen Weg von einander reisen verursachets auch Trauren eures GOttes / daß ihr getröstet würdet. Was kan ich euch aber bessers zu eurem Troste sagen als dieses: Der Wohlselige Herr / den ihr als todt beklaget / der lebet / und zwar in einen so herrlichen und seligen Leben / welches er um aller Welt Schätze nicht vertauschen würde. Nun weiß ich / daß alle über diesen Abschied des wohl-seligen Herrn Betrübte ihm von Hertzen alles Gutes gönnen. So gönnet ihm denn auch diese unschätzbare Verbesserung / da er aus einen mühsehligen Jammer-vollen Leben in ein seliges ewiges Leben / zu einer ewigen über alle die Maße wichtigen Herrlichkeit eingegangen ist. Es ist gar mercklich / daß bey denen Jüden im Alten Testament die Gebuhrt / die Ehe / und das Absterben eines Menschen einerley Zeit hatten; sieben Tage hielten sie bey einem neu-gebohrnen Kinde / biß zu seiner Beschneidung. Sieben Tage gaben sie zur Hochzeit / wie an dem Exempel Simsons zu sehen im Buch der Richter / Cap. 14. v. 12. und sieben Tage gaben sie zum Trauren über einen Todten / wie wir sehen bey der solennen Begräbniß des heiligen Ertz-Vaters Jacobs / 1 B. Mos. 50. v. 10. zu bezeugen / daß Kindern Gottes zustehe Maße zu halten / wie in der Freude / also auch im Trauren. Gehet nun hin / und thut deßgleichen. Ihr habet ja mit allen Gläubigen Altes Testaments gleiche Versicherung von den Selig-Verstorbenen / so setzet auch mit ihnen euren Trauren Maße; ja so vielmehr / als klärer ihr die Versicherung habt aus dem Munde eures Heylandes. Gewehnet Euch des Wohlseeligen Herrn Abschied anzusehen als eine Reise in sein Vaterland / wie es denn wahrhafftig ist. Wenn gute Freunde auff einen fernen Weg von einander reisen verursachets auch Trauren <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0049" n="47"/> eures GOttes / daß ihr getröstet würdet. Was kan ich euch aber bessers zu eurem Troste sagen als dieses: Der Wohlselige Herr / den ihr als todt beklaget / der lebet / und zwar in einen so herrlichen und seligen Leben / welches er um aller Welt Schätze nicht vertauschen würde. Nun weiß ich / daß alle über diesen Abschied des wohl-seligen Herrn Betrübte ihm von Hertzen alles Gutes gönnen. So gönnet ihm denn auch diese unschätzbare Verbesserung / da er aus einen mühsehligen Jammer-vollen Leben in ein seliges ewiges Leben / zu einer ewigen über alle die Maße wichtigen Herrlichkeit eingegangen ist. Es ist gar mercklich / daß bey denen Jüden im Alten Testament die Gebuhrt / die Ehe / und das Absterben eines Menschen einerley Zeit hatten; sieben Tage hielten sie bey einem neu-gebohrnen Kinde / biß zu seiner Beschneidung. Sieben Tage gaben sie zur Hochzeit / wie an dem Exempel Simsons zu sehen im Buch der Richter / Cap. 14. v. 12. und sieben Tage gaben sie zum Trauren über einen Todten / wie wir sehen bey der solennen Begräbniß des heiligen Ertz-Vaters Jacobs / 1 B. Mos. 50. v. 10. zu bezeugen / daß Kindern Gottes zustehe Maße zu halten / wie in der Freude / also auch im Trauren. Gehet nun hin / und thut deßgleichen. Ihr habet ja mit allen Gläubigen Altes Testaments gleiche Versicherung von den Selig-Verstorbenen / so setzet auch mit ihnen euren Trauren Maße; ja so vielmehr / als klärer ihr die Versicherung habt aus dem Munde eures Heylandes. Gewehnet Euch des Wohlseeligen Herrn Abschied anzusehen als eine Reise in sein Vaterland / wie es denn wahrhafftig ist. Wenn gute Freunde auff einen fernen Weg von einander reisen verursachets auch Trauren </p> </div> </body> </text> </TEI> [47/0049]
eures GOttes / daß ihr getröstet würdet. Was kan ich euch aber bessers zu eurem Troste sagen als dieses: Der Wohlselige Herr / den ihr als todt beklaget / der lebet / und zwar in einen so herrlichen und seligen Leben / welches er um aller Welt Schätze nicht vertauschen würde. Nun weiß ich / daß alle über diesen Abschied des wohl-seligen Herrn Betrübte ihm von Hertzen alles Gutes gönnen. So gönnet ihm denn auch diese unschätzbare Verbesserung / da er aus einen mühsehligen Jammer-vollen Leben in ein seliges ewiges Leben / zu einer ewigen über alle die Maße wichtigen Herrlichkeit eingegangen ist. Es ist gar mercklich / daß bey denen Jüden im Alten Testament die Gebuhrt / die Ehe / und das Absterben eines Menschen einerley Zeit hatten; sieben Tage hielten sie bey einem neu-gebohrnen Kinde / biß zu seiner Beschneidung. Sieben Tage gaben sie zur Hochzeit / wie an dem Exempel Simsons zu sehen im Buch der Richter / Cap. 14. v. 12. und sieben Tage gaben sie zum Trauren über einen Todten / wie wir sehen bey der solennen Begräbniß des heiligen Ertz-Vaters Jacobs / 1 B. Mos. 50. v. 10. zu bezeugen / daß Kindern Gottes zustehe Maße zu halten / wie in der Freude / also auch im Trauren. Gehet nun hin / und thut deßgleichen. Ihr habet ja mit allen Gläubigen Altes Testaments gleiche Versicherung von den Selig-Verstorbenen / so setzet auch mit ihnen euren Trauren Maße; ja so vielmehr / als klärer ihr die Versicherung habt aus dem Munde eures Heylandes. Gewehnet Euch des Wohlseeligen Herrn Abschied anzusehen als eine Reise in sein Vaterland / wie es denn wahrhafftig ist. Wenn gute Freunde auff einen fernen Weg von einander reisen verursachets auch Trauren
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Zitationshilfe: | Knopff, Albrecht F.: Die über dem Todt der Gläubigen reichlich getröstete Leydtragende. Minden, 1710, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/knopff_todt_1710/49>, abgerufen am 16.02.2025. |