machen lassen, sondern, wie der grosse Lecedä- monier, in Schatten fortfechten.
Weil du, so lange du Abgeordneter bist, wegen Uebertretung der Geseze die Mäcenaten betreffend nicht kanst angeklagt werden, so kanst du auch den Namen Mäcen nur immer frisch weg brauchen; aber doch so, daß er kein Flikwort, wie er hier denn doch der Gegen- stände wegen ist, sondern gleichsam die Seele dessen, was du eben sagest, zu seyn scheine.
Doch wir wollen euch nicht länger an Sa- chen erinnern, die ihr wisset, und auch den Herold, den ihr schon Befehl gegeben habt, nicht weiter aufhalten.
Als sich hierauf die Ankläger nach der Auf- foderung des Herolds auf dem bestimten Plaze versammelt hatten, so liessen die Aldermänner (das war sonst nicht gewönlich) noch dieses bekant machen:
Die Ankläger und die Angeklagten müssen kurz sagen, was sie zu sagen haben. Weit- läuftigkeit, wenn sie auch sogar beredt ist, wird zu nichts helfen.
Dieses schrekte ein wenig, weil es den Ent- schluß der Aldermänner sehr deutlich zu erken- nen gab. Man sah nämlich, daß sie ihr Recht brauchen, und, wenn sie es für gut fänden, Anklage oder Vertheidigung ohne
viel
machen laſſen, ſondern, wie der groſſe Lecedaͤ- monier, in Schatten fortfechten.
Weil du, ſo lange du Abgeordneter biſt, wegen Uebertretung der Geſeze die Maͤcenaten betreffend nicht kanſt angeklagt werden, ſo kanſt du auch den Namen Maͤcen nur immer friſch weg brauchen; aber doch ſo, daß er kein Flikwort, wie er hier denn doch der Gegen- ſtaͤnde wegen iſt, ſondern gleichſam die Seele deſſen, was du eben ſageſt, zu ſeyn ſcheine.
Doch wir wollen euch nicht laͤnger an Sa- chen erinnern, die ihr wiſſet, und auch den Herold, den ihr ſchon Befehl gegeben habt, nicht weiter aufhalten.
Als ſich hierauf die Anklaͤger nach der Auf- foderung des Herolds auf dem beſtimten Plaze verſammelt hatten, ſo lieſſen die Aldermaͤnner (das war ſonſt nicht gewoͤnlich) noch dieſes bekant machen:
Die Anklaͤger und die Angeklagten muͤſſen kurz ſagen, was ſie zu ſagen haben. Weit- laͤuftigkeit, wenn ſie auch ſogar beredt iſt, wird zu nichts helfen.
Dieſes ſchrekte ein wenig, weil es den Ent- ſchluß der Aldermaͤnner ſehr deutlich zu erken- nen gab. Man ſah naͤmlich, daß ſie ihr Recht brauchen, und, wenn ſie es fuͤr gut faͤnden, Anklage oder Vertheidigung ohne
viel
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0264"n="188"/>
machen laſſen, ſondern, wie der groſſe Lecedaͤ-<lb/>
monier, in Schatten fortfechten.</p><lb/><p>Weil du, ſo lange du Abgeordneter biſt,<lb/>
wegen Uebertretung der Geſeze die Maͤcenaten<lb/>
betreffend nicht kanſt angeklagt werden, ſo<lb/>
kanſt du auch den Namen <hirendition="#fr">Maͤcen</hi> nur immer<lb/>
friſch weg brauchen; aber doch ſo, daß er kein<lb/>
Flikwort, wie er hier denn doch der Gegen-<lb/>ſtaͤnde wegen iſt, ſondern gleichſam die Seele<lb/>
deſſen, was du eben ſageſt, zu ſeyn ſcheine.</p><lb/><p>Doch wir wollen euch nicht laͤnger an Sa-<lb/>
chen erinnern, die ihr wiſſet, und auch den<lb/>
Herold, den ihr ſchon Befehl gegeben habt,<lb/>
nicht weiter aufhalten.</p><lb/><p>Als ſich hierauf die Anklaͤger nach der Auf-<lb/>
foderung des Herolds auf dem beſtimten Plaze<lb/>
verſammelt hatten, ſo lieſſen die Aldermaͤnner<lb/>
(das war ſonſt nicht gewoͤnlich) noch dieſes<lb/>
bekant machen:</p><lb/><p>Die Anklaͤger und die Angeklagten muͤſſen<lb/>
kurz ſagen, was ſie zu ſagen haben. Weit-<lb/>
laͤuftigkeit, wenn ſie auch ſogar beredt iſt,<lb/>
wird zu nichts helfen.</p><lb/><p>Dieſes ſchrekte ein wenig, weil es den Ent-<lb/>ſchluß der Aldermaͤnner ſehr deutlich zu erken-<lb/>
nen gab. Man ſah naͤmlich, daß ſie ihr<lb/>
Recht brauchen, und, wenn ſie es fuͤr gut<lb/>
faͤnden, Anklage oder Vertheidigung ohne<lb/><fwplace="bottom"type="catch">viel</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[188/0264]
machen laſſen, ſondern, wie der groſſe Lecedaͤ-
monier, in Schatten fortfechten.
Weil du, ſo lange du Abgeordneter biſt,
wegen Uebertretung der Geſeze die Maͤcenaten
betreffend nicht kanſt angeklagt werden, ſo
kanſt du auch den Namen Maͤcen nur immer
friſch weg brauchen; aber doch ſo, daß er kein
Flikwort, wie er hier denn doch der Gegen-
ſtaͤnde wegen iſt, ſondern gleichſam die Seele
deſſen, was du eben ſageſt, zu ſeyn ſcheine.
Doch wir wollen euch nicht laͤnger an Sa-
chen erinnern, die ihr wiſſet, und auch den
Herold, den ihr ſchon Befehl gegeben habt,
nicht weiter aufhalten.
Als ſich hierauf die Anklaͤger nach der Auf-
foderung des Herolds auf dem beſtimten Plaze
verſammelt hatten, ſo lieſſen die Aldermaͤnner
(das war ſonſt nicht gewoͤnlich) noch dieſes
bekant machen:
Die Anklaͤger und die Angeklagten muͤſſen
kurz ſagen, was ſie zu ſagen haben. Weit-
laͤuftigkeit, wenn ſie auch ſogar beredt iſt,
wird zu nichts helfen.
Dieſes ſchrekte ein wenig, weil es den Ent-
ſchluß der Aldermaͤnner ſehr deutlich zu erken-
nen gab. Man ſah naͤmlich, daß ſie ihr
Recht brauchen, und, wenn ſie es fuͤr gut
faͤnden, Anklage oder Vertheidigung ohne
viel
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774, S. 188. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klopstock_gelehrtenrepublik_1774/264>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.