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Klingemann, Ernst August Friedrich: Nachtwachen. Penig, 1805.

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"Wohlweise! Ich stehe hier als beschul-
digter Injuriant vor Ihnen, und alle corpora
delicti
sprechen wider mich, worunter ich auch
sie selbst zu zählen fest willens bin, indem
man corpora delicti nicht nur als die Gegen-
stände aus denen man auf ein bestimmtes Ver-
brechen schließen kann, z. B. Brechstangen,
Diebsleitern u. d. gl. sondern auch als die
Leiber selbst in denen das Verbrechen wohnt,
ansehen könnte. Nun aber wäre es nicht übel
gerathen, daß sie selbst nicht nur als gute
Theoretiker die Verbrechen kennen lernten,
sondern sie auch als brave Praktiker auszuüben
verständen, wie denn schon manche Dichter sich
ernstlich beklagen, daß ihre Rezensenten selbst,
nicht einen einzigen Vers zu machen im Stande
wären, und doch über Verse richten wollten;
-- und was würden Sie, Wohlweise, zu ent-
gegnen haben, wenn Ihnen, der Analogie ge-
mäß, ein Dieb, Ehebrecher oder irgend ein
anderer Hundsfott dieses Gelichters, über den
sie richten wollten, eine ähnliche Nuß aufzu-

„Wohlweiſe! Ich ſtehe hier als beſchul-
digter Injuriant vor Ihnen, und alle corpora
delicti
ſprechen wider mich, worunter ich auch
ſie ſelbſt zu zaͤhlen feſt willens bin, indem
man corpora delicti nicht nur als die Gegen-
ſtaͤnde aus denen man auf ein beſtimmtes Ver-
brechen ſchließen kann, z. B. Brechſtangen,
Diebsleitern u. d. gl. ſondern auch als die
Leiber ſelbſt in denen das Verbrechen wohnt,
anſehen koͤnnte. Nun aber waͤre es nicht uͤbel
gerathen, daß ſie ſelbſt nicht nur als gute
Theoretiker die Verbrechen kennen lernten,
ſondern ſie auch als brave Praktiker auszuuͤben
verſtaͤnden, wie denn ſchon manche Dichter ſich
ernſtlich beklagen, daß ihre Rezenſenten ſelbſt,
nicht einen einzigen Vers zu machen im Stande
waͤren, und doch uͤber Verſe richten wollten;
— und was wuͤrden Sie, Wohlweiſe, zu ent-
gegnen haben, wenn Ihnen, der Analogie ge-
maͤß, ein Dieb, Ehebrecher oder irgend ein
anderer Hundsfott dieſes Gelichters, uͤber den
ſie richten wollten, eine aͤhnliche Nuß aufzu-

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[124/0126] „Wohlweiſe! Ich ſtehe hier als beſchul- digter Injuriant vor Ihnen, und alle corpora delicti ſprechen wider mich, worunter ich auch ſie ſelbſt zu zaͤhlen feſt willens bin, indem man corpora delicti nicht nur als die Gegen- ſtaͤnde aus denen man auf ein beſtimmtes Ver- brechen ſchließen kann, z. B. Brechſtangen, Diebsleitern u. d. gl. ſondern auch als die Leiber ſelbſt in denen das Verbrechen wohnt, anſehen koͤnnte. Nun aber waͤre es nicht uͤbel gerathen, daß ſie ſelbſt nicht nur als gute Theoretiker die Verbrechen kennen lernten, ſondern ſie auch als brave Praktiker auszuuͤben verſtaͤnden, wie denn ſchon manche Dichter ſich ernſtlich beklagen, daß ihre Rezenſenten ſelbſt, nicht einen einzigen Vers zu machen im Stande waͤren, und doch uͤber Verſe richten wollten; — und was wuͤrden Sie, Wohlweiſe, zu ent- gegnen haben, wenn Ihnen, der Analogie ge- maͤß, ein Dieb, Ehebrecher oder irgend ein anderer Hundsfott dieſes Gelichters, uͤber den ſie richten wollten, eine aͤhnliche Nuß aufzu-

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Zitationshilfe: Klingemann, Ernst August Friedrich: Nachtwachen. Penig, 1805, S. 124. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klingemann_nachtwachen_1805/126>, abgerufen am 08.05.2024.