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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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vmb Gnade / absoluieret vns doch von solchen Sünden / vnd erzeiget vns Gnade / hinfort wöllen wir ewere liebe getrewen vnd gehorsame Diener seyn / vnd alles was jhr nur furschreibet / ins werck richten / alles bleiben / was euch gfellt / auch eine solche einigkeit machen / die euch im Hertzen gefallen vnd bekommen soll / vnd alle Lehrer vnd Zuhörer ins eusserste Elendt verjagen / die euch zu wieder seyn. Wöllen auch daran sein / daß die Augspur gische Confession / wie sie anno 30. Keyser Carolo vbergeben / entweder gar abgeschafft / oder aber zum wenigsten es dahin richten / das sie von jederman muß Zwinglisch verstanden werden / vnd wer sie nicht also verstehen will / der sol im Bann seyn / vnd sein Haupt nicht sanfft niderlegen: In summa / wir wöllen es dahin bearbeiten / das ewere Zwinglische vnd Caluinische Lehre vberall herrsche vnd angenommen werde. Et sic res omnis erit ln tuto, so wirdt es dann alles köstlich ding sein / vnd vberall wol stehen / wie jr dieses orts schreibet.

Weil aber gleichwol die vnsern sagen möchten: Es were viel auff das Concordibuch gewendet / obs dann allzumal solle verloren seyn: Geben sie als baldt diesen fürtrefflichen Raht: Die-Stende der Augspurgischen Confession / sollen solch Gelt nicht gros achten / Gott könne wol anders bescheren. Das were nu wol wahr / so viel das Gelt antrifft / wann jre sache / darauff sie dringen / sonsten an jm selbst recht vnd gut were / dann der Gelt verlust Newstedter Buch. pag. 445./ wer ein geringer verlust / wann nicht zugleich die Seel mit in die gefar gesetzt würde. Ja sprechen sie: die löbliche stende soltens auch darumb thun / damit sie mit solcher retraction / ein ewiges Lob bey allen nachkomen erjagen. Dann es würde jnen einen ewigen ruhm bringen / wann sie von jrer besendnüs vnd propositio mit dem Concordibuch abstehen / vnd sich zu jrem hauffendas ist / zu den Zwinglischen Gesellen würden.

Wie düncket dich doch Christlicher Leser / vmb diesen fürtreflichen raht / solten sie nicht mit diesem weisen Raht / bey den löbli -

vmb Gnade / absoluieret vns doch von solchen Suͤnden / vnd erzeiget vns Gnade / hinfort woͤllen wir ewere liebe getrewen vnd gehorsame Diener seyn / vnd alles was jhr nur furschreibet / ins werck richten / alles bleiben / was euch gfellt / auch eine solche einigkeit machen / die euch im Hertzen gefallen vnd bekommen soll / vnd alle Lehrer vnd Zuhoͤrer ins eusserste Elendt verjagen / die euch zu wieder seyn. Woͤllen auch daran sein / daß die Augspur gische Confession / wie sie anno 30. Keyser Carolo vbergeben / entweder gar abgeschafft / oder aber zum wenigsten es dahin richten / das sie von jederman muß Zwinglisch verstanden werden / vnd wer sie nicht also verstehen will / der sol im Bann seyn / vnd sein Haupt nicht sanfft niderlegen: In summa / wir woͤllen es dahin bearbeiten / das ewere Zwinglische vnd Caluinische Lehre vberall herrsche vnd angenommen werde. Et sic res omnis erit ln tuto, so wirdt es dann alles koͤstlich ding sein / vnd vberall wol stehen / wie jr dieses orts schreibet.

Weil aber gleichwol die vnsern sagen moͤchten: Es were viel auff das Concordibuch gewendet / obs dann allzumal solle verloren seyn: Geben sie als baldt diesen fuͤrtrefflichen Raht: Die-Stende der Augspurgischen Confession / sollen solch Gelt nicht gros achten / Gott koͤnne wol anders bescheren. Das were nu wol wahr / so viel das Gelt antrifft / wann jre sache / darauff sie dringen / sonsten an jm selbst recht vnd gut were / dann der Gelt verlust Newstedter Buch. pag. 445./ wer ein geringer verlust / wann nicht zugleich die Seel mit in die gefar gesetzt wuͤrde. Ja sprechen sie: die loͤbliche stende soltens auch darumb thun / damit sie mit solcher retraction / ein ewiges Lob bey allen nachkomen erjagen. Dann es wuͤrde jnen einen ewigen ruhm bringen / wann sie von jrer besendnuͤs vnd propositio mit dem Concordibuch abstehen / vnd sich zu jrem hauffendas ist / zu den Zwinglischen Gesellen wuͤrden.

Wie duͤncket dich doch Christlicher Leser / vmb diesen fuͤrtreflichen raht / solten sie nicht mit diesem weisen Raht / bey den loͤbli -

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[0694] vmb Gnade / absoluieret vns doch von solchen Suͤnden / vnd erzeiget vns Gnade / hinfort woͤllen wir ewere liebe getrewen vnd gehorsame Diener seyn / vnd alles was jhr nur furschreibet / ins werck richten / alles bleiben / was euch gfellt / auch eine solche einigkeit machen / die euch im Hertzen gefallen vnd bekommen soll / vnd alle Lehrer vnd Zuhoͤrer ins eusserste Elendt verjagen / die euch zu wieder seyn. Woͤllen auch daran sein / daß die Augspur gische Confession / wie sie anno 30. Keyser Carolo vbergeben / entweder gar abgeschafft / oder aber zum wenigsten es dahin richten / das sie von jederman muß Zwinglisch verstanden werden / vnd wer sie nicht also verstehen will / der sol im Bann seyn / vnd sein Haupt nicht sanfft niderlegen: In summa / wir woͤllen es dahin bearbeiten / das ewere Zwinglische vnd Caluinische Lehre vberall herrsche vnd angenommen werde. Et sic res omnis erit ln tuto, so wirdt es dann alles koͤstlich ding sein / vnd vberall wol stehen / wie jr dieses orts schreibet. Weil aber gleichwol die vnsern sagen moͤchten: Es were viel auff das Concordibuch gewendet / obs dann allzumal solle verloren seyn: Geben sie als baldt diesen fuͤrtrefflichen Raht: Die-Stende der Augspurgischen Confession / sollen solch Gelt nicht gros achten / Gott koͤnne wol anders bescheren. Das were nu wol wahr / so viel das Gelt antrifft / wann jre sache / darauff sie dringen / sonsten an jm selbst recht vnd gut were / dann der Gelt verlust / wer ein geringer verlust / wann nicht zugleich die Seel mit in die gefar gesetzt wuͤrde. Ja sprechen sie: die loͤbliche stende soltens auch darumb thun / damit sie mit solcher retraction / ein ewiges Lob bey allen nachkomen erjagen. Dann es wuͤrde jnen einen ewigen ruhm bringen / wann sie von jrer besendnuͤs vnd propositio mit dem Concordibuch abstehen / vnd sich zu jrem hauffendas ist / zu den Zwinglischen Gesellen wuͤrden. Newstedter Buch. pag. 445. Wie duͤncket dich doch Christlicher Leser / vmb diesen fuͤrtreflichen raht / solten sie nicht mit diesem weisen Raht / bey den loͤbli -

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/694>, abgerufen am 05.12.2024.