Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

Bild:
<< vorherige Seite

chen derscheidt der particular Cöfessionen bekentnüssen / vnd der gemeinen Symbolen des Apostolischen / Nicenischen. etc.vnterscheidt auff / vnd als were dieses Buch im Namen vnd von wegen aller Kirchen / oder der gantzen Christenheit auff Erden publicieret / welches doch alles ein lauter erdicht ding vnd Zunötigung ist. Dann das ein vnterscheidt sey zwischen vorermeldten Symbolis der allgemeinen Kirchen / vnd zwischen der Augspurgischen Confession vnd dem Concordibuch / geben wir gerne zu / wissen wol (wie es auch in der Prefation der Churfürsten vnd Stende erwehnet) das die Augspurgische Confession / wie auch diese Wiederholung der bekendtnüß im Contordibuch geschehen / nur vnser Schulen vnd Kirchen bekendtnüß ist / vnd das viel Kirchen sindt in frembden Nationen / welche sich noch dazu nicht bekennen: Wie es jhnen dann auch solcher gestalt nie angesonnen / sondern frey gelassen. Vnsere Schulen vnd Kirchen haben diese Repetition vnd erklerung bedürfft / der einschleichenden Corruptelen wegen / für dieselbigen ist auch diß Buch fürnemlich zusammen getragen. Ist jemandt / der es neben vns brauchen / vnd sich dazu bekennen will / gönnen wir jhm gerne / wöllen auch gerne Christliche Freundschafft vnd einigkeit mit jme halten: Wer es nicht thun / sondern für sich bleiben will / dem stehet es zu seiner verantwortung.

Das ist aber was sonderlichs / das sie schreiben: Die bekendtnüssen Newstedter Buch. pag. 137. Go beyder teil bekentnüs seindt. voces particium litigantinn / vnd ob man aus keins teils bekendtnüs wider dz an der sprechen können.beyder theil / vnser vnd jrer / sein voces partium litigantium, derowegen könne auß eins theils bekentnüß wider das ander nicht gesprochen werden / etc.

Wann deme also / will vnwidersprechlich auff jhrer Seiten folgen / das sie die bestendige vnd gegründete Warheit für sich vnd auff jrem theil nicht haben / oder doch zum wenigsten nochmals vn gewis seyn / ob jhr glaub vnd lehr recht sey oder nicht. Dann wo nicht gewisses san draus gesprochen werden / so können jhre bekendtnüssen auch nicht gewiß vnd recht seyn. Wir gestehen jnen vnsers Theils solcher Concession gar nicht / nemmen sie auch nicht an. Dann wir setzen es / Gott lob / in keinen

chen derscheidt der particular Coͤfessionen bekentnuͤssen / vñ der gemeinẽ Symbolen des Apostolischen / Nicenischẽ. etc.vnterscheidt auff / vnd als were dieses Buch im Namen vnd von wegen aller Kirchen / oder der gantzen Christenheit auff Erden publicieret / welches doch alles ein lauter erdicht ding vnd Zunoͤtigung ist. Dann das ein vnterscheidt sey zwischen vorermeldten Symbolis der allgemeinen Kirchen / vnd zwischen der Augspurgischen Confession vnd dem Concordibuch / geben wir gerne zu / wissen wol (wie es auch in der Prefation der Churfuͤrsten vnd Stende erwehnet) das die Augspurgische Confession / wie auch diese Wiederholung der bekendtnuͤß im Contordibuch geschehen / nur vnser Schulen vnd Kirchen bekendtnuͤß ist / vnd das viel Kirchen sindt in frembden Nationen / welche sich noch dazu nicht bekennen: Wie es jhnen dann auch solcher gestalt nie angesonnen / sondern frey gelassen. Vnsere Schulen vnd Kirchen haben diese Repetition vnd erklerung beduͤrfft / der einschleichenden Corruptelen wegen / fuͤr dieselbigen ist auch diß Buch fuͤrnemlich zusammen getragen. Ist jemandt / der es neben vns brauchen / vnd sich dazu bekennen will / goͤnnen wir jhm gerne / woͤllen auch gerne Christliche Freundschafft vnd einigkeit mit jme halten: Wer es nicht thun / sondern fuͤr sich bleiben will / dem stehet es zu seiner verantwortung.

Das ist aber was sonderlichs / das sie schreiben: Die bekendtnuͤssen Newstedter Buch. pag. 137. Go beyder teil bekentnuͤs seindt. voces particium litigantiñ / vnd ob man aus keins teils bekendtnuͤs wider dz an der sprechen koͤñen.beyder theil / vnser vnd jrer / sein voces partium litigantium, derowegen koͤnne auß eins theils bekentnuͤß wider das ander nicht gesprochen werden / etc.

Wann deme also / will vnwidersprechlich auff jhrer Seiten folgen / das sie die bestendige vnd gegruͤndete Warheit fuͤr sich vnd auff jrem theil nicht haben / oder doch zum wenigsten nochmals vn gewis seyn / ob jhr glaub vnd lehr recht sey oder nicht. Dann wo nicht gewisses san draus gesprochen werden / so koͤnnen jhre bekendtnuͤssen auch nicht gewiß vnd recht seyn. Wir gestehen jnen vnsers Theils solcher Concession gar nicht / nemmen sie auch nicht an. Dann wir setzen es / Gott lob / in keinen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0514"/>
chen                      <note place="left">derscheidt der particular Co&#x0364;fessionen bekentnu&#x0364;ssen /                              vn&#x0303; der gemeine&#x0303; Symbolen des Apostolischen                          / Nicenische&#x0303;. etc.</note>vnterscheidt auff / vnd als were                      dieses Buch im Namen vnd von wegen aller Kirchen / oder der gantzen Christenheit                      auff Erden publicieret / welches doch alles ein lauter erdicht ding vnd                      Zuno&#x0364;tigung ist. Dann das ein vnterscheidt sey zwischen vorermeldten Symbolis der                      allgemeinen Kirchen / vnd zwischen der Augspurgischen Confession vnd dem                      Concordibuch / geben wir gerne zu / wissen wol (wie es auch in der Prefation der                      Churfu&#x0364;rsten vnd Stende erwehnet) das die Augspurgische Confession / wie auch                      diese Wiederholung der bekendtnu&#x0364;ß im Contordibuch geschehen / nur vnser Schulen                      vnd Kirchen bekendtnu&#x0364;ß ist / vnd das viel Kirchen sindt in frembden Nationen /                      welche sich noch dazu nicht bekennen: Wie es jhnen dann auch solcher gestalt nie                      angesonnen / sondern frey gelassen. Vnsere Schulen vnd Kirchen haben diese                      Repetition vnd erklerung bedu&#x0364;rfft / der einschleichenden Corruptelen wegen / fu&#x0364;r                      dieselbigen ist auch diß Buch fu&#x0364;rnemlich zusammen getragen. Ist jemandt / der es                      neben vns brauchen / vnd sich dazu bekennen will / go&#x0364;nnen wir jhm gerne / wo&#x0364;llen                      auch gerne Christliche Freundschafft vnd einigkeit mit jme halten: Wer es nicht                      thun / sondern fu&#x0364;r sich bleiben will / dem stehet es zu seiner verantwortung.</p>
        <p>Das ist aber was sonderlichs / das sie schreiben: Die bekendtnu&#x0364;ssen <note place="left">Newstedter Buch. pag. 137. Go beyder teil bekentnu&#x0364;s                          seindt. voces particium litigantin&#x0303; / vnd ob man aus keins                          teils bekendtnu&#x0364;s wider dz an der sprechen ko&#x0364;n&#x0303;en.</note>beyder                      theil / vnser vnd jrer / sein voces partium litigantium, derowegen ko&#x0364;nne auß                      eins theils bekentnu&#x0364;ß wider das ander nicht gesprochen werden / etc.</p>
        <p>Wann deme also / will vnwidersprechlich auff jhrer Seiten folgen / das sie die                      bestendige vnd gegru&#x0364;ndete Warheit fu&#x0364;r sich vnd auff jrem theil nicht haben /                      oder doch zum wenigsten nochmals vn gewis seyn / ob jhr glaub vnd lehr recht sey                      oder nicht. Dann wo nicht gewisses san draus gesprochen werden / so ko&#x0364;nnen jhre                      bekendtnu&#x0364;ssen auch nicht gewiß vnd recht seyn. Wir gestehen jnen vnsers Theils                      solcher Concession gar nicht / nemmen sie auch nicht an. Dann wir setzen es /                      Gott lob / in keinen
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0514] chen vnterscheidt auff / vnd als were dieses Buch im Namen vnd von wegen aller Kirchen / oder der gantzen Christenheit auff Erden publicieret / welches doch alles ein lauter erdicht ding vnd Zunoͤtigung ist. Dann das ein vnterscheidt sey zwischen vorermeldten Symbolis der allgemeinen Kirchen / vnd zwischen der Augspurgischen Confession vnd dem Concordibuch / geben wir gerne zu / wissen wol (wie es auch in der Prefation der Churfuͤrsten vnd Stende erwehnet) das die Augspurgische Confession / wie auch diese Wiederholung der bekendtnuͤß im Contordibuch geschehen / nur vnser Schulen vnd Kirchen bekendtnuͤß ist / vnd das viel Kirchen sindt in frembden Nationen / welche sich noch dazu nicht bekennen: Wie es jhnen dann auch solcher gestalt nie angesonnen / sondern frey gelassen. Vnsere Schulen vnd Kirchen haben diese Repetition vnd erklerung beduͤrfft / der einschleichenden Corruptelen wegen / fuͤr dieselbigen ist auch diß Buch fuͤrnemlich zusammen getragen. Ist jemandt / der es neben vns brauchen / vnd sich dazu bekennen will / goͤnnen wir jhm gerne / woͤllen auch gerne Christliche Freundschafft vnd einigkeit mit jme halten: Wer es nicht thun / sondern fuͤr sich bleiben will / dem stehet es zu seiner verantwortung. derscheidt der particular Coͤfessionen bekentnuͤssen / vñ der gemeinẽ Symbolen des Apostolischen / Nicenischẽ. etc. Das ist aber was sonderlichs / das sie schreiben: Die bekendtnuͤssen beyder theil / vnser vnd jrer / sein voces partium litigantium, derowegen koͤnne auß eins theils bekentnuͤß wider das ander nicht gesprochen werden / etc. Newstedter Buch. pag. 137. Go beyder teil bekentnuͤs seindt. voces particium litigantiñ / vnd ob man aus keins teils bekendtnuͤs wider dz an der sprechen koͤñen. Wann deme also / will vnwidersprechlich auff jhrer Seiten folgen / das sie die bestendige vnd gegruͤndete Warheit fuͤr sich vnd auff jrem theil nicht haben / oder doch zum wenigsten nochmals vn gewis seyn / ob jhr glaub vnd lehr recht sey oder nicht. Dann wo nicht gewisses san draus gesprochen werden / so koͤnnen jhre bekendtnuͤssen auch nicht gewiß vnd recht seyn. Wir gestehen jnen vnsers Theils solcher Concession gar nicht / nemmen sie auch nicht an. Dann wir setzen es / Gott lob / in keinen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/514
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/514>, abgerufen am 11.06.2024.