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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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Wie sie nun die vorige Wort des Apostels schendtlich verkehretVon rechten verstand des Wörtleins (vnderschei den) 1 Co. 11 Newstedter Buch pag 54. / also fahren sie fort / vnd machen sich auch an die Wort: Non discernens corpus Domini: Das er nicht vnterscheidet den Leib des HERREN / Corinth. 11. vnd wöllen erzwingen / das non discernere corpus Domini, nicht heissen soll mit vnwirdigem Munde dasselbige empfahen / sondern das Sacrament des Leibs / das ist / Das Brot mit vnwirdigem essen verunreynigen vnd schenden / oder wie sie es sonst außreden / respuere, reijcere, repudiare.

Dieses affirmieren sie mit grosser künheit / gleich als stünde die Außlegung der Schrifft der gestaldt bey jhnen / das jederman jhrer Außlegung / ohne ferner nachforschung / stracks glauben müste / wie der Bapst zu Rom auff seine Außlegung für dieser zeit gehalten / vnd dieselbe ohne erkentnuß hat angenommen haben wöllen.

Nun helt sichs aber also mit dem wort (Diakrinin) das es eygentlich dieses ohrts so viel heisse / als den Leib Christi von andern gemeinen Speysen vnterscheiden / also / das jederman wisse / was im Abendtmal eygentlich ausgetheilet werde / vnd das man den Leib des HErrn / der darin außgeteilet wird / nicht entheylige oder verunehre. Also braucht der Apostel dieses worts auch / j. Corinth. 4. Quis te dijudicat? Vnd also erkleret dieses wörtlein auch Augustinus Tract: 62. in Johannem mit diesen worten: Cum Apostolus diceret, Reus erit corporis Domini, de ijs erat sermo, qui Domini corpus veluti quemlibet alium cibum indiscrete negligenterque sumebant: Hic sic corripitur, qui non dijudicat, hoc est, non discernit a caeteris cibis Dominicum corpus, quomodo non damnatur, quiad eius mensam, fingens amicum, accedat inimicus? Da der Apostel saget: Er wirdt schüldig werden am Leibe des HErren / redet er von denen / so des HERREN Leib / nicht anderst / als etwan eine andere Speise / ohne vnterscheit vnd mit vnfleiß nemen. Dieweil er nun

Wie sie nun die vorige Wort des Apostels schendtlich verkehretVõ rechten verstãd des Woͤrtleins (vnderschei den) 1 Co. 11 Newstedter Buch pag 54. / also fahren sie fort / vnd machen sich auch an die Wort: Non discernens corpus Domini: Das er nicht vnterscheidet den Leib des HERREN / Corinth. 11. vnd woͤllen erzwingen / das non discernere corpus Domini, nicht heissen soll mit vnwirdigem Munde dasselbige empfahen / sondern das Sacrament des Leibs / das ist / Das Brot mit vnwirdigem essen verunreynigen vnd schenden / oder wie sie es sonst außreden / respuere, reijcere, repudiare.

Dieses affirmieren sie mit grosser kuͤnheit / gleich als stuͤnde die Außlegung der Schrifft der gestaldt bey jhnen / das jederman jhrer Außlegung / ohne ferner nachforschung / stracks glauben muͤste / wie der Bapst zu Rom auff seine Außlegung fuͤr dieser zeit gehalten / vnd dieselbe ohne erkentnuß hat angenommen haben woͤllen.

Nun helt sichs aber also mit dem wort (Diakrinin) das es eygentlich dieses ohrts so viel heisse / als den Leib Christi von andern gemeinen Speysen vnterscheiden / also / das jederman wisse / was im Abendtmal eygentlich ausgetheilet werde / vnd das man den Leib des HErrn / der darin außgeteilet wird / nicht entheylige oder verunehre. Also braucht der Apostel dieses worts auch / j. Corinth. 4. Quis te dijudicat? Vnd also erkleret dieses woͤrtlein auch Augustinus Tract: 62. in Johannem mit diesen worten: Cum Apostolus diceret, Reus erit corporis Domini, de ijs erat sermo, qui Domini corpus veluti quemlibet alium cibum indiscretè negligenterque sumebant: Hic sic corripitur, qui non dijudicat, hoc est, non discernit à caeteris cibis Dominicum corpus, quomodo non damnatur, quiad eius mensam, fingens amicum, accedat inimicus? Da der Apostel saget: Er wirdt schuͤldig werden am Leibe des HErren / redet er von denen / so des HERREN Leib / nicht anderst / als etwan eine andere Speise / ohne vnterscheit vnd mit vnfleiß nemen. Dieweil er nun

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[186/0391] Wie sie nun die vorige Wort des Apostels schendtlich verkehret / also fahren sie fort / vnd machen sich auch an die Wort: Non discernens corpus Domini: Das er nicht vnterscheidet den Leib des HERREN / Corinth. 11. vnd woͤllen erzwingen / das non discernere corpus Domini, nicht heissen soll mit vnwirdigem Munde dasselbige empfahen / sondern das Sacrament des Leibs / das ist / Das Brot mit vnwirdigem essen verunreynigen vnd schenden / oder wie sie es sonst außreden / respuere, reijcere, repudiare. Võ rechten verstãd des Woͤrtleins (vnderschei den) 1 Co. 11 Newstedter Buch pag 54. Dieses affirmieren sie mit grosser kuͤnheit / gleich als stuͤnde die Außlegung der Schrifft der gestaldt bey jhnen / das jederman jhrer Außlegung / ohne ferner nachforschung / stracks glauben muͤste / wie der Bapst zu Rom auff seine Außlegung fuͤr dieser zeit gehalten / vnd dieselbe ohne erkentnuß hat angenommen haben woͤllen. Nun helt sichs aber also mit dem wort (Diakrinin) das es eygentlich dieses ohrts so viel heisse / als den Leib Christi von andern gemeinen Speysen vnterscheiden / also / das jederman wisse / was im Abendtmal eygentlich ausgetheilet werde / vnd das man den Leib des HErrn / der darin außgeteilet wird / nicht entheylige oder verunehre. Also braucht der Apostel dieses worts auch / j. Corinth. 4. Quis te dijudicat? Vnd also erkleret dieses woͤrtlein auch Augustinus Tract: 62. in Johannem mit diesen worten: Cum Apostolus diceret, Reus erit corporis Domini, de ijs erat sermo, qui Domini corpus veluti quemlibet alium cibum indiscretè negligenterque sumebant: Hic sic corripitur, qui non dijudicat, hoc est, non discernit à caeteris cibis Dominicum corpus, quomodo non damnatur, quiad eius mensam, fingens amicum, accedat inimicus? Da der Apostel saget: Er wirdt schuͤldig werden am Leibe des HErren / redet er von denen / so des HERREN Leib / nicht anderst / als etwan eine andere Speise / ohne vnterscheit vnd mit vnfleiß nemen. Dieweil er nun

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. 186. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/391>, abgerufen am 01.07.2024.