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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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Darumb heist dem Apostel Paulo / Panis quem frangimus, & corpus Christi pro nobis in cruae fractum & traditumltem fractio panis, & fractio seu mactatio corporis Christi in cruce, Das Brot / das wir brechen / vnd der Leib Christi für vns am Creutz gebrochen vnd gegeben / nicht einerley: sondern so viel / das nemlich das gesegnete Brot / das wir brechen / sey die austheilung desselbigen am Creutz für Vns auff geopfferten Leibs / Sacramentali participatione.

Also bringen sie auch auff den plan die Regulam: Extra vsum Newsteder Buch. pag. 53. Von der regel Extra vsum a Deo institutum.a Deo institutum nihil habere rationem Sacramenti / Wann man die stifftung vnd ordnung Christi nit helt / wie ers geordnet hat / ist es kein Sacrament / vnd deuten sie also / das die Heuchler nichts als die blossen Zeichen empfahen: So doch dise Regel von den vnsern nur den Papisten entgegen gesetzt worden / welche gedichtet / Wann das gesegnete Brot ins Sacrament Heußlein geschlossen / vnd öffentlich in der Procession in der Monstrantzen vmbgetragen vnd anzubeten für gestellet / wann es gleich nicht ausgetheilet / empfangen vnd genossen wird: So sey es gleichwol ein warhafftig Sacrament / ob wol in den worten der einsetzung nichts dauon gemelt. Mit nichten aber ist die Regula in vnsern Kirchen auff den gebrauch des glaubens gemeint: Gleich als solte das Sacrament kein recht oder gantz Sacrament seyn / wann es von einem Heuchler oder Vnwirdigen gebraucht würde. Wann sie nun dieses erhalten wöllen / müssen sie zuuor erweisen / das Christus sein Abentmal also vnd mit solchen worten eingesetzt / das es als dann erst das rechte vnd gantze Sacrament sein solte / wann es von gleubigen genossen / wenn es aber von Heuchlern oder vngleubigen gebraucht / so solte es nur das halbe Sacrament / das ist / nur Brot vnd Wein sein.

Dieses werden sie aber nimmermehr erweisen können / das gegenspiel aber haben wir droben auch ex Augustino contra Donatistas dargethan.

Darumb heist dem Apostel Paulo / Panis quem frangimus, & corpus Christi pro nobis in cruae fractum & traditumltem fractio panis, & fractio seu mactatio corporis Christi in cruce, Das Brot / das wir brechen / vnd der Leib Christi fuͤr vns am Creutz gebrochen vnd gegeben / nicht einerley: sondern so viel / das nemlich das gesegnete Brot / das wir brechen / sey die austheilung desselbigen am Creutz fuͤr Vns auff geopfferten Leibs / Sacramentali participatione.

Also bringen sie auch auff den plan die Regulam: Extra vsum Newsteder Buch. pag. 53. Von der regel Extra vsum a Deo institutum.à Deo institutum nihil habere rationem Sacramenti / Wann man die stifftung vnd ordnung Christi nit helt / wie ers geordnet hat / ist es kein Sacrament / vnd deuten sie also / das die Heuchler nichts als die blossen Zeichen empfahen: So doch dise Regel von den vnsern nur den Papisten entgegen gesetzt worden / welche gedichtet / Wann das gesegnete Brot ins Sacrament Heußlein geschlossen / vnd oͤffentlich in der Procession in der Monstrantzen vmbgetragen vnd anzubeten fuͤr gestellet / wann es gleich nicht ausgetheilet / empfangen vnd genossen wird: So sey es gleichwol ein warhafftig Sacrament / ob wol in den worten der einsetzung nichts dauon gemelt. Mit nichten aber ist die Regula in vnsern Kirchen auff den gebrauch des glaubens gemeint: Gleich als solte das Sacrament kein recht oder gantz Sacrament seyn / wann es von einem Heuchler oder Vnwirdigen gebraucht wuͤrde. Wann sie nun dieses erhalten woͤllen / muͤssen sie zuuor erweisen / das Christus sein Abentmal also vnd mit solchen worten eingesetzt / das es als dann erst das rechte vnd gantze Sacrament sein solte / wann es von gleubigen genossen / wenn es aber von Heuchlern oder vngleubigen gebraucht / so solte es nur das halbe Sacrament / das ist / nur Brot vnd Wein sein.

Dieses werden sie aber nimmermehr erweisen koͤnnen / das gegenspiel aber haben wir droben auch ex Augustino contra Donatistas dargethan.

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[0390] Darumb heist dem Apostel Paulo / Panis quem frangimus, & corpus Christi pro nobis in cruae fractum & traditumltem fractio panis, & fractio seu mactatio corporis Christi in cruce, Das Brot / das wir brechen / vnd der Leib Christi fuͤr vns am Creutz gebrochen vnd gegeben / nicht einerley: sondern so viel / das nemlich das gesegnete Brot / das wir brechen / sey die austheilung desselbigen am Creutz fuͤr Vns auff geopfferten Leibs / Sacramentali participatione. Also bringen sie auch auff den plan die Regulam: Extra vsum à Deo institutum nihil habere rationem Sacramenti / Wann man die stifftung vnd ordnung Christi nit helt / wie ers geordnet hat / ist es kein Sacrament / vnd deuten sie also / das die Heuchler nichts als die blossen Zeichen empfahen: So doch dise Regel von den vnsern nur den Papisten entgegen gesetzt worden / welche gedichtet / Wann das gesegnete Brot ins Sacrament Heußlein geschlossen / vnd oͤffentlich in der Procession in der Monstrantzen vmbgetragen vnd anzubeten fuͤr gestellet / wann es gleich nicht ausgetheilet / empfangen vnd genossen wird: So sey es gleichwol ein warhafftig Sacrament / ob wol in den worten der einsetzung nichts dauon gemelt. Mit nichten aber ist die Regula in vnsern Kirchen auff den gebrauch des glaubens gemeint: Gleich als solte das Sacrament kein recht oder gantz Sacrament seyn / wann es von einem Heuchler oder Vnwirdigen gebraucht wuͤrde. Wann sie nun dieses erhalten woͤllen / muͤssen sie zuuor erweisen / das Christus sein Abentmal also vnd mit solchen worten eingesetzt / das es als dann erst das rechte vnd gantze Sacrament sein solte / wann es von gleubigen genossen / wenn es aber von Heuchlern oder vngleubigen gebraucht / so solte es nur das halbe Sacrament / das ist / nur Brot vnd Wein sein. Newsteder Buch. pag. 53. Von der regel Extra vsum a Deo institutum. Dieses werden sie aber nimmermehr erweisen koͤnnen / das gegenspiel aber haben wir droben auch ex Augustino contra Donatistas dargethan.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/390>, abgerufen am 25.11.2024.