Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.verkehren solten. Dann sie nit sagen / das Gott / sondern die Gottheit / oder die wesentliche Eigenschafften der Gottheit mit der angenommenen Menschlichen Natur mit der That nichts gemein habe. Beruffen sich dessen auff die gemeine Regel / welcher auch droben erwehnet: Quae singulis naturis sunt propria, ea personae Christi sunt communia, Das ist / Die Ding / so einer jeden Natur eigen sein / die sein der gantzen Person Christi gemein / etc. Vnter des aber begehen sie selber crimen falsi, vnd erzehlen die Wort des Christlichen Concordi Buchs / wie sie pag. 244 stehen / vnd den statum controuersiae formieren / viel anders / als er im Buch selbst zu befinden / lassen zu jrem Vortheil viel aussen / so dazu gehöret: Dann der status controuersiae in dieser Frage ist nit von den Propositionibus primi generis, da nur in Concreto geredt wird / wie es zuuor angezeiget / auch nit von den vbernatürlichen erschaffenen / endlichen Gaben / so die angenommene Menschliche Natur an vnd für sich selbst hat. Dann so ferrne / wie vor angezeiget / sind wir einig / sondern der status controuersiae in dieser Frage ist eigentlich von den Propositionibus tertij generis in welchem die Schrifft vnd die Patres aus vnd nach der Schrifft bezeugen / das Christo nach seiner angenommenen Menschlichen Natur / vnd nit nach der Göttlichen Natur / in der Zeit gegeben sey alle Macht vnd Gewalt im Himmet vnd auff Erden / die Krafft lebendig zu machen: Gerichte zu halten: von Sünden zu reinigen: die Ehre der Anruffung / vnd dergleichen. Da wir / vermöge der klaren Zeugnüssen heiliger Schrifft / fein rundt herauß bekennen / das der Sohn Gottes folche seine Eigenschafften realiter vnd mit der That / doch one Confusion oder Exaequation seiner angenommenen Menschlichen Natur wegen / vnd nach Art der persönlichen Vereinigung mittheile. Sie aber sagen in allen jhren Schrifften / wie auch an diesem Ohrt / dazu rundt Nein. Vermeinen sie wöllen damit den Kopff aus der schlingen ziehen / dz sie bekennen / Gott habe wol etwas gemein mit der Menschlichen Natur Christi (als dz der Mensch Gott genant werde / vnd derglei - verkehren solten. Dann sie nit sagen / das Gott / sondern die Gottheit / oder die wesentliche Eigenschafften der Gottheit mit der angenommenen Menschlichen Natur mit der That nichts gemein habe. Beruffen sich dessen auff die gemeine Regel / welcher auch droben erwehnet: Quae singulis naturis sunt propria, ea personae Christi sunt communia, Das ist / Die Ding / so einer jeden Natur eigen sein / die sein der gantzen Person Christi gemein / etc. Vnter des aber begehẽ sie selber crimen falsi, vñ erzehlen die Wort des Christlichen Concordi Buchs / wie sie pag. 244 stehen / vnd den statum controuersiae formieren / viel anders / als er im Buch selbst zu befinden / lassen zu jrem Vortheil viel aussen / so dazu gehoͤret: Dann der status controuersiae in dieser Frage ist nit von den Propositionibus primi generis, da nur in Concreto geredt wird / wie es zuuor angezeiget / auch nit von den vbernatuͤrlichen erschaffenen / endlichen Gabẽ / so die angenom̃ene Menschliche Natur an vñ fuͤr sich selbst hat. Dañ so ferrne / wie vor angezeiget / sind wir einig / sondern der status controuersiae in dieser Frage ist eigentlich von den Propositionibus tertij generis in welchem die Schrifft vnd die Patres aus vnd nach der Schrifft bezeugen / das Christo nach seiner angenommenen Menschlichen Natur / vnd nit nach der Goͤttlichen Natur / in der Zeit gegeben sey alle Macht vnd Gewalt im Him̃et vnd auff Erden / die Krafft lebendig zu machen: Gerichte zu halten: von Suͤnden zu reinigen: die Ehre der Anruffung / vnd dergleichen. Da wir / vermoͤge der klaren Zeugnuͤssen heiliger Schrifft / fein rundt herauß bekennen / das der Sohn Gottes folche seine Eigenschafften realiter vnd mit der That / doch one Confusion oder Exaequation seiner angenom̃enen Menschlichẽ Natur wegen / vñ nach Art der persoͤnlichen Vereinigung mittheile. Sie aber sagen in allen jhren Schrifften / wie auch an diesem Ohrt / dazu rundt Nein. Vermeinen sie woͤllen damit den Kopff aus der schlingen ziehen / dz sie bekennen / Gott habe wol etwas gemein mit der Menschlichẽ Natur Christi (als dz der Mensch Gott genant werde / vnd derglei - <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0142"/> verkehren solten. Dann sie nit sagen / das Gott / sondern die Gottheit / oder die wesentliche Eigenschafften der Gottheit mit der angenommenen Menschlichen Natur mit der That nichts gemein habe. Beruffen sich dessen auff die gemeine Regel / welcher auch droben erwehnet: <hi rendition="#i">Quae singulis naturis sunt propria, ea personae Christi sunt communia</hi>, Das ist / Die Ding / so einer jeden Natur eigen sein / die sein der gantzen Person Christi gemein / etc. Vnter des aber begehẽ sie selber <hi rendition="#i">crimen falsi</hi>, vñ erzehlen die Wort des Christlichen Concordi Buchs / wie sie <hi rendition="#i">pag. 244</hi> stehen / vnd den <hi rendition="#i">statum controuersiae</hi> formieren / viel anders / als er im Buch selbst zu befinden / lassen zu jrem Vortheil viel aussen / so dazu gehoͤret: Dann der <hi rendition="#i">status controuersiae</hi> in dieser Frage ist nit von den <hi rendition="#i">Propositionibus primi generis</hi>, da nur <hi rendition="#i">in Concreto</hi> geredt wird / wie es zuuor angezeiget / auch nit von den vbernatuͤrlichen erschaffenen / endlichen Gabẽ / so die angenom̃ene Menschliche Natur an vñ fuͤr sich selbst hat. Dañ so ferrne / wie vor angezeiget / sind wir einig / sondern der <hi rendition="#i">status controuersiae</hi> in dieser Frage ist eigentlich von den <hi rendition="#i">Propositionibus tertij generis</hi> in welchem die Schrifft vnd die <hi rendition="#i">Patres</hi> aus vnd nach der Schrifft bezeugen / das Christo nach seiner angenommenen Menschlichen Natur / vnd nit nach der Goͤttlichen Natur / in der Zeit gegeben sey alle Macht vnd Gewalt im Him̃et vnd auff Erden / die Krafft lebendig zu machen: Gerichte zu halten: von Suͤnden zu reinigen: die Ehre der Anruffung / vnd dergleichen. Da wir / vermoͤge der klaren Zeugnuͤssen heiliger Schrifft / fein rundt herauß bekennen / das der Sohn Gottes folche seine Eigenschafften <hi rendition="#i">realiter</hi> vnd mit der That / doch one Confusion oder <hi rendition="#i">Exaequation</hi> seiner angenom̃enen Menschlichẽ Natur wegen / vñ nach Art der persoͤnlichen Vereinigung mittheile. Sie aber sagen in allen jhren Schrifften / wie auch an diesem Ohrt / dazu rundt Nein. Vermeinen sie woͤllen damit den Kopff aus der schlingen ziehen / dz sie bekennen / Gott habe wol etwas gemein mit der Menschlichẽ Natur Christi (als dz der Mensch Gott genant werde / vnd derglei - </p> </div> </body> </text> </TEI> [0142]
verkehren solten. Dann sie nit sagen / das Gott / sondern die Gottheit / oder die wesentliche Eigenschafften der Gottheit mit der angenommenen Menschlichen Natur mit der That nichts gemein habe. Beruffen sich dessen auff die gemeine Regel / welcher auch droben erwehnet: Quae singulis naturis sunt propria, ea personae Christi sunt communia, Das ist / Die Ding / so einer jeden Natur eigen sein / die sein der gantzen Person Christi gemein / etc. Vnter des aber begehẽ sie selber crimen falsi, vñ erzehlen die Wort des Christlichen Concordi Buchs / wie sie pag. 244 stehen / vnd den statum controuersiae formieren / viel anders / als er im Buch selbst zu befinden / lassen zu jrem Vortheil viel aussen / so dazu gehoͤret: Dann der status controuersiae in dieser Frage ist nit von den Propositionibus primi generis, da nur in Concreto geredt wird / wie es zuuor angezeiget / auch nit von den vbernatuͤrlichen erschaffenen / endlichen Gabẽ / so die angenom̃ene Menschliche Natur an vñ fuͤr sich selbst hat. Dañ so ferrne / wie vor angezeiget / sind wir einig / sondern der status controuersiae in dieser Frage ist eigentlich von den Propositionibus tertij generis in welchem die Schrifft vnd die Patres aus vnd nach der Schrifft bezeugen / das Christo nach seiner angenommenen Menschlichen Natur / vnd nit nach der Goͤttlichen Natur / in der Zeit gegeben sey alle Macht vnd Gewalt im Him̃et vnd auff Erden / die Krafft lebendig zu machen: Gerichte zu halten: von Suͤnden zu reinigen: die Ehre der Anruffung / vnd dergleichen. Da wir / vermoͤge der klaren Zeugnuͤssen heiliger Schrifft / fein rundt herauß bekennen / das der Sohn Gottes folche seine Eigenschafften realiter vnd mit der That / doch one Confusion oder Exaequation seiner angenom̃enen Menschlichẽ Natur wegen / vñ nach Art der persoͤnlichen Vereinigung mittheile. Sie aber sagen in allen jhren Schrifften / wie auch an diesem Ohrt / dazu rundt Nein. Vermeinen sie woͤllen damit den Kopff aus der schlingen ziehen / dz sie bekennen / Gott habe wol etwas gemein mit der Menschlichẽ Natur Christi (als dz der Mensch Gott genant werde / vnd derglei -
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |