Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite

nicht dulden / das wir auß dergleichen grund schlissen / das weil signum et res signata zweyerley sein / So sey auch die weise / dieselben zu empfahen nicht einerley / Sondern das eusserliche gnadenzeichen werde empfangen leiblicher weiß / vnd durch die Instrument vnd mittel des leibs / Der ware leib vnd blut Christi aber / wie auch alle sein vordinst vnd krafft / werde von vns ergrieffen vnd angenommen geistlicher weiß / daß ist / durch das geistliche mittel des glaubens in wirckung vnd krafft des H. geistes.

XLVII.

Fol: 63. b. Also müssen sie wider jhren willen recht sein lassen / das Brentius geschrieben / vnd wir in vnser vorigen schrifft angezogen / Daß das brod nicht darumb der Leib Christi sey vnd genennt werde / das es in den Leib Christi vorwandelt werde / wie die Papisten dauon treumen / oder sonst nach fleischlicher imagination ein kleiner leib im brod gegenwertig / vnd vorborgen werde / wie sich Menschliche vornunfft damit bekümmert. Sondern das durch vnd mit dem brod der leib Christi VNSERM GLAVBEN gegeben vnd mitgeteildt werde. Diß sagen wir noch / wie zuuorn / könte allein gnug sein / allen streit auffzuheben / wenn man die affecten vnd vorbitterung der gemüther vnd die feindseligen nahmen beyseits setzen / vnd Gottes ehre / die warheit / vnd Christliche lieb mit rechtem ernst suchen wolte. So es aber an Brentio für recht vnd wahr gebillichet wird / Worumb lassen sie vns / eben bey diesem auch nicht bleiben?

XLVIII.

Gleicher gestalt müssen sie gut sein lassen / haben auch das aller geringste nicht darauff zu replicirn gehabt / wie sehr sie Brem. S. 4. auch sunsten mit vorgeblicher Sophisterey sich bemühen / andere von vns angezogene Sprüch aus der Exegesi Brentij zu eludirn, das Brentius vorzeiten / ehe er sich in die Vbiquitetischen streit vortiffet / von der rechten vnd waren eigenschafft aller Sacramenten geschrieben / Das der Mensch zweyerley sey. Denn er sey jnnerlich vnd eusserlich / geistlich vnd fleischlich / derwegen so werde in dem Sacrament durch das wort dem jnnerlichem vnd geistlichem Menschen / sein geistliche gnaden gabe angebothen vnd mitgeteilt / dem eusserlichen Menschen auch das seine / das ist / das eusserliche zeichen. Wann aber wir eben dieses vnd kein anders lehren vnd bekennen / so muß es

nicht dulden / das wir auß dergleichen grund schlissen / das weil signum et res signata zweyerley sein / So sey auch die weise / dieselben zu empfahen nicht einerley / Sondern das eusserliche gnadenzeichen werde empfangen leiblicher weiß / vnd durch die Instrument vnd mittel des leibs / Der ware leib vnd blut Christi aber / wie auch alle sein vordinst vnd krafft / werde von vns ergrieffen vnd angenommen geistlicher weiß / daß ist / durch das geistliche mittel des glaubens in wirckung vnd krafft des H. geistes.

XLVII.

Fol: 63. b. Also müssen sie wider jhren willẽ recht sein lassen / das Brentius geschrieben / vnd wir in vnser vorigen schrifft angezogen / Daß das brod nicht darumb der Leib Christi sey vnd genennt werde / das es in den Leib Christi vorwandelt werde / wie die Papisten dauon treumen / oder sonst nach fleischlicher imagination ein kleiner leib im brod gegenwertig / vnd vorborgen werde / wie sich Menschliche vornunfft damit bekümmert. Sondern das durch vnd mit dem brod der leib Christi VNSERM GLAVBEN gegeben vnd mitgeteildt werde. Diß sagen wir noch / wie zuuorn / könte allein gnug sein / allen streit auffzuheben / wenn man die affecten vnd vorbitterung der gemüther vnd die feindseligen nahmen beyseits setzen / vnd Gottes ehre / die warheit / vnd Christliche lieb mit rechtem ernst suchen wolte. So es aber an Brentio für recht vnd wahr gebillichet wird / Worumb lassen sie vns / eben bey diesem auch nicht bleiben?

XLVIII.

Gleicher gestalt müssen sie gut sein lassen / haben auch das aller geringste nicht darauff zu replicirn gehabt / wie sehr sie Brem. S. 4. auch sunsten mit vorgeblicher Sophisterey sich bemühen / andere von vns angezogene Sprüch aus der Exegesi Brentij zu eludirn, das Brentius vorzeiten / ehe er sich in die Vbiquitetischen streit vortiffet / von der rechten vnd waren eigenschafft aller Sacramenten geschrieben / Das der Mensch zweyerley sey. Denn er sey jnnerlich vnd eusserlich / geistlich vnd fleischlich / derwegen so werde in dem Sacrament durch das wort dem jnnerlichem vnd geistlichem Menschẽ / sein geistliche gnaden gabe angebothen vnd mitgeteilt / dem eusserlichen Menschen auch das seine / das ist / das eusserliche zeichen. Wann aber wir eben dieses vnd kein anders lehren vnd bekennen / so muß es

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0296"/>
nicht                      dulden / das wir auß dergleichen grund schlissen / das weil <hi rendition="#i">signum et res signata</hi> zweyerley sein / So sey auch die weise /                      dieselben zu empfahen nicht einerley / Sondern das eusserliche gnadenzeichen                      werde empfangen leiblicher weiß / vnd durch die Instrument vnd mittel des leibs                      / Der ware leib vnd blut Christi aber / wie auch alle sein vordinst vnd krafft /                      werde von vns ergrieffen vnd angenommen geistlicher weiß / daß ist / durch das                      geistliche mittel des glaubens in wirckung vnd krafft des H. geistes.</p>
      </div>
      <div>
        <head>XLVII.<lb/></head>
        <p><hi rendition="#i">Fol: 63. b.</hi> Also müssen sie wider jhren wille&#x0303; recht sein lassen / das <hi rendition="#i">Brentius</hi> geschrieben / vnd wir in vnser vorigen schrifft angezogen / Daß das brod nicht                      darumb der Leib Christi sey vnd genennt werde / das es in den Leib Christi                      vorwandelt werde / wie die Papisten dauon treumen / oder sonst nach                      fleischlicher <hi rendition="#i">imagination</hi> ein kleiner leib im brod                      gegenwertig / vnd vorborgen werde / wie sich Menschliche vornunfft damit                      bekümmert. Sondern das durch vnd mit dem brod der leib Christi <hi rendition="#i">VNSERM GLAVBEN</hi> gegeben vnd mitgeteildt werde. Diß sagen                      wir noch / wie zuuorn / könte allein gnug sein / allen streit auffzuheben / wenn                      man die affecten vnd vorbitterung der gemüther vnd die feindseligen nahmen                      beyseits setzen / vnd Gottes ehre / die warheit / vnd Christliche lieb mit                      rechtem ernst suchen wolte. So es aber an Brentio für recht vnd wahr gebillichet                      wird / Worumb lassen sie vns / eben bey diesem auch nicht bleiben?</p>
      </div>
      <div>
        <head>XLVIII.<lb/></head>
        <p>Gleicher gestalt müssen sie gut sein lassen / haben auch das aller geringste                      nicht darauff zu replicirn gehabt / wie sehr sie <note place="left"><hi rendition="#i">Brem. S. 4.</hi></note>auch sunsten mit vorgeblicher Sophisterey sich bemühen / andere von vns                      angezogene Sprüch aus der <hi rendition="#i">Exegesi Brentij</hi> zu <hi rendition="#i">eludirn</hi>, das Brentius vorzeiten / ehe er sich in die                      Vbiquitetischen streit vortiffet / von der rechten vnd waren eigenschafft aller                      Sacramenten geschrieben / Das der Mensch zweyerley sey. Denn er sey jnnerlich                      vnd eusserlich / geistlich vnd fleischlich / derwegen so werde in dem Sacrament                      durch das wort dem jnnerlichem vnd geistlichem Mensche&#x0303; / sein                      geistliche gnaden gabe angebothen vnd mitgeteilt / dem eusserlichen Menschen                      auch das seine / das ist / das eusserliche zeichen. Wann aber wir eben dieses                      vnd kein anders lehren vnd bekennen / so muß es
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0296] nicht dulden / das wir auß dergleichen grund schlissen / das weil signum et res signata zweyerley sein / So sey auch die weise / dieselben zu empfahen nicht einerley / Sondern das eusserliche gnadenzeichen werde empfangen leiblicher weiß / vnd durch die Instrument vnd mittel des leibs / Der ware leib vnd blut Christi aber / wie auch alle sein vordinst vnd krafft / werde von vns ergrieffen vnd angenommen geistlicher weiß / daß ist / durch das geistliche mittel des glaubens in wirckung vnd krafft des H. geistes. XLVII. Fol: 63. b. Also müssen sie wider jhren willẽ recht sein lassen / das Brentius geschrieben / vnd wir in vnser vorigen schrifft angezogen / Daß das brod nicht darumb der Leib Christi sey vnd genennt werde / das es in den Leib Christi vorwandelt werde / wie die Papisten dauon treumen / oder sonst nach fleischlicher imagination ein kleiner leib im brod gegenwertig / vnd vorborgen werde / wie sich Menschliche vornunfft damit bekümmert. Sondern das durch vnd mit dem brod der leib Christi VNSERM GLAVBEN gegeben vnd mitgeteildt werde. Diß sagen wir noch / wie zuuorn / könte allein gnug sein / allen streit auffzuheben / wenn man die affecten vnd vorbitterung der gemüther vnd die feindseligen nahmen beyseits setzen / vnd Gottes ehre / die warheit / vnd Christliche lieb mit rechtem ernst suchen wolte. So es aber an Brentio für recht vnd wahr gebillichet wird / Worumb lassen sie vns / eben bey diesem auch nicht bleiben? XLVIII. Gleicher gestalt müssen sie gut sein lassen / haben auch das aller geringste nicht darauff zu replicirn gehabt / wie sehr sie auch sunsten mit vorgeblicher Sophisterey sich bemühen / andere von vns angezogene Sprüch aus der Exegesi Brentij zu eludirn, das Brentius vorzeiten / ehe er sich in die Vbiquitetischen streit vortiffet / von der rechten vnd waren eigenschafft aller Sacramenten geschrieben / Das der Mensch zweyerley sey. Denn er sey jnnerlich vnd eusserlich / geistlich vnd fleischlich / derwegen so werde in dem Sacrament durch das wort dem jnnerlichem vnd geistlichem Menschẽ / sein geistliche gnaden gabe angebothen vnd mitgeteilt / dem eusserlichen Menschen auch das seine / das ist / das eusserliche zeichen. Wann aber wir eben dieses vnd kein anders lehren vnd bekennen / so muß es Brem. S. 4.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_wider_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_wider_1584/296
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_wider_1584/296>, abgerufen am 23.11.2024.