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Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584.

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Was auch wir von den Sacramentlichen REDEN geschriebenBrem. N ij. haben / Das nemlich / den eusserlichen gnadenzeichen / oder mittel vnd instrumenten / der Nahme des bedeuteten vnd geschenckten Himlischen guts zugeschrieben werde Sacramentsweiss / nicht allein vmb der gleichniss vnd bedeutung willen / Sondern auch von wegen der gewissen vorsicherung vnd vbergab / oder außtheilung der Himlischen gaben / so zugleich im rechtem gebrauch geschiehet / Vnd zu notwendiger erinnerung / das vnsere hertzen nicht an den eusserlichen warzeichen hafften / Sondern fürnemlich / das dabey versprochene Himlische gut suchen vnd annehmen sollen. Solches erzehlen wol zum theil diese Theologen an einem ort / vnd gestehen es / das wirs von SacramentlichenFol. 52. Reden also geschrieben haben / Aber flugs im folgendemFol. 53. bladt verkeren sie es / sagen dis heisse bey vns Sacramentliche Einigkeit / dz deneusserlichen gnadenzeichen als brodtvnd wein / der nahme des bedeuten vnd geschenckten Himlischen guts / dz ist des leibs vnd bluts Christi / zugeschrieben werde. Diss mus entweder ein grosse vergessenheit sein / das sie so bald aus der acht gelassen / was sie erst vorgehendes blats geschrieben / Oder es mus nach dem gemeinem sprichwort eine aphaeresis memoriae, das ist eine thorheit vnd vnwissenheit sein / Das Sacramentliche rede / vnd Sacramentliche einigkeit locutio & vnio Sacramentalis bey jnen für eins genommen wird. Eben wie im Artickel von der Person Christi / die Vbiquisten vnionem personalem Communicationem idiomatum Persönliche vereinigung / vnd die form vnd art / von Persönlicher vereinigung zu reden / bißher in einander gemenget / das eins so viel als das ander bey jhnen hatsein müssen / Diß mögen sie auff jr ebenthewer vntereinander mengen / so lang sie wöllen / wann jhnen je diese jhre thorheit vnd vnwissenheit so wol gefellet. Sie sollen aber vns nicht zuschreiben / diese jhre mengerey derer ding / so bey allen rechtsinnigen Scribenten vnterschieden werden / vnd so ferne von einander sind / als res ipsa, & forma loquendi de re, von einander vnterscheiden werden müssen.

Viel mahls widerholen sie auch / als solten wir schlecht dahinFol. 82. 84. 86. 87. &c. sagen von einer Metonymia signi & rei signatae PROCVL -AB

Was auch wir von den Sacramentlichen REDEN geschriebenBrem. N ij. haben / Das nemlich / den eusserlichen gnadenzeichen / oder mittel vnd instrumenten / der Nahme des bedeuteten vnd geschenckten Himlischen guts zugeschrieben werde Sacramentsweiss / nicht allein vmb der gleichniss vnd bedeutung willen / Sondern auch von wegen der gewissen vorsicherung vnd vbergab / oder außtheilung der Himlischen gaben / so zugleich im rechtem gebrauch geschiehet / Vnd zu notwendiger erinnerung / das vnsere hertzen nicht an den eusserlichen warzeichen hafften / Sondern fürnemlich / das dabey versprochene Himlische gut suchen vnd annehmen sollen. Solches erzehlen wol zum theil diese Theologen an einem ort / vnd gestehen es / das wirs von SacramentlichenFol. 52. Reden also geschrieben haben / Aber flugs im folgendemFol. 53. bladt verkeren sie es / sagen dis heisse bey vns Sacramentliche Einigkeit / dz deneusserlichen gnadenzeichẽ als brodtvnd wein / der nahme des bedeuten vnd geschenckten Himlischen guts / dz ist des leibs vnd bluts Christi / zugeschrieben werde. Diss mus entweder ein grosse vergessenheit sein / das sie so bald aus der acht gelassen / was sie erst vorgehendes blats geschrieben / Oder es mus nach dem gemeinem sprichwort eine aphaeresis memoriae, das ist eine thorheit vnd vnwissenheit sein / Das Sacramentliche rede / vnd Sacramentliche einigkeit locutio & vnio Sacramentalis bey jnẽ für eins genom̃en wird. Eben wie im Artickel von der Person Christi / die Vbiquisten vnionem personalem Communicationem idiomatum Persönliche vereinigung / vnd die form vnd art / von Persönlicher vereinigung zu reden / bißher in einander gemenget / das eins so viel als das ander bey jhnen hatsein müssen / Diß mögen sie auff jr ebenthewer vntereinander mengen / so lang sie wöllen / wann jhnen je diese jhre thorheit vnd vnwissenheit so wol gefellet. Sie sollen aber vns nicht zuschreiben / diese jhre mengerey derer ding / so bey allen rechtsinnigen Scribenten vnterschieden werden / vnd so ferne von einander sind / als res ipsa, & forma loquendi de re, von einander vnterscheiden werden müssen.

Viel mahls widerholen sie auch / als solten wir schlecht dahinFol. 82. 84. 86. 87. &c. sagen von einer Metonymia signi & rei signatae PROCVL -AB

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[0209] Was auch wir von den Sacramentlichen REDEN geschrieben haben / Das nemlich / den eusserlichen gnadenzeichen / oder mittel vnd instrumenten / der Nahme des bedeuteten vnd geschenckten Himlischen guts zugeschrieben werde Sacramentsweiss / nicht allein vmb der gleichniss vnd bedeutung willen / Sondern auch von wegen der gewissen vorsicherung vnd vbergab / oder außtheilung der Himlischen gaben / so zugleich im rechtem gebrauch geschiehet / Vnd zu notwendiger erinnerung / das vnsere hertzen nicht an den eusserlichen warzeichen hafften / Sondern fürnemlich / das dabey versprochene Himlische gut suchen vnd annehmen sollen. Solches erzehlen wol zum theil diese Theologen an einem ort / vnd gestehen es / das wirs von Sacramentlichen Reden also geschrieben haben / Aber flugs im folgendem bladt verkeren sie es / sagen dis heisse bey vns Sacramentliche Einigkeit / dz deneusserlichen gnadenzeichẽ als brodtvnd wein / der nahme des bedeuten vnd geschenckten Himlischen guts / dz ist des leibs vnd bluts Christi / zugeschrieben werde. Diss mus entweder ein grosse vergessenheit sein / das sie so bald aus der acht gelassen / was sie erst vorgehendes blats geschrieben / Oder es mus nach dem gemeinem sprichwort eine aphaeresis memoriae, das ist eine thorheit vnd vnwissenheit sein / Das Sacramentliche rede / vnd Sacramentliche einigkeit locutio & vnio Sacramentalis bey jnẽ für eins genom̃en wird. Eben wie im Artickel von der Person Christi / die Vbiquisten vnionem personalem Communicationem idiomatum Persönliche vereinigung / vnd die form vnd art / von Persönlicher vereinigung zu reden / bißher in einander gemenget / das eins so viel als das ander bey jhnen hatsein müssen / Diß mögen sie auff jr ebenthewer vntereinander mengen / so lang sie wöllen / wann jhnen je diese jhre thorheit vnd vnwissenheit so wol gefellet. Sie sollen aber vns nicht zuschreiben / diese jhre mengerey derer ding / so bey allen rechtsinnigen Scribenten vnterschieden werden / vnd so ferne von einander sind / als res ipsa, & forma loquendi de re, von einander vnterscheiden werden müssen. Brem. N ij. Fol. 52. Fol. 53. Viel mahls widerholen sie auch / als solten wir schlecht dahin sagen von einer Metonymia signi & rei signatae PROCVL -AB Fol. 82. 84. 86. 87. &c.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_wider_1584/209>, abgerufen am 17.05.2024.