Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.solch büchlein zulesen lustig zumachen / darinn mit vntergesprenget /Anno 1528. vnd füret zwo Personen ein / die da reden: Einen Sebaldum / als einen Nürnberger / vnd den andern Arbogastum / als einen Straßburger / Fürnemlich aber exagitirt er diß / das Lutherus / der sonst so hefftig streitet / das in den worten deß Abendmals kein tropus sey / dardurch die wort von jhrem einfeltigen gebreuchlichem verstande / wie sie aussagen vnd lauten / abgefüret solten werden: Gleichwol selber eine synecdochen darinn zulesset. Aber wie er dieselbe synecdochen verstehet vnd meinet / hat er selbst in seiner grossen bekentnis / de praedicatione identica, gnugsam erkleret. AVch eben in dem jahr / 1528. im Maio / hat D. PomeranusD. Pomeranus thut sein bekentnis deutlich vomheiligen Abendmal. geschrieben / vnd zu Wittenberg ausgehen lassen / seine öffentliche bekentnis vom Sacrament deß leibes vnd blutes aus seiner einsetzung / darin er grund vnd vrsach seines glaubens vom Abendmal deß HErren angezeiget / vnd denen / so nicht hören wollen / das valete gibt. Daraus wollen wir auch etliche stück / so zu einfeltiger lehr der erklerung vom Abendmal nützlich / allhie verzeichnen. Vnd in praefatione sagt er / das er anzeigen wolle / was er halte von der Consecration / wie mans heist / das ist / woher das komme vnd geschehe / daß das brod deß HErrn sey sein leib / vnd der kelch sein blut. Vnd darunter handelt er fast alle wort der eiusetzung Christi / Darnach schreibet er von einer sonderlichen art der Sacramentirer. Item / von der predigt Christi / so Johan. 6. beschrieben / vnd das jmmerwehrende / vnauffhörliche libelliren mit den Sacramentirern / schneidet er endlich abe / vnd gibt jhnen das valete mit diesen worten: Die das wort Christi verleugnen / sollen hernach nichts mehr von mir erwarten / sondern mögen Christum fürchten / wieder welchen sie in seinem wort fechten vnd streiten. Ich bin aber gewiß / das sie jhn nicht vberstreiten / noch die festung seines worts eröbern werden können. Weil aber D. Pomeranus in gemeltem büchlein / die lehr vnserer Kirchen / de Consecratione, richtig / einfeltig vnd deutlich erkleret / wollen wir / wie gesagt / die summam dieser lehr / mit seinen eigenen worten / der studierenden Jugend zu gut / kürtzlich erzehlen. Christus dicit, Hoc facite. In quo verbo fidenter facimus, quae Christus instituit. Non fidimus in nostris consecrationibus & anhelitu, vt stulte obijcitur nobis, sed hoc verbo Christi, Hoc facite, hoc est, fidimus in Christi institutione & iussione. Christus non dixit, Accipite & comedite panem, accipite & bibite vinum, sed, hoc facite, id est, accipite, & comedite meum corpus, sic instituo, sic volo, sic iubeo, &c. Non dico aut iubeo, vt vos faciatis panem corpus meum, sed vt edatis eum, qui iam est corpus meum. Instituo & volo, vt in commemorationem mortis meae edatis corpus meum, &c. Breuiter itaque haec institutio Christi, si actio, verbum, iussio eius inspiciatur, vt oportet, hoc vult, instituit & ordinat, vt, vbi visum fuerit, conuenientes edamus panem eius, quem ipse dicit corpus suum esse &c. solch büchlein zulesen lustig zumachen / darinn mit vntergesprenget /Anno 1528. vnd füret zwo Personen ein / die da reden: Einen Sebaldum / als einen Nürnberger / vnd den andern Arbogastum / als einen Straßburger / Fürnemlich aber exagitirt er diß / das Lutherus / der sonst so hefftig streitet / das in den worten deß Abendmals kein tropus sey / dardurch die wort von jhrem einfeltigen gebreuchlichem verstande / wie sie aussagen vnd lauten / abgefüret solten werden: Gleichwol selber eine synecdochen darinn zulesset. Aber wie er dieselbe synecdochen verstehet vnd meinet / hat er selbst in seiner grossen bekentnis / de praedicatione identica, gnugsam erkleret. AVch eben in dem jahr / 1528. im Maio / hat D. PomeranusD. Pomeranus thut sein bekentnis deutlich vomheiligẽ Abendmal. geschrieben / vnd zu Wittenberg ausgehen lassen / seine öffentliche bekentnis vom Sacrament deß leibes vnd blutes aus seiner einsetzung / darin er grund vnd vrsach seines glaubens vom Abendmal deß HErren angezeiget / vnd denen / so nicht hören wollen / das valete gibt. Daraus wollen wir auch etliche stück / so zu einfeltiger lehr der erklerung vom Abendmal nützlich / allhie verzeichnen. Vnd in praefatione sagt er / das er anzeigen wolle / was er halte von der Consecration / wie mans heist / das ist / woher das komme vnd geschehe / daß das brod deß HErrn sey sein leib / vnd der kelch sein blut. Vnd darunter handelt er fast alle wort der eiusetzung Christi / Darnach schreibet er von einer sonderlichen art der Sacramentirer. Item / von der predigt Christi / so Johan. 6. beschrieben / vnd das jmmerwehrende / vnauffhörliche libelliren mit den Sacramentirern / schneidet er endlich abe / vnd gibt jhnen das valete mit diesen worten: Die das wort Christi verleugnen / sollen hernach nichts mehr von mir erwarten / sondern mögen Christum fürchten / wieder welchen sie in seinem wort fechten vnd streiten. Ich bin aber gewiß / das sie jhn nicht vberstreiten / noch die festung seines worts eröbern werden können. Weil aber D. Pomeranus in gemeltem büchlein / die lehr vnserer Kirchen / de Consecratione, richtig / einfeltig vnd deutlich erkleret / wollen wir / wie gesagt / die summam dieser lehr / mit seinen eigenen worten / der studierenden Jugend zu gut / kürtzlich erzehlen. Christus dicit, Hoc facite. In quo verbo fidenter facimus, quae Christus instituit. Non fidimus in nostris consecrationibus & anhelitu, vt stultè obijcitur nobis, sed hoc verbo Christi, Hoc facite, hoc est, fidimus in Christi institutione & iussione. Christus non dixit, Accipite & comedite panem, accipite & bibite vinum, sed, hoc facite, id est, accipite, & comedite meum corpus, sic instituo, sic volo, sic iubeo, &c. Non dico aut iubeo, vt vos faciatis panem corpus meum, sed vt edatis eum, qui iam est corpus meum. Instituo & volo, vt in commemorationem mortis meae edatis corpus meum, &c. Breuiter itaque haec institutio Christi, si actio, verbum, iussio eius inspiciatur, vt oportet, hoc vult, instituit & ordinat, vt, vbi visum fuerit, conuenientes edamus panem eius, quem ipse dicit corpus suum esse &c. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0099" n="83"/> solch büchlein zulesen lustig zumachen / darinn mit vntergesprenget /<note place="right">Anno 1528.</note> vnd füret zwo Personen ein / die da reden: Einen Sebaldum / als einen Nürnberger / vnd den andern Arbogastum / als einen Straßburger / Fürnemlich aber exagitirt er diß / das Lutherus / der sonst so hefftig streitet / das in den worten deß Abendmals kein tropus sey / dardurch die wort von jhrem einfeltigen gebreuchlichem verstande / wie sie aussagen vnd lauten / abgefüret solten werden: Gleichwol selber eine synecdochen darinn zulesset. 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Vnd darunter handelt er fast alle wort der eiusetzung Christi / Darnach schreibet er von einer sonderlichen art der Sacramentirer. Item / von der predigt Christi / so Johan. 6. beschrieben / vnd das jmmerwehrende / vnauffhörliche libelliren mit den Sacramentirern / schneidet er endlich abe / vnd gibt jhnen das valete mit diesen worten: Die das wort Christi verleugnen / sollen hernach nichts mehr von mir erwarten / sondern mögen Christum fürchten / wieder welchen sie in seinem wort fechten vnd streiten. Ich bin aber gewiß / das sie jhn nicht vberstreiten / noch die festung seines worts eröbern werden können.</p> <p>Weil aber D. Pomeranus in gemeltem büchlein / die lehr vnserer Kirchen / de Consecratione, richtig / einfeltig vnd deutlich erkleret / wollen wir / wie gesagt / die summam dieser lehr / mit seinen eigenen worten / der studierenden Jugend zu gut / kürtzlich erzehlen.</p> <p>Christus dicit, Hoc facite. In quo verbo fidenter facimus, quae Christus instituit. 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Anno 1528. AVch eben in dem jahr / 1528. im Maio / hat D. Pomeranus geschrieben / vnd zu Wittenberg ausgehen lassen / seine öffentliche bekentnis vom Sacrament deß leibes vnd blutes aus seiner einsetzung / darin er grund vnd vrsach seines glaubens vom Abendmal deß HErren angezeiget / vnd denen / so nicht hören wollen / das valete gibt. Daraus wollen wir auch etliche stück / so zu einfeltiger lehr der erklerung vom Abendmal nützlich / allhie verzeichnen. Vnd in praefatione sagt er / das er anzeigen wolle / was er halte von der Consecration / wie mans heist / das ist / woher das komme vnd geschehe / daß das brod deß HErrn sey sein leib / vnd der kelch sein blut. Vnd darunter handelt er fast alle wort der eiusetzung Christi / Darnach schreibet er von einer sonderlichen art der Sacramentirer. Item / von der predigt Christi / so Johan. 6. beschrieben / vnd das jmmerwehrende / vnauffhörliche libelliren mit den Sacramentirern / schneidet er endlich abe / vnd gibt jhnen das valete mit diesen worten: Die das wort Christi verleugnen / sollen hernach nichts mehr von mir erwarten / sondern mögen Christum fürchten / wieder welchen sie in seinem wort fechten vnd streiten. Ich bin aber gewiß / das sie jhn nicht vberstreiten / noch die festung seines worts eröbern werden können.
D. Pomeranus thut sein bekentnis deutlich vomheiligẽ Abendmal. Weil aber D. Pomeranus in gemeltem büchlein / die lehr vnserer Kirchen / de Consecratione, richtig / einfeltig vnd deutlich erkleret / wollen wir / wie gesagt / die summam dieser lehr / mit seinen eigenen worten / der studierenden Jugend zu gut / kürtzlich erzehlen.
Christus dicit, Hoc facite. In quo verbo fidenter facimus, quae Christus instituit. Non fidimus in nostris consecrationibus & anhelitu, vt stultè obijcitur nobis, sed hoc verbo Christi, Hoc facite, hoc est, fidimus in Christi institutione & iussione.
Christus non dixit, Accipite & comedite panem, accipite & bibite vinum, sed, hoc facite, id est, accipite, & comedite meum corpus, sic instituo, sic volo, sic iubeo, &c. Non dico aut iubeo, vt vos faciatis panem corpus meum, sed vt edatis eum, qui iam est corpus meum. Instituo & volo, vt in commemorationem mortis meae edatis corpus meum, &c.
Breuiter itaque haec institutio Christi, si actio, verbum, iussio eius inspiciatur, vt oportet, hoc vult, instituit & ordinat, vt, vbi visum fuerit, conuenientes edamus panem eius, quem ipse dicit corpus suum esse &c.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/99>, abgerufen am 16.02.2025. |