Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.Anno 1561.Alberti lehr für recht erkandt vnd gehalten / vnd noch also erkennen / vnd jhre Prediger diese stund / vom heiligen Abendmal nicht einig sind / auch D. Albrecht / den sie für recht halten / mit der Augspurgischen Confession nie einig gewest / sondern gesagt: Sie sey dem Keyser nach gelegenheit der zeit zugefallen gemacht / den Bapst nicht zuerzürnen / vnd er wisse nicht / ob die / so sie gemacht / auch gleubig gewesen / etc. Derhalben beten sie vmb Gottes willen / die wichtigkeit dieser sachen zubedencken / vnd dahin zusehen / das Gottes ehre / vnd gemeiner Stad Bremen wolfart erhalten / vnd Kirchen / Schulen / vnd Rhathauß / wieder restituirt werden mögen / wie sie jhnen mit gewalt abgedrungen / etc. Insonderheit / das der Heuptpunct / die Religion betreffend / bey der censur vnd den iudicijs deß gantzen Niedersächsischen kreiß / wie es zu Braunschweig verabschiedet / bleiben möge / vnd also dem Caluinismo in der Stad Bremen / die damit vergifftet sey / gewehret werde / auch der Rhat dahin sehe / das die Kirchen vnd Schulen hinfurder inhalts deß Edicts / so wieder die Wiederteuffer / vnd Sacramentschender Anno 34. gedruckt / reformirt werden / etc. AVff solche wiederholung der notwendigen entschüldigung / auch vielfeltige handlung / haben die ausgewichene Rhatspersonen jhr endliche Resolution / jhres gewissens halben / schrifftlich vbergeben / wie folget: ALs da von den ausgewichenen Bürgermeistern vnd Rhatmannen begert worden / sich endlich der Religion halben zuerkleren / haben sie diese hochwichtige sache / so viel in eil Menschlich vnd müglich gewesen / in bedacht genommen / vnd endlich Gott zu lob / gemeinem friede zu gutem / fürnemlich der Stad Bremen zur auffkunfft / folgender endlicher meinung entschlossen / bitten auch gantz dienstlich / die Herrn Subdeligirten, wolten jhrem tragenden hohen ampte nach / den gegentheil vermügen / weisen vnd anhalten / sie vnd gemeine Stad darüber nicht zubeschweren / vnd den abschied darauff richten / nemlich / vnd also / das beyde theil in dieser handlung mit warem hertzen / gemüt / sinn vnd meinung angenommen / bewilliget vnd zugesagt / das Bürgermeister / Rhat / vnd gemeine in der Stad Bremen / zu sampt vnd beneben den ausgewichenen Bürgermeistern / Rhat vnd Bürgern / sollen vnd wollen bey der erkandten vnd bekandten warheit deß seligmachenden worts Gottes / vnd Euangelij Ihesu Christi deß Sohns Gottes / vnd waren Messiae der gantzen welt / nach den heiligen Prophetischen vnd Apostolischen schrifften / der Augspurgischen Confession Anno / etc. 30. Keyser Carolo V. vbergeben / darauff erfolgter Christlicher Apologia / den Smalkal- Anno 1561.Alberti lehr für recht erkandt vnd gehalten / vnd noch also erkennen / vnd jhre Prediger diese stund / vom heiligen Abendmal nicht einig sind / auch D. Albrecht / den sie für recht halten / mit der Augspurgischen Confession nie einig gewest / sondern gesagt: Sie sey dem Keyser nach gelegenheit der zeit zugefallen gemacht / den Bapst nicht zuerzürnen / vnd er wisse nicht / ob die / so sie gemacht / auch gleubig gewesen / etc. Derhalben beten sie vmb Gottes willen / die wichtigkeit dieser sachen zubedencken / vnd dahin zusehen / das Gottes ehre / vnd gemeiner Stad Bremen wolfart erhalten / vnd Kirchen / Schulen / vnd Rhathauß / wieder restituirt werden mögen / wie sie jhnen mit gewalt abgedrungen / etc. Insonderheit / das der Heuptpunct / die Religion betreffend / bey der censur vnd den iudicijs deß gantzen Niedersächsischen kreiß / wie es zu Braunschweig verabschiedet / bleiben möge / vnd also dem Caluinismo in der Stad Bremen / die damit vergifftet sey / gewehret werde / auch der Rhat dahin sehe / das die Kirchen vnd Schulen hinfurder inhalts deß Edicts / so wieder die Wiederteuffer / vnd Sacramentschender Anno 34. gedruckt / reformirt werden / etc. AVff solche wiederholung der notwendigen entschüldigung / auch vielfeltige handlung / haben die ausgewichene Rhatspersonen jhr endliche Resolution / jhres gewissens halben / schrifftlich vbergeben / wie folget: ALs da von den ausgewichenen Bürgermeistern vnd Rhatmannen begert worden / sich endlich der Religion halben zuerkleren / haben sie diese hochwichtige sache / so viel in eil Menschlich vnd müglich gewesen / in bedacht genommen / vnd endlich Gott zu lob / gemeinem friede zu gutem / fürnemlich der Stad Bremen zur auffkunfft / folgender endlicher meinung entschlossen / bitten auch gantz dienstlich / die Herrn Subdeligirten, wolten jhrem tragenden hohẽ ampte nach / den gegentheil vermügen / weisen vnd anhalten / sie vnd gemeine Stad darüber nicht zubeschweren / vnd den abschied darauff richten / nemlich / vnd also / das beyde theil in dieser handlung mit warem hertzen / gemüt / sinn vnd meinung angenommen / bewilliget vnd zugesagt / das Bürgermeister / Rhat / vnd gemeine in der Stad Bremen / zu sampt vnd beneben den ausgewichenen Bürgermeistern / Rhat vnd Bürgern / sollen vnd wollen bey der erkandten vnd bekandten warheit deß seligmachenden worts Gottes / vnd Euangelij Ihesu Christi deß Sohns Gottes / vnd waren Messiae der gantzen welt / nach den heiligen Prophetischen vnd Apostolischen schrifften / der Augspurgischen Confession Anno / etc. 30. 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Albrecht / den sie für recht halten / mit der Augspurgischen Confession nie einig gewest / sondern gesagt: Sie sey dem Keyser nach gelegenheit der zeit zugefallen gemacht / den Bapst nicht zuerzürnen / vnd er wisse nicht / ob die / so sie gemacht / auch gleubig gewesen / etc. Derhalben beten sie vmb Gottes willen / die wichtigkeit dieser sachen zubedencken / vnd dahin zusehen / das Gottes ehre / vnd gemeiner Stad Bremen wolfart erhalten / vnd Kirchen / Schulen / vnd Rhathauß / wieder restituirt werden mögen / wie sie jhnen mit gewalt abgedrungen / etc. Insonderheit / das der Heuptpunct / die Religion betreffend / bey der censur vnd den iudicijs deß gantzen Niedersächsischen kreiß / wie es zu Braunschweig verabschiedet / bleiben möge / vnd also dem Caluinismo in der Stad Bremen / die damit vergifftet sey / gewehret werde / auch der Rhat dahin sehe / das die Kirchen vnd Schulen hinfurder inhalts deß Edicts / so wieder die Wiederteuffer / vnd Sacramentschender Anno 34. gedruckt / reformirt werden / etc.</p> <p>AVff solche wiederholung der notwendigen entschüldigung / auch vielfeltige handlung / haben die ausgewichene Rhatspersonen jhr endliche Resolution / jhres gewissens halben / schrifftlich vbergeben / wie folget:</p> <p>ALs da von den ausgewichenen Bürgermeistern vnd Rhatmannen begert worden / sich endlich der Religion halben zuerkleren / haben sie diese hochwichtige sache / so viel in eil Menschlich vnd müglich gewesen / in bedacht genommen / vnd endlich Gott zu lob / gemeinem friede zu gutem / fürnemlich der Stad Bremen zur auffkunfft / folgender endlicher meinung entschlossen / bitten auch gantz dienstlich / die Herrn Subdeligirten, wolten jhrem tragenden hohẽ ampte nach / den gegentheil vermügen / weisen vnd anhalten / sie vnd gemeine Stad darüber nicht zubeschweren / vnd den abschied darauff richten / nemlich / vnd also / das beyde theil in dieser handlung mit warem hertzen / gemüt / sinn vnd meinung angenommen / bewilliget vnd zugesagt / das Bürgermeister / Rhat / vnd gemeine in der Stad Bremen / zu sampt vnd beneben den ausgewichenen Bürgermeistern / Rhat vnd Bürgern / sollen vnd wollen bey der erkandten vnd bekandten warheit deß seligmachenden worts Gottes / vnd Euangelij Ihesu Christi deß Sohns Gottes / vnd waren Messiae der gantzen welt / nach den heiligen Prophetischen vnd Apostolischen schrifften / der Augspurgischen Confession Anno / etc. 30. Keyser Carolo V. vbergeben / darauff erfolgter Christlicher Apologia / den Smalkal- </p> </div> </body> </text> </TEI> [476/0492]
Alberti lehr für recht erkandt vnd gehalten / vnd noch also erkennen / vnd jhre Prediger diese stund / vom heiligen Abendmal nicht einig sind / auch D. Albrecht / den sie für recht halten / mit der Augspurgischen Confession nie einig gewest / sondern gesagt: Sie sey dem Keyser nach gelegenheit der zeit zugefallen gemacht / den Bapst nicht zuerzürnen / vnd er wisse nicht / ob die / so sie gemacht / auch gleubig gewesen / etc. Derhalben beten sie vmb Gottes willen / die wichtigkeit dieser sachen zubedencken / vnd dahin zusehen / das Gottes ehre / vnd gemeiner Stad Bremen wolfart erhalten / vnd Kirchen / Schulen / vnd Rhathauß / wieder restituirt werden mögen / wie sie jhnen mit gewalt abgedrungen / etc. Insonderheit / das der Heuptpunct / die Religion betreffend / bey der censur vnd den iudicijs deß gantzen Niedersächsischen kreiß / wie es zu Braunschweig verabschiedet / bleiben möge / vnd also dem Caluinismo in der Stad Bremen / die damit vergifftet sey / gewehret werde / auch der Rhat dahin sehe / das die Kirchen vnd Schulen hinfurder inhalts deß Edicts / so wieder die Wiederteuffer / vnd Sacramentschender Anno 34. gedruckt / reformirt werden / etc.
Anno 1561. AVff solche wiederholung der notwendigen entschüldigung / auch vielfeltige handlung / haben die ausgewichene Rhatspersonen jhr endliche Resolution / jhres gewissens halben / schrifftlich vbergeben / wie folget:
ALs da von den ausgewichenen Bürgermeistern vnd Rhatmannen begert worden / sich endlich der Religion halben zuerkleren / haben sie diese hochwichtige sache / so viel in eil Menschlich vnd müglich gewesen / in bedacht genommen / vnd endlich Gott zu lob / gemeinem friede zu gutem / fürnemlich der Stad Bremen zur auffkunfft / folgender endlicher meinung entschlossen / bitten auch gantz dienstlich / die Herrn Subdeligirten, wolten jhrem tragenden hohẽ ampte nach / den gegentheil vermügen / weisen vnd anhalten / sie vnd gemeine Stad darüber nicht zubeschweren / vnd den abschied darauff richten / nemlich / vnd also / das beyde theil in dieser handlung mit warem hertzen / gemüt / sinn vnd meinung angenommen / bewilliget vnd zugesagt / das Bürgermeister / Rhat / vnd gemeine in der Stad Bremen / zu sampt vnd beneben den ausgewichenen Bürgermeistern / Rhat vnd Bürgern / sollen vnd wollen bey der erkandten vnd bekandten warheit deß seligmachenden worts Gottes / vnd Euangelij Ihesu Christi deß Sohns Gottes / vnd waren Messiae der gantzen welt / nach den heiligen Prophetischen vnd Apostolischen schrifften / der Augspurgischen Confession Anno / etc. 30. Keyser Carolo V. vbergeben / darauff erfolgter Christlicher Apologia / den Smalkal-
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 476. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/492>, abgerufen am 01.07.2024. |