Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.men / auff den / der Luthero die Brieff vnd Bücher der Zürcher gewiesenAnno 1544. / hefftig bewegt worden / jhn auch hart angefahren / vnd gegen vielen / auch hernach gegen den Zürchern / vnd fürnemlich gegen Bullingero selbst / vber dis werck Lutheri geklagt / vnd das er nunmehr alle hoffnung deß friedes vnd einigkeit verloren habe / vermeldet. DA aber Lutherus solches durch andere vom Philippo / den er sonst seinen hertzallerliebsten hat pflegen zu nennen / vernommen / hat er sich darüber hefftig entsetzet / vnnd sich allerley wortauff jhn verlauten lassen / also / das auch solches / an den Churfürsten zu Sachsen / gelanget / der denn so bald aus Christlichem Fürstlichem eifer vnd veterlicher sorgfeltigkeit / mit grossem fleis erwogen / was gros vnheil daraus entstehen würde / wenn Lutherus wider Philippum erzürnet / sich mit offenem schreiben vermercken liesse / vnd jhne vnter die Zwinglianer setzen würde. Hat derwegen seinen Cantzler den alten Doct. Brücken abgefertiget / jhme einen Credentzbrieff vnd instruction (wieChurfürst zu Sachsen begert / das D. Luth. Philippum recht vnterrichten wolle. in Fürstlicher Sächsischer Cantzley zubefinden) mitgegeben / darin vnter andern auch diese wort / Wir werden gleublich berichtet / das D. Martinus jetzo im werck sey / ein buch wider die Sacramentirer zu schreiben / welches wir vns gantz wol gefallen lassen / sehen es auch gnediglich vnd gerne / etc. Was aber Philippum belanget / den er namhafftig anzuziehen im willens sein sol / ist vnser gnedig beger / er wolle solches von vns nicht anders / denn gnediglich vnd im besten vermercken / das er jn zu sich erforder / vnd allein Christlich vnd veterlich ermane / so wollen wir vns gentzlich versehen / er werde sich Christlich / vnd aller billigkeit nach / finden vnd weisen lassen / ect. Wenn denn keine erinnerung helffen würde / dessen wir vns doch nicht versehen wollen / so kan darnach der Doctor / zu dem vnd andern / so er für gut zu sein bedacht / noch wol kommen / etc. (Et haec Elector propria manu addidit.) Es sind zuuorn noch auch bey Churfürsten Johans zeiten / bisweilen argwohn / verdacht vnd nachrichtung zu Wittenberg eingefallen / als weren etliche aus den Professorn nicht richtig / sondern hetten sonderliche jrrige opiniones, von der rechtfertigung des Menschen für Gott / vnd guten wercken / vom freyen willen / vnd dergleichen / vnd weren mit D. Luthero vnd Pomerano nicht einig. Derhalben denn der fromme Churfürst sehr sorgfeltig gewest / vnd auch dem vbel fürzukommen / gen Wittenberg D. Brücken abgefertigt mit diesem bescheid: SEine Churfürstliche gnade müssen sich befahren / so insonderheitChurfürst befahret sich / dz nach seinem vnd D. Luthtodt / jhrer viel nit bestehen werden: D. Martinus / oder er / der Churfürst / das heupt legen / das als dann die zweyung gewaltig würde wollen getrieben vnd fürgenommen werden / welches / wenn es nicht zuuor vorkommen / weniger wehrens / denn widerhaltens haben werde / sonderlich weil man wol sehe / men / auff den / der Luthero die Brieff vnd Bücher der Zürcher gewiesenAnno 1544. / hefftig bewegt worden / jhn auch hart angefahren / vnd gegen vielen / auch hernach gegen den Zürchern / vnd fürnemlich gegen Bullingero selbst / vber dis werck Lutheri geklagt / vnd das er nunmehr alle hoffnung deß friedes vnd einigkeit verloren habe / vermeldet. DA aber Lutherus solches durch andere vom Philippo / den er sonst seinen hertzallerliebsten hat pflegen zu nennen / vernommen / hat er sich darüber hefftig entsetzet / vnnd sich allerley wortauff jhn verlauten lassen / also / das auch solches / an den Churfürsten zu Sachsen / gelanget / der denn so bald aus Christlichem Fürstlichem eifer vnd veterlicher sorgfeltigkeit / mit grossem fleis erwogen / was gros vnheil daraus entstehen würde / wenn Lutherus wider Philippum erzürnet / sich mit offenem schreiben vermercken liesse / vnd jhne vnter die Zwinglianer setzen würde. Hat derwegen seinen Cantzler den alten Doct. Brücken abgefertiget / jhme einen Credentzbrieff vnd instruction (wieChurfürst zu Sachsen begert / das D. Luth. Philippum recht vnterrichten wolle. in Fürstlicher Sächsischer Cantzley zubefinden) mitgegeben / darin vnter andern auch diese wort / Wir werden gleublich berichtet / das D. Martinus jetzo im werck sey / ein buch wider die Sacramentirer zu schreiben / welches wir vns gantz wol gefallen lassen / sehen es auch gnediglich vnd gerne / etc. Was aber Philippum belanget / den er namhafftig anzuziehen im willens sein sol / ist vnser gnedig beger / er wolle solches von vns nicht anders / denn gnediglich vnd im besten vermercken / das er jn zu sich erforder / vnd allein Christlich vnd veterlich ermane / so wollen wir vns gentzlich versehen / er werde sich Christlich / vnd aller billigkeit nach / finden vnd weisen lassen / ect. Wenn denn keine erinnerung helffen würde / dessen wir vns doch nicht versehen wollen / so kan darnach der Doctor / zu dem vnd andern / so er für gut zu sein bedacht / noch wol kommen / etc. (Et haec Elector propria manu addidit.) Es sind zuuorn noch auch bey Churfürsten Johans zeiten / bisweilen argwohn / verdacht vnd nachrichtung zu Wittenberg eingefallen / als weren etliche aus den Professorn nicht richtig / sondern hetten sonderliche jrrige opiniones, von der rechtfertigung des Menschen für Gott / vnd guten wercken / vom freyen willen / vnd dergleichen / vnd weren mit D. Luthero vnd Pomerano nicht einig. Derhalben denn der fromme Churfürst sehr sorgfeltig gewest / vnd auch dem vbel fürzukommen / gen Wittenberg D. Brücken abgefertigt mit diesem bescheid: SEine Churfürstliche gnade müssen sich befahren / so insonderheitChurfürst befahret sich / dz nach seinem vnd D. Luthtodt / jhrer viel nit bestehẽ werdẽ: D. 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Wenn denn keine erinnerung helffen würde / dessen wir vns doch nicht versehen wollen / so kan darnach der Doctor / zu dem vnd andern / so er für gut zu sein bedacht / noch wol kommen / etc. (Et haec Elector propria manu addidit.)</p> <p>Es sind zuuorn noch auch bey Churfürsten Johans zeiten / bisweilen argwohn / verdacht vnd nachrichtung zu Wittenberg eingefallen / als weren etliche aus den Professorn nicht richtig / sondern hetten sonderliche jrrige opiniones, von der rechtfertigung des Menschen für Gott / vnd guten wercken / vom freyen willen / vnd dergleichen / vnd weren mit D. Luthero vnd Pomerano nicht einig.</p> <p>Derhalben denn der fromme Churfürst sehr sorgfeltig gewest / vnd auch dem vbel fürzukommen / gen Wittenberg D. Brücken abgefertigt mit diesem bescheid:</p> <p>SEine Churfürstliche gnade müssen sich befahren / so insonderheit<note place="right">Churfürst befahret sich / dz nach seinem vnd D. Luthtodt / jhrer viel nit bestehẽ werdẽ:</note> D. 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men / auff den / der Luthero die Brieff vnd Bücher der Zürcher gewiesen / hefftig bewegt worden / jhn auch hart angefahren / vnd gegen vielen / auch hernach gegen den Zürchern / vnd fürnemlich gegen Bullingero selbst / vber dis werck Lutheri geklagt / vnd das er nunmehr alle hoffnung deß friedes vnd einigkeit verloren habe / vermeldet.
Anno 1544. DA aber Lutherus solches durch andere vom Philippo / den er sonst seinen hertzallerliebsten hat pflegen zu nennen / vernommen / hat er sich darüber hefftig entsetzet / vnnd sich allerley wortauff jhn verlauten lassen / also / das auch solches / an den Churfürsten zu Sachsen / gelanget / der denn so bald aus Christlichem Fürstlichem eifer vnd veterlicher sorgfeltigkeit / mit grossem fleis erwogen / was gros vnheil daraus entstehen würde / wenn Lutherus wider Philippum erzürnet / sich mit offenem schreiben vermercken liesse / vnd jhne vnter die Zwinglianer setzen würde. Hat derwegen seinen Cantzler den alten Doct. Brücken abgefertiget / jhme einen Credentzbrieff vnd instruction (wie in Fürstlicher Sächsischer Cantzley zubefinden) mitgegeben / darin vnter andern auch diese wort / Wir werden gleublich berichtet / das D. Martinus jetzo im werck sey / ein buch wider die Sacramentirer zu schreiben / welches wir vns gantz wol gefallen lassen / sehen es auch gnediglich vnd gerne / etc. Was aber Philippum belanget / den er namhafftig anzuziehen im willens sein sol / ist vnser gnedig beger / er wolle solches von vns nicht anders / denn gnediglich vnd im besten vermercken / das er jn zu sich erforder / vnd allein Christlich vnd veterlich ermane / so wollen wir vns gentzlich versehen / er werde sich Christlich / vnd aller billigkeit nach / finden vnd weisen lassen / ect. Wenn denn keine erinnerung helffen würde / dessen wir vns doch nicht versehen wollen / so kan darnach der Doctor / zu dem vnd andern / so er für gut zu sein bedacht / noch wol kommen / etc. (Et haec Elector propria manu addidit.)
Churfürst zu Sachsen begert / das D. Luth. Philippum recht vnterrichten wolle. Es sind zuuorn noch auch bey Churfürsten Johans zeiten / bisweilen argwohn / verdacht vnd nachrichtung zu Wittenberg eingefallen / als weren etliche aus den Professorn nicht richtig / sondern hetten sonderliche jrrige opiniones, von der rechtfertigung des Menschen für Gott / vnd guten wercken / vom freyen willen / vnd dergleichen / vnd weren mit D. Luthero vnd Pomerano nicht einig.
Derhalben denn der fromme Churfürst sehr sorgfeltig gewest / vnd auch dem vbel fürzukommen / gen Wittenberg D. Brücken abgefertigt mit diesem bescheid:
SEine Churfürstliche gnade müssen sich befahren / so insonderheit D. Martinus / oder er / der Churfürst / das heupt legen / das als dann die zweyung gewaltig würde wollen getrieben vnd fürgenommen werden / welches / wenn es nicht zuuor vorkommen / weniger wehrens / denn widerhaltens haben werde / sonderlich weil man wol sehe /
Churfürst befahret sich / dz nach seinem vnd D. Luthtodt / jhrer viel nit bestehẽ werdẽ:
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