Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.Anno 1531. Keyser Carolus schickt zu dem Churfürsten zu Sachsen / zween Grafen / wegen des verdachts / als solte. S. C. F. G. den Zwinglianern nicht vngewogen sein / Darauff der Churfürst ein Christliche Fürstliche antwort gibt / vnd sich erkleret / dz er die zwinganer in seinen landen nicht dulden wolle noch könne. VNlangst hernach / sind zu dem Churfürsten zu Sachsen / mit vorwissen vnd willen Keyserlicher Mayestet / gegen Weymar ankommen / Wilhelm Graff zu Nassaw / vnd Wilhelm Graff zu Newenar / vnd jhm vnter andern fürgehalten / der Keyser were berichtet vnd beredet / das dem Churfürsten deß Zwingels vnd der Wiederteuffer lehr gefiele: Darauff ist die antwort gegeben worden. NAchdem der Churfürst verstanden / das er / wie leichtlich zuachten / durch S. C. F. G. abgünstigen / in die Römische Keyserliche Mayestet / mit vngrund getragen / als solte er etwas der Zwinglischen / auch der Wiederteuffer / vnd anderer vngeschickter lehr / anhengig vnd verwandt sein / welches er mit hoher beschwerung vernommen / vnd habe hinwiederumb / zuuermerckung seiner vnschuld / anzeigen vnd vermelden lassen / das er nicht zweiffelte / der Keyser / auch sie die Graffen / vnd menniglich wüsten das Christlich bekentnis / so er sampt andern / jhme in des glaubens sachen verwandten / vor dem Keyser vnd allen Reichsstenden / in öffentlicher Keyserlicher verhör zu Augspurg / auff nechstvergangenem Reichstag / hette vber geben vnd verlesen lassen / daraus der Keyser vnd menniglich / klar vnd eigentlich zuuermercken gehabt / was er / der Churfürst / angeregts Artickels halben / gleubte vnd hielte / auch in seinen Fürstenthümen / Landen vnd Gebieten / halten liesse. Zu dem were kund vnd offenbar / das zu Augspurg / er vnd seine verwandten / sich derer / so man Zwinglisch nennet / gar nicht haben annemen / noch sie zu seiner sache ziehen wollen / sondern sich derselben gentzlich geeussert / etc. So auch jemands / weß stands er were / vnter seinem deß Churfürsten / in glaubens sachen / verwandten / aus verhengnis Gottes / in den jrrthumb deß hochwirdigen Sacraments / Wiederteuffens / oder anders / fallen würde / desselben theils vnd gemeinschafft / wolte sich der Churfürst entschlagen vnd enteussern. Im Churfürstenthunb Sachsen / hat man den Zwinglianern von anfangs statlich vnd bestendiglich wiederstanden.SO were auch öffentlich / vnd sonder rhum anzuzeigen / das an keinem ort in der Christenheit / so geschwind / gründlich vnd hart / wieder dieselben Secten der Sacramentirer vnd Wiederteuffer / gepredigt / gelehret / vnd geschrieben würde / als in seinem deß Churfürsten Landen vud Fürstenthümen. ES were auch sein endlich gemüth / will vnd meinung / bey der bekandten warheit / so zu Augspurg öffentlich verlesen / zustehen / vnd mit Göttlicher hülff biß an sein ende zubeharren. BEte demnach die obgedachten Graffen / sie wolten gegen dem Keyser / jhn den Churfürsten / entschüldigen / mit bitt / solcher vnerfindlichen bezichtigung / nicht stadt noch glauben geben. DArauff haben sich die Graffen vernemen lassen / wiewol sie zuuor solches wol gewust / hetten sie doch diese anzeig mit erfrewetem gemüth vernommen / wolten auch dasselbige mit höchstem vnterthe- Anno 1531. Keyser Carolus schickt zu dem Churfürsten zu Sachsen / zween Grafen / wegen des verdachts / als solte. S. C. F. G. den Zwinglianern nicht vngewogen sein / Darauff der Churfürst ein Christliche Fürstliche antwort gibt / vñ sich erkleret / dz er die zwinganer in seinen landẽ nicht duldẽ wolle noch könne. VNlangst hernach / sind zu dem Churfürsten zu Sachsen / mit vorwissen vnd willen Keyserlicher Mayestet / gegen Weymar ankom̃en / Wilhelm Graff zu Nassaw / vnd Wilhelm Graff zu Newenar / vnd jhm vnter andern fürgehalten / der Keyser were berichtet vnd beredet / das dem Churfürsten deß Zwingels vnd der Wiederteuffer lehr gefiele: Darauff ist die antwort gegeben worden. NAchdem der Churfürst verstanden / das er / wie leichtlich zuachten / durch S. C. F. G. abgünstigen / in die Römische Keyserliche Mayestet / mit vngrund getragẽ / als solte er etwas der Zwinglischen / auch der Wiederteuffer / vnd anderer vngeschickter lehr / anhengig vnd verwandt sein / welches er mit hoher beschwerung vernommen / vnd habe hinwiederumb / zuuermerckung seiner vnschuld / anzeigen vnd vermelden lassen / das er nicht zweiffelte / der Keyser / auch sie die Graffen / vnd menniglich wüsten das Christlich bekentnis / so er sampt andern / jhme in des glaubens sachen verwandten / vor dem Keyser vnd allen Reichsstenden / in öffentlicher Keyserlicher verhör zu Augspurg / auff nechstvergangenem Reichstag / hette vber geben vnd verlesen lassen / daraus der Keyser vnd menniglich / klar vnd eigentlich zuuermercken gehabt / was er / der Churfürst / angeregts Artickels halben / gleubte vnd hielte / auch in seinen Fürstenthümen / Landen vnd Gebieten / halten liesse. Zu dem were kund vnd offenbar / das zu Augspurg / er vnd seine verwandten / sich derer / so man Zwinglisch nennet / gar nicht haben annemen / noch sie zu seiner sache ziehen wollen / sondern sich derselben gentzlich geeussert / etc. So auch jemands / weß stands er were / vnter seinem deß Churfürsten / in glaubens sachen / verwandten / aus verhengnis Gottes / in den jrrthumb deß hochwirdigen Sacraments / Wiederteuffens / oder anders / fallen würde / desselben theils vnd gemeinschafft / wolte sich der Churfürst entschlagen vnd enteussern. Im Churfürstenthũb Sachsen / hat man dẽ Zwinglianern von anfangs statlich vnd bestendiglich wiederstanden.SO were auch öffentlich / vnd sonder rhum anzuzeigen / das an keinem ort in der Christenheit / so geschwind / gründlich vnd hart / wieder dieselben Secten der Sacramentirer vnd Wiederteuffer / gepredigt / gelehret / vnd geschrieben würde / als in seinem deß Churfürsten Landen vud Fürstenthümen. ES were auch sein endlich gemüth / will vnd meinung / bey der bekandten warheit / so zu Augspurg öffentlich verlesen / zustehen / vnd mit Göttlicher hülff biß an sein ende zubeharren. BEte demnach die obgedachten Graffen / sie wolten gegen dem Keyser / jhn den Churfürsten / entschüldigen / mit bitt / solcher vnerfindlichen bezichtigung / nicht stadt noch glauben geben. DArauff haben sich die Graffen vernemen lassen / wiewol sie zuuor solches wol gewust / hetten sie doch diese anzeig mit erfrewetem gemüth vernommen / wolten auch dasselbige mit höchstem vnterthe- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0178" n="162"/> <note place="left">Anno 1531. Keyser Carolus schickt zu dem Churfürsten zu Sachsen / zween Grafen / wegen des verdachts / als solte. S. C. F. 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G. abgünstigen / in die Römische Keyserliche Mayestet / mit vngrund getragẽ / als solte er etwas der Zwinglischen / auch der Wiederteuffer / vnd anderer vngeschickter lehr / anhengig vnd verwandt sein / welches er mit hoher beschwerung vernommen / vnd habe hinwiederumb / zuuermerckung seiner vnschuld / anzeigen vnd vermelden lassen / das er nicht zweiffelte / der Keyser / auch sie die Graffen / vnd menniglich wüsten das Christlich bekentnis / so er sampt andern / jhme in des glaubens sachen verwandten / vor dem Keyser vnd allen Reichsstenden / in öffentlicher Keyserlicher verhör zu Augspurg / auff nechstvergangenem Reichstag / hette vber geben vnd verlesen lassen / daraus der Keyser vnd menniglich / klar vnd eigentlich zuuermercken gehabt / was er / der Churfürst / angeregts Artickels halben / gleubte vnd hielte / auch in seinen Fürstenthümen / Landen vnd Gebieten / halten liesse. Zu dem were kund vnd offenbar / das zu Augspurg / er vnd seine verwandten / sich derer / so man Zwinglisch nennet / gar nicht haben annemen / noch sie zu seiner sache ziehen wollen / sondern sich derselben gentzlich geeussert / etc. So auch jemands / weß stands er were / vnter seinem deß Churfürsten / in glaubens sachen / verwandten / aus verhengnis Gottes / in den jrrthumb deß hochwirdigen Sacraments / Wiederteuffens / oder anders / fallen würde / desselben theils vnd gemeinschafft / wolte sich der Churfürst entschlagen vnd enteussern.</p> <note place="left">Im Churfürstenthũb Sachsen / hat man dẽ Zwinglianern von anfangs statlich vnd bestendiglich wiederstanden.</note> <p>SO were auch öffentlich / vnd sonder rhum anzuzeigen / das an keinem ort in der Christenheit / so geschwind / gründlich vnd hart / wieder dieselben Secten der Sacramentirer vnd Wiederteuffer / gepredigt / gelehret / vnd geschrieben würde / als in seinem deß Churfürsten Landen vud Fürstenthümen.</p> <p>ES were auch sein endlich gemüth / will vnd meinung / bey der bekandten warheit / so zu Augspurg öffentlich verlesen / zustehen / vnd mit Göttlicher hülff biß an sein ende zubeharren.</p> <p>BEte demnach die obgedachten Graffen / sie wolten gegen dem Keyser / jhn den Churfürsten / entschüldigen / mit bitt / solcher vnerfindlichen bezichtigung / nicht stadt noch glauben geben.</p> <p>DArauff haben sich die Graffen vernemen lassen / wiewol sie zuuor solches wol gewust / hetten sie doch diese anzeig mit erfrewetem gemüth vernommen / wolten auch dasselbige mit höchstem vnterthe- </p> </div> </body> </text> </TEI> [162/0178]
VNlangst hernach / sind zu dem Churfürsten zu Sachsen / mit vorwissen vnd willen Keyserlicher Mayestet / gegen Weymar ankom̃en / Wilhelm Graff zu Nassaw / vnd Wilhelm Graff zu Newenar / vnd jhm vnter andern fürgehalten / der Keyser were berichtet vnd beredet / das dem Churfürsten deß Zwingels vnd der Wiederteuffer lehr gefiele: Darauff ist die antwort gegeben worden.
NAchdem der Churfürst verstanden / das er / wie leichtlich zuachten / durch S. C. F. G. abgünstigen / in die Römische Keyserliche Mayestet / mit vngrund getragẽ / als solte er etwas der Zwinglischen / auch der Wiederteuffer / vnd anderer vngeschickter lehr / anhengig vnd verwandt sein / welches er mit hoher beschwerung vernommen / vnd habe hinwiederumb / zuuermerckung seiner vnschuld / anzeigen vnd vermelden lassen / das er nicht zweiffelte / der Keyser / auch sie die Graffen / vnd menniglich wüsten das Christlich bekentnis / so er sampt andern / jhme in des glaubens sachen verwandten / vor dem Keyser vnd allen Reichsstenden / in öffentlicher Keyserlicher verhör zu Augspurg / auff nechstvergangenem Reichstag / hette vber geben vnd verlesen lassen / daraus der Keyser vnd menniglich / klar vnd eigentlich zuuermercken gehabt / was er / der Churfürst / angeregts Artickels halben / gleubte vnd hielte / auch in seinen Fürstenthümen / Landen vnd Gebieten / halten liesse. Zu dem were kund vnd offenbar / das zu Augspurg / er vnd seine verwandten / sich derer / so man Zwinglisch nennet / gar nicht haben annemen / noch sie zu seiner sache ziehen wollen / sondern sich derselben gentzlich geeussert / etc. So auch jemands / weß stands er were / vnter seinem deß Churfürsten / in glaubens sachen / verwandten / aus verhengnis Gottes / in den jrrthumb deß hochwirdigen Sacraments / Wiederteuffens / oder anders / fallen würde / desselben theils vnd gemeinschafft / wolte sich der Churfürst entschlagen vnd enteussern.
SO were auch öffentlich / vnd sonder rhum anzuzeigen / das an keinem ort in der Christenheit / so geschwind / gründlich vnd hart / wieder dieselben Secten der Sacramentirer vnd Wiederteuffer / gepredigt / gelehret / vnd geschrieben würde / als in seinem deß Churfürsten Landen vud Fürstenthümen.
ES were auch sein endlich gemüth / will vnd meinung / bey der bekandten warheit / so zu Augspurg öffentlich verlesen / zustehen / vnd mit Göttlicher hülff biß an sein ende zubeharren.
BEte demnach die obgedachten Graffen / sie wolten gegen dem Keyser / jhn den Churfürsten / entschüldigen / mit bitt / solcher vnerfindlichen bezichtigung / nicht stadt noch glauben geben.
DArauff haben sich die Graffen vernemen lassen / wiewol sie zuuor solches wol gewust / hetten sie doch diese anzeig mit erfrewetem gemüth vernommen / wolten auch dasselbige mit höchstem vnterthe-
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