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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1561.vnd wisse was / vnd wie D. Albertus geredet habe / er sehe aber hierauß / daß Doctor Albrecht vnnd er / nur Betrieger seyn / die anders reden mit dem munde / vnd was anders im hertzen haben / vnd daß sie beyde nicht trewlich noch redlich mit der sachen vmbgehen / darumb er sich mit jhme nicht mehr zu Doct. Albrecht wolle schicken lassen / etc.

Hardenberg hat sein zusiucht zu Phi lip.

Es hat aber der Raht diese Sache an die benachbarten Kirchen / vnnd an die Vniuersitet Wittenberg / gelangen lassen / noch Anno 1556. da Philippus noch im leben gewesen / zu dem sich auch Doctor Albertus selbst gefunden / vnd jn zum beystand vnd Patron auff seine seyten haben wollen / vnnd lautet das schreiben der Bürgermeister vnd deß Rahts an Doctor Johan. Pommern / Georgen Maiorn / vnnd Philippum Melanthönem / Sampt allen andern / der heyligen Schrifft Doctoren vnd Lehrern zu Wittenberg / also:

Deß Rahts zu Bremen schreiben an die Theologes zu Witteuberg.

Vnsern freundtlichen gruß / vnnd dienst allezeit zuuor / Ehrwirdige / Wirdige / Hoch vnd wolgelehrte / Achtbare / Großgünstige Herrn vnd geliebten Freunde. E. E. vnd gunsten ist sonder zweiffel nicht vnbewust / daß wir / Gott lob / in ewigkeit / nu in die vier vnd dreyssig Jar / das reine vnd liebe Gottes Wort / in vnser Statt haben verkündigen vnd predigen lassen / welches vns / durch schickung deß Allmächtigen / auß ewer Christlichen Kirchen zu Wittenberg / ist zukommen. Nun haben vns dieselbe Lehr deß Sons Gottes Jesu Christi vnsers seligmachers / sampt den heiligen Sacramenten / der Tauff vnnd Abendmals / vnsere Predicanten vnd Kirchendiener / auffs einfeltigste vnnd klärlichste nach dem Euangelio gelehret / daß wir damit wol zu frieden / vnd Gott dem Allmächtigen für seine ewige wolthat vnsern schwachen vermögen nach / fleissig gedanckt / zu dem auch / one ruhm zu reden (dieweil es Gottes Werck gewesen) solche Lehre nicht alleine für dem Römischen Reich vnnd der Keiserlicher May. bekannt / sondern auch darüber / mittelst Gött licher gnade / was gelitten / wie menniglichen bewust: Vnd ob denn wol

Anno 1561.vnd wisse was / vnd wie D. Albertus geredet habe / er sehe aber hierauß / daß Doctor Albrecht vnnd er / nur Betrieger seyn / die anders reden mit dem munde / vnd was anders im hertzen haben / vnd daß sie beyde nicht trewlich noch redlich mit der sachen vmbgehen / darumb er sich mit jhme nicht mehr zu Doct. Albrecht wolle schicken lassen / etc.

Hardenberg hat sein zusiucht zu Phi lip.

Es hat aber der Raht diese Sache an die benachbarten Kirchen / vnnd an die Vniuersitet Wittenberg / gelangen lassen / noch Anno 1556. da Philippus noch im leben gewesen / zu dem sich auch Doctor Albertus selbst gefunden / vnd jn zum beystand vñ Patron auff seine seyten haben wollen / vnnd lautet das schreiben der Bürgermeister vnd deß Rahts an Doctor Johan. Pommern / Georgen Maiorn / vnnd Philippum Melanthönem / Sampt allen andern / der heyligen Schrifft Doctoren vnd Lehrern zu Wittenberg / also:

Deß Rahts zu Bremen schreiben an die Theologes zu Witteuberg.

Vnsern freundtlichen gruß / vnnd dienst allezeit zuuor / Ehrwirdige / Wirdige / Hoch vnd wolgelehrte / Achtbare / Großgünstige Herrn vnd geliebten Freunde. E. E. vñ gunsten ist sonder zweiffel nicht vnbewust / daß wir / Gott lob / in ewigkeit / nu in die vier vñ dreyssig Jar / das reine vnd liebe Gottes Wort / in vnser Statt haben verkündigen vnd predigen lassen / welches vns / durch schickung deß Allmächtigen / auß ewer Christlichen Kirchen zu Wittenberg / ist zukommen. Nun haben vns dieselbe Lehr deß Sons Gottes Jesu Christi vnsers seligmachers / sampt den heiligen Sacramenten / der Tauff vnnd Abendmals / vnsere Predicanten vnd Kirchendiener / auffs einfeltigste vnnd klärlichste nach dem Euangelio gelehret / daß wir damit wol zu frieden / vnd Gott dem Allmächtigen für seine ewige wolthat vnsern schwachen vermögen nach / fleissig gedanckt / zu dem auch / one ruhm zu reden (dieweil es Gottes Werck gewesen) solche Lehre nicht alleine für dem Römischen Reich vnnd der Keiserlicher May. bekañt / sondern auch darüber / mittelst Gött licher gnade / was gelitten / wie meñiglichen bewust: Vñ ob deñ wol

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[664/0680] vnd wisse was / vnd wie D. Albertus geredet habe / er sehe aber hierauß / daß Doctor Albrecht vnnd er / nur Betrieger seyn / die anders reden mit dem munde / vnd was anders im hertzen haben / vnd daß sie beyde nicht trewlich noch redlich mit der sachen vmbgehen / darumb er sich mit jhme nicht mehr zu Doct. Albrecht wolle schicken lassen / etc. Anno 1561. Es hat aber der Raht diese Sache an die benachbarten Kirchen / vnnd an die Vniuersitet Wittenberg / gelangen lassen / noch Anno 1556. da Philippus noch im leben gewesen / zu dem sich auch Doctor Albertus selbst gefunden / vnd jn zum beystand vñ Patron auff seine seyten haben wollen / vnnd lautet das schreiben der Bürgermeister vnd deß Rahts an Doctor Johan. Pommern / Georgen Maiorn / vnnd Philippum Melanthönem / Sampt allen andern / der heyligen Schrifft Doctoren vnd Lehrern zu Wittenberg / also: Vnsern freundtlichen gruß / vnnd dienst allezeit zuuor / Ehrwirdige / Wirdige / Hoch vnd wolgelehrte / Achtbare / Großgünstige Herrn vnd geliebten Freunde. E. E. vñ gunsten ist sonder zweiffel nicht vnbewust / daß wir / Gott lob / in ewigkeit / nu in die vier vñ dreyssig Jar / das reine vnd liebe Gottes Wort / in vnser Statt haben verkündigen vnd predigen lassen / welches vns / durch schickung deß Allmächtigen / auß ewer Christlichen Kirchen zu Wittenberg / ist zukommen. Nun haben vns dieselbe Lehr deß Sons Gottes Jesu Christi vnsers seligmachers / sampt den heiligen Sacramenten / der Tauff vnnd Abendmals / vnsere Predicanten vnd Kirchendiener / auffs einfeltigste vnnd klärlichste nach dem Euangelio gelehret / daß wir damit wol zu frieden / vnd Gott dem Allmächtigen für seine ewige wolthat vnsern schwachen vermögen nach / fleissig gedanckt / zu dem auch / one ruhm zu reden (dieweil es Gottes Werck gewesen) solche Lehre nicht alleine für dem Römischen Reich vnnd der Keiserlicher May. bekañt / sondern auch darüber / mittelst Gött licher gnade / was gelitten / wie meñiglichen bewust: Vñ ob deñ wol

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 664. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/680>, abgerufen am 23.11.2024.