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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1561.noch statt geben können / in massen auch deß Churfürsten zu Sach sen an Landgraffen zu Hessen freundtlich schreiben zum offtern bezeugen / insonderheit da angezeiget wirt / daß sich die jenigen / so deß wechselschrif ten / vnd erklärunge / dz sie nit wollen / sollen / noch können Caluinische Sch wermerey billichen.Zwinglij meinung vom hochwirdigen Sacrament anhengig / auff den zu Augspurg im dreyssigsten Jar gehaltenen Reichßtage / sich selbst von der Confession / so der Landgraff / vnd die andern Chur vnd Fürsten vnnd Städte / damals der Keyserlichen Maiestet vbergeben / abgesondert / vnnd eine sonderliche Confession vberantwortet / wie denn auch die Theologi zu Zürch / mit denen Caluinus sich verglichen / in jhrem bedencken / so sie dem Landgraffen auff deß Illyrici Schrifften / deß Synodi halben / zugeschickt / öffentlich bekennen / daß sie die Augspurgische Confession nicht annemen können.

So schreiben auch Pfaltzgraff Wolffgang / vnnd Hertzog Christoff zu Wirttenberg / an Pfaltzgraffen Friederichen / Churfürsten / vnd Landaraffen zu Hessen / daß sie den verdacht der Zwing lianischen / vnd Caluinischen Secten auff sich nicht kommen / noch liegen lassen wollen / denn sie wollen Menschlich gutdüncken nicht vber Gottes Wortsetzen.

Vnd weil sie befinden / daß die Zwinglische Opinion von dem Nachtmal Christi / ein jrrige meinung sey / vnd falle von einem jrrthumb zum andern / hiergegen aber die Augsp. Confess. in diesem / wie auch in andern Artickeln / der Göttlichen Schrifft gemeß sey / so wollen sie sich durch den Wind der Sophistischen fleischlichen gedancken / Caluini / Bullingeri vnd dergleichen / von der erkandten / vnd durch die heilige Schrifft bewehrten Warheit nicht abführen lassen. Denn die wort / so Christus im Abendmal geredt / sein hell / lauter vnd klar. Vnd der so sie redet / ist nicht allein so kunstreich vnd besonnen / daß er wol weiß wie vnd was er reden sol / Sondern auch Allmächtig / der da vermag seinen worten krafft vnd nachdruck zugeben.

Derwegen keinem gebühren wolle / etwas anders hierin für-

Anno 1561.noch statt geben können / in massen auch deß Churfürsten zu Sach sen an Landgraffen zu Hessen freundtlich schreiben zum offtern bezeugen / insonderheit da angezeiget wirt / daß sich die jenigen / so deß wechselschrif ten / vnd erklärunge / dz sie nit wollẽ / sollen / noch können Caluinische Sch wermerey billichen.Zwinglij meinung vom hochwirdigen Sacrament anhengig / auff den zu Augspurg im dreyssigsten Jar gehaltenen Reichßtage / sich selbst von der Confession / so der Landgraff / vñ die andern Chur vñ Fürsten vnnd Städte / damals der Keyserlichen Maiestet vbergeben / abgesondert / vnnd eine sonderliche Confession vberantwortet / wie denn auch die Theologi zu Zürch / mit denen Caluinus sich verglichen / in jhrem bedencken / so sie dem Landgraffen auff deß Illyrici Schrifften / deß Synodi halben / zugeschickt / öffentlich bekennen / daß sie die Augspurgische Confession nicht annemen können.

So schreiben auch Pfaltzgraff Wolffgang / vnnd Hertzog Christoff zu Wirttenberg / an Pfaltzgraffen Friederichen / Churfürsten / vñ Landaraffen zu Hessen / daß sie den verdacht der Zwing lianischen / vnd Caluinischen Secten auff sich nicht kom̃en / noch liegen lassen wollen / denn sie wollen Menschlich gutdüncken nicht vber Gottes Wortsetzen.

Vñ weil sie befinden / daß die Zwinglische Opinion von dem Nachtmal Christi / ein jrrige meinung sey / vnd falle von einem jrrthumb zum andern / hiergegen aber die Augsp. Confess. in diesem / wie auch in andern Artickeln / der Göttlichen Schrifft gemeß sey / so wollen sie sich durch den Wind der Sophistischen fleischlichen gedancken / Caluini / Bullingeri vnd dergleichen / von der erkandtẽ / vnd durch die heilige Schrifft bewehrten Warheit nicht abführen lassen. Denn die wort / so Christus im Abendmal geredt / sein hell / lauter vnd klar. Vñ der so sie redet / ist nicht allein so kunstreich vnd besonnen / daß er wol weiß wie vnd was er reden sol / Sondern auch Allmächtig / der da vermag seinen worten krafft vnd nachdruck zugeben.

Derwegen keinem gebühren wolle / etwas anders hierin für-

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[652/0668] noch statt geben können / in massen auch deß Churfürsten zu Sach sen an Landgraffen zu Hessen freundtlich schreiben zum offtern bezeugen / insonderheit da angezeiget wirt / daß sich die jenigen / so deß Zwinglij meinung vom hochwirdigen Sacrament anhengig / auff den zu Augspurg im dreyssigsten Jar gehaltenen Reichßtage / sich selbst von der Confession / so der Landgraff / vñ die andern Chur vñ Fürsten vnnd Städte / damals der Keyserlichen Maiestet vbergeben / abgesondert / vnnd eine sonderliche Confession vberantwortet / wie denn auch die Theologi zu Zürch / mit denen Caluinus sich verglichen / in jhrem bedencken / so sie dem Landgraffen auff deß Illyrici Schrifften / deß Synodi halben / zugeschickt / öffentlich bekennen / daß sie die Augspurgische Confession nicht annemen können. Anno 1561. wechselschrif ten / vnd erklärunge / dz sie nit wollẽ / sollen / noch können Caluinische Sch wermerey billichen. So schreiben auch Pfaltzgraff Wolffgang / vnnd Hertzog Christoff zu Wirttenberg / an Pfaltzgraffen Friederichen / Churfürsten / vñ Landaraffen zu Hessen / daß sie den verdacht der Zwing lianischen / vnd Caluinischen Secten auff sich nicht kom̃en / noch liegen lassen wollen / denn sie wollen Menschlich gutdüncken nicht vber Gottes Wortsetzen. Vñ weil sie befinden / daß die Zwinglische Opinion von dem Nachtmal Christi / ein jrrige meinung sey / vnd falle von einem jrrthumb zum andern / hiergegen aber die Augsp. Confess. in diesem / wie auch in andern Artickeln / der Göttlichen Schrifft gemeß sey / so wollen sie sich durch den Wind der Sophistischen fleischlichen gedancken / Caluini / Bullingeri vnd dergleichen / von der erkandtẽ / vnd durch die heilige Schrifft bewehrten Warheit nicht abführen lassen. Denn die wort / so Christus im Abendmal geredt / sein hell / lauter vnd klar. Vñ der so sie redet / ist nicht allein so kunstreich vnd besonnen / daß er wol weiß wie vnd was er reden sol / Sondern auch Allmächtig / der da vermag seinen worten krafft vnd nachdruck zugeben. Derwegen keinem gebühren wolle / etwas anders hierin für-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 652. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/668>, abgerufen am 23.11.2024.