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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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wir im selben Artickel deß Abendmals ein ferrner nachdencken hettenAnno 1561. / daß wir vnser meinung vnd intention E. F. G. in einer Nebenschrifft / vbergeben möchten / So haben wir auff solche E. F. G. gnädige erinnerung vnnd zulassen nicht vmbgehen können / solche anzeygung / wie es bißhero nach erster vnterschreibung der Augspurgischen Confession / bey vns in vnsern Kirchen gehalten vnnd gelehret worden / vnd mit Gottes verleyhung auch forthin gelehrt werden sol / zu einem ewigen zeugniß vnsers Glaubens / hiemit für E. F. G. vnd sonst männiglich frey öffentlich zuthun vnd zu vbergeben.

Wie denn auch solchen vnsere biß auff dieses tag gebräuchliche Kirchenordnung vnnd Catechismus / auch die zu Schmalkalden im 1537. Jahr vnterschriebene Artickel / so auff dem Concilio zu Mantua haben sollen vberantwortet werden / bezeugen vnnd außweisen / vnd nemlich / Daß das Brodt vnd Wein im Abendmal sey der warhafftige Leib vnd Blut Christi / vnd werde nit allein gereicht vnnd empfangen von den frommen / sondern auch von den bösen Christen.

Derhalben diese ordnung in vnsern / auch viel andern Christ lichen Kirchen / gehalten wirdt / Daß der Priester in darreichung deß Brodts / spricht zu den Communicanten: Nim hin vnd jß / das ist der Leib Christi / vnd in darreichung deß Kelchs: Nim hin vnnd trinck / das ist das Blut deß neuwen Testaments / das für deine sün de vergossen ist / zu erinnerung vnd vergewissung jres Glaubens / daß sie warhafftig auß der hand deß Priesters empfangen / was die wort jnen verkündigen vnd anbieten. Als aber in dem natürlichen verstand dieser wort / Brot vnd Wein / nach abstellung Bäpstlicher greuwel vnd mißbreuch in der Meß kein enderung noch wandlung oder Transsubstantiation je gelehret worden / auch noch nicht gelehret vnd gehalten wirt / also werden auch die Leut dahin gewiesen / daß sie hierinn jrer Vernunfft / oder andern jrrigen Fragen nicht raum geben / Sondern Göttlicher Allmächtigkeit / Warheit vnd

wir im selben Artickel deß Abendmals ein ferrner nachdencken hettenAnno 1561. / daß wir vnser meinung vnd intention E. F. G. in einer Nebenschrifft / vbergeben möchten / So haben wir auff solche E. F. G. gnädige erinnerung vnnd zulassen nicht vmbgehen können / solche anzeygung / wie es bißhero nach erster vnterschreibung der Augspurgischen Confession / bey vns in vnsern Kirchen gehalten vnnd gelehret worden / vnd mit Gottes verleyhung auch forthin gelehrt werden sol / zu einem ewigen zeugniß vnsers Glaubens / hiemit für E. F. G. vnd sonst männiglich frey öffentlich zuthun vnd zu vbergeben.

Wie deñ auch solchen vnsere biß auff dieses tag gebräuchliche Kirchenordnung vnnd Catechismus / auch die zu Schmalkalden im 1537. Jahr vnterschriebene Artickel / so auff dem Concilio zu Mantua haben sollen vberantwortet werden / bezeugen vnnd außweisen / vnd nemlich / Daß das Brodt vnd Wein im Abendmal sey der warhafftige Leib vnd Blut Christi / vñ werde nit allein gereicht vnnd empfangen von den frommen / sondern auch von den bösen Christen.

Derhalben diese ordnung in vnsern / auch viel andern Christ lichen Kirchen / gehalten wirdt / Daß der Priester in darreichung deß Brodts / spricht zu den Communicanten: Nim hin vnd jß / das ist der Leib Christi / vnd in darreichung deß Kelchs: Nim hin vnnd trinck / das ist das Blut deß neuwen Testaments / das für deine sün de vergossen ist / zu erinnerung vnd vergewissung jres Glaubens / daß sie warhafftig auß der hand deß Priesters empfangen / was die wort jnen verkündigen vnd anbieten. Als aber in dem natürlichen verstand dieser wort / Brot vñ Wein / nach abstellung Bäpstlicher greuwel vnd mißbreuch in der Meß kein enderung noch wandlung oder Transsubstantiation je gelehret worden / auch noch nicht gelehret vnd gehalten wirt / also werden auch die Leut dahin gewiesen / daß sie hierinn jrer Vernunfft / oder andern jrrigen Fragen nicht raum geben / Sondern Göttlicher Allmächtigkeit / Warheit vnd

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[641/0657] wir im selben Artickel deß Abendmals ein ferrner nachdencken hetten / daß wir vnser meinung vnd intention E. F. G. in einer Nebenschrifft / vbergeben möchten / So haben wir auff solche E. F. G. gnädige erinnerung vnnd zulassen nicht vmbgehen können / solche anzeygung / wie es bißhero nach erster vnterschreibung der Augspurgischen Confession / bey vns in vnsern Kirchen gehalten vnnd gelehret worden / vnd mit Gottes verleyhung auch forthin gelehrt werden sol / zu einem ewigen zeugniß vnsers Glaubens / hiemit für E. F. G. vnd sonst männiglich frey öffentlich zuthun vnd zu vbergeben. Anno 1561. Wie deñ auch solchen vnsere biß auff dieses tag gebräuchliche Kirchenordnung vnnd Catechismus / auch die zu Schmalkalden im 1537. Jahr vnterschriebene Artickel / so auff dem Concilio zu Mantua haben sollen vberantwortet werden / bezeugen vnnd außweisen / vnd nemlich / Daß das Brodt vnd Wein im Abendmal sey der warhafftige Leib vnd Blut Christi / vñ werde nit allein gereicht vnnd empfangen von den frommen / sondern auch von den bösen Christen. Derhalben diese ordnung in vnsern / auch viel andern Christ lichen Kirchen / gehalten wirdt / Daß der Priester in darreichung deß Brodts / spricht zu den Communicanten: Nim hin vnd jß / das ist der Leib Christi / vnd in darreichung deß Kelchs: Nim hin vnnd trinck / das ist das Blut deß neuwen Testaments / das für deine sün de vergossen ist / zu erinnerung vnd vergewissung jres Glaubens / daß sie warhafftig auß der hand deß Priesters empfangen / was die wort jnen verkündigen vnd anbieten. Als aber in dem natürlichen verstand dieser wort / Brot vñ Wein / nach abstellung Bäpstlicher greuwel vnd mißbreuch in der Meß kein enderung noch wandlung oder Transsubstantiation je gelehret worden / auch noch nicht gelehret vnd gehalten wirt / also werden auch die Leut dahin gewiesen / daß sie hierinn jrer Vernunfft / oder andern jrrigen Fragen nicht raum geben / Sondern Göttlicher Allmächtigkeit / Warheit vnd

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 641. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/657>, abgerufen am 24.05.2024.