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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Himmlischer / vnbegreifflicher weise / vnd daß er im Abendmal nichtAnno 1561. allein daselbst wesentlich gegenwertig sey / Sondern dieweil er das Brod vnd Wein / in die Hand nimpt / vnd theilt es mit diesen worten seinen Jüngern auß: Nemet hin vnd esset / das ist mein Leib / Nemet hin / vnd trincket / das ist mein Blut. Vnd ist nichts von nöten / daß Christus herab oder hinauff fahre / sondern er bleibet gleich sehr bey dem Vatter in aller Mayestet vnd Herrligkeit / mit Leib vnnd Blut / vnd theilet vns gleichwol auß im Abendtmal gegenwertig sein Leib vnd Blut / etc.

Wir wöllen auch den Christlichen Leser zu dienst vnnd nutz das schreiben / welches an Hertzog Wolffgangen / Pfaltzgraffen / etc. Bürgermeister vnd Raht der Statt Nürnberg / damals gethan hieher zu setzen / nicht vnterlassen / ob etwa die Caluinisten / so sich all da gemeldter Statt mißbrauchen / dardurch zu rück gehalten / vnd sich recht besinnen vnd schämen möchten. Das schreiben lautet von wort zu wort also:

Durchleuchtiger Hochgeborner Fürst vnd Herr / vnser vnderthänigeStatt Nürenberg an Pfaltzgraff Wolffgangen etc. wider die Sacramentirerey. willige dienste / seind E. F. G. mit fleiß voran bereitet. Gnediger Herr / auß E. F. G. verordneter abgesandter Rähte der Ehrnvesten Hochgelehrten Herrn / Vlrichen Sitzingers / der Rech ten Doctors vnd Cantzelers / Christoffen Meuchners / vnd Dionisius Grempen / von Frewdenstein / mündilichen vnd schrifftlichen für vnd anbringen / haben wir die außführliche erklärung der repetirten Augspurgischen Confession / vnnd daneben E. F. G. Christlich vnnd Fürstlich Gemüt / zu beförderung der Kirchen einigkeit vnd bekenntniß der lautern / vngefälschten Prophetischen vnd Euangelischen Lehre / nach aller länge vnderthäniglich vernommen / vnd auß der vbergebenen Instruction / neben andern / auch E. F. G. vnter andern hochlöblichen Chur vnd Fürsten / vnserer gnädigsten vnd gnädigen Herrn / so zu der Naunburg versammlet gewesen / einhellig bekenntniß / fürnemlich deß H. Abendmals vnsers HERRN Jesu Christi / zur notturfft verstanden.

Him̃lischer / vnbegreifflicher weise / vnd daß er im Abendmal nichtAnno 1561. allein daselbst wesentlich gegenwertig sey / Sondern dieweil er das Brod vnd Wein / in die Hand nimpt / vnd theilt es mit diesen worten seinen Jüngern auß: Nemet hin vñ esset / das ist mein Leib / Nemet hin / vnd trincket / das ist mein Blut. Vnd ist nichts von nöten / daß Christus herab oder hinauff fahre / sondern er bleibet gleich sehr bey dem Vatter in aller Mayestet vnd Herrligkeit / mit Leib vnnd Blut / vnd theilet vns gleichwol auß im Abendtmal gegenwertig sein Leib vnd Blut / etc.

Wir wöllen auch den Christlichen Leser zu dienst vnnd nutz das schreiben / welches an Hertzog Wolffgangen / Pfaltzgraffen / etc. Bürgermeister vñ Raht der Statt Nürnberg / damals gethan hieher zu setzen / nicht vnterlassen / ob etwa die Caluinisten / so sich all da gemeldter Statt mißbrauchen / dardurch zu rück gehalten / vnd sich recht besinnen vñ schämen möchten. Das schreiben lautet von wort zu wort also:

Durchleuchtiger Hochgeborner Fürst vnd Herr / vnser vnderthänigeStatt Nürenberg an Pfaltzgraff Wolffgangẽ etc. wider die Sacramentirerey. willige dienste / seind E. F. G. mit fleiß voran bereitet. Gnediger Herr / auß E. F. G. verordneter abgesandter Rähte der Ehrnvestẽ Hochgelehrten Herrn / Vlrichen Sitzingers / der Rech ten Doctors vnd Cantzelers / Christoffen Meuchners / vnd Dionisius Grempen / von Frewdenstein / mündilichen vnd schrifftlichẽ für vnd anbringen / haben wir die außführliche erklärung der repetirten Augspurgischen Confession / vnnd daneben E. F. G. Christlich vnnd Fürstlich Gemüt / zu beförderung der Kirchen einigkeit vnd bekenntniß der lautern / vngefälschten Prophetischen vnd Euangelischen Lehre / nach aller länge vnderthäniglich vernom̃en / vñ auß der vbergebenen Instruction / neben andern / auch E. F. G. vnter andern hochlöblichen Chur vnd Fürsten / vnserer gnädigsten vñ gnädigen Herrn / so zu der Naunburg versam̃let gewesen / einhellig bekenntniß / fürnemlich deß H. Abendmals vnsers HERRN Jesu Christi / zur notturfft verstanden.

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[639/0655] Him̃lischer / vnbegreifflicher weise / vnd daß er im Abendmal nicht allein daselbst wesentlich gegenwertig sey / Sondern dieweil er das Brod vnd Wein / in die Hand nimpt / vnd theilt es mit diesen worten seinen Jüngern auß: Nemet hin vñ esset / das ist mein Leib / Nemet hin / vnd trincket / das ist mein Blut. Vnd ist nichts von nöten / daß Christus herab oder hinauff fahre / sondern er bleibet gleich sehr bey dem Vatter in aller Mayestet vnd Herrligkeit / mit Leib vnnd Blut / vnd theilet vns gleichwol auß im Abendtmal gegenwertig sein Leib vnd Blut / etc. Anno 1561. Wir wöllen auch den Christlichen Leser zu dienst vnnd nutz das schreiben / welches an Hertzog Wolffgangen / Pfaltzgraffen / etc. Bürgermeister vñ Raht der Statt Nürnberg / damals gethan hieher zu setzen / nicht vnterlassen / ob etwa die Caluinisten / so sich all da gemeldter Statt mißbrauchen / dardurch zu rück gehalten / vnd sich recht besinnen vñ schämen möchten. Das schreiben lautet von wort zu wort also: Durchleuchtiger Hochgeborner Fürst vnd Herr / vnser vnderthänige willige dienste / seind E. F. G. mit fleiß voran bereitet. Gnediger Herr / auß E. F. G. verordneter abgesandter Rähte der Ehrnvestẽ Hochgelehrten Herrn / Vlrichen Sitzingers / der Rech ten Doctors vnd Cantzelers / Christoffen Meuchners / vnd Dionisius Grempen / von Frewdenstein / mündilichen vnd schrifftlichẽ für vnd anbringen / haben wir die außführliche erklärung der repetirten Augspurgischen Confession / vnnd daneben E. F. G. Christlich vnnd Fürstlich Gemüt / zu beförderung der Kirchen einigkeit vnd bekenntniß der lautern / vngefälschten Prophetischen vnd Euangelischen Lehre / nach aller länge vnderthäniglich vernom̃en / vñ auß der vbergebenen Instruction / neben andern / auch E. F. G. vnter andern hochlöblichen Chur vnd Fürsten / vnserer gnädigsten vñ gnädigen Herrn / so zu der Naunburg versam̃let gewesen / einhellig bekenntniß / fürnemlich deß H. Abendmals vnsers HERRN Jesu Christi / zur notturfft verstanden. Statt Nürenberg an Pfaltzgraff Wolffgangẽ etc. wider die Sacramentirerey.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 639. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/655>, abgerufen am 23.11.2024.