Anno 1560.(welchen nicht bey seinem leben / sondern bald nach seinem Tod / die Caluinisten damals zu Heidelberg Lateinisch vnd Teutsch drucken liessen) ein ärgerlich wesen vnd gezänck sich erhube / haben die Caluinisten als hetten sie nun alles gewonnen / vnd vnter sich / gar mutig sich herfür gethan. Denn nach dem zu Heidelberg nach gemelten D. Heßhusij Büchlin / von der gegenwart deß Leibs Christi im heiligen Abendmal.Rhatschlag / D. Heßhusius abgeschafft / hat er ein Büchlein außgehen lassen / de praesentia corporis Christi in coena Domini, von der gegenwertigkeit deß Leibs Christi im Abendmal deß HERRN. Dawider hat bald im nachfolgenden Jar Caluinus geschrieben / ein erklärung seiner Lehr / de vera participatione carnis & sanguinis Christi in Coena, von der waren niessung deß Fleisches vnd Bluts Christi im Abendmal. Vnd weil er vermeinte Caluin. wil ein weg zur einigkeit treffen / wenn man die wort Christi beyseits setzen wil./ er hette nun alles in Händen / hat er ein kurtze schrifft / von wenig Blettern daran gehenget / de optima iucundae concordiae ratione, daß nemlich vergleichung vnd einigkeit in der Lehre vom Abendmal nicht angestellet / vnnd gemacht solte werden / nach der Formula concordiae, die Anno tausent fünffhundert vnnd sechs vnd dreyssig zu Wittenberg verfasset / sondern nach der Formul / wie sie da allererst vom Caluino fürgeschrieben sey / deren Summa vnd innhalt dieser ist:
In primis obstaculum de corporis Christi immen si tate remouere necesse est: Nisi enim constet finitum esse coeloque comprehendi, nulla erit dissidij componendi ratio. Sed hoc omnium consen su constet Christum, sicut in gloriam coelestem semel est receptus, ita locorum in teruallo, quo ad carnem, esse a nobis dissitum: diuina autem essentia & virtute, gratia etiam spirituali coelum & terram implere. Das ist so viel: Caluinus wil schliessen / weil wir sagen vnd lehren / daß Christus mit seinem Leibe allenthalben / da allhie in seiner Kirchen auff Erden sein Abendmal gehalten wirt / gegenwertig sey / laut vnd vermög seiner einsetzung / in welcher er von dem / das im Abendmal gereicht vnd empfangen wirt / spricht (Das ist
Anno 1560.(welchen nicht bey seinem leben / sondern bald nach seinem Tod / die Caluinisten damals zu Heidelberg Lateinisch vñ Teutsch drucken liessen) ein ärgerlich wesen vnd gezänck sich erhube / haben die Caluinisten als hetten sie nun alles gewonnen / vñ vnter sich / gar mutig sich herfür gethan. Denn nach dem zu Heidelberg nach gemelten D. Heßhusij Büchlin / võ der gegenwart deß Leibs Christi im heiligen Abendmal.Rhatschlag / D. Heßhusius abgeschafft / hat er ein Büchlein außgehen lassen / de praesentia corporis Christi in coena Domini, von der gegenwertigkeit deß Leibs Christi im Abendmal deß HERRN. Dawider hat bald im nachfolgenden Jar Caluinus geschrieben / ein erklärung seiner Lehr / de vera participatione carnis & sanguinis Christi in Coena, von der waren niessung deß Fleisches vnd Bluts Christi im Abendmal. Vnd weil er vermeinte Caluin. wil ein weg zur einigkeit treffen / weñ mã die wort Christi beyseits setzen wil./ er hette nun alles in Händen / hat er ein kurtze schrifft / von wenig Blettern daran gehenget / de optima iucundae concordiae ratione, daß nemlich vergleichung vnd einigkeit in der Lehre vom Abendmal nicht angestellet / vnnd gemacht solte werden / nach der Formula concordiae, die Anno tausent fünffhundert vnnd sechs vnd dreyssig zu Wittenberg verfasset / sondern nach der Formul / wie sie da allererst vom Caluino fürgeschrieben sey / deren Summa vnd innhalt dieser ist:
In primis obstaculum de corporis Christi immen si tate remouere necesse est: Nisi enim constet finitum esse coeloque comprehendi, nulla erit dissidij componendi ratio. Sed hoc omnium consen su constet Christum, sicut in gloriam coelestem semel est receptus, ita locorum in teruallo, quo ad carnem, esse à nobis dissitum: diuina autem essentia & virtute, gratia etiam spirituali coelum & terram implere. Das ist so viel: Caluinus wil schliessen / weil wir sagen vnd lehren / daß Christus mit seinem Leibe allenthalben / da allhie in seiner Kirchen auff Erden sein Abendmal gehalten wirt / gegenwertig sey / laut vnd vermög seiner einsetzung / in welcher er von dem / das im Abendmal gereicht vnd empfangen wirt / spricht (Das ist
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0634"n="618"/><noteplace="left">Anno 1560.</note>(welchen nicht bey seinem leben / sondern bald nach seinem Tod / die Caluinisten damals zu Heidelberg Lateinisch vñ Teutsch drucken liessen) ein ärgerlich wesen vnd gezänck sich erhube / haben die Caluinisten als hetten sie nun alles gewonnen / vñ vnter sich / gar mutig sich herfür gethan. Denn nach dem zu Heidelberg nach gemelten <noteplace="left">D. Heßhusij Büchlin / võ der gegenwart deß Leibs Christi im heiligen Abendmal.</note>Rhatschlag / D. Heßhusius abgeschafft / hat er ein Büchlein außgehen lassen / de praesentia corporis Christi in coena Domini, von der gegenwertigkeit deß Leibs Christi im Abendmal deß HERRN. Dawider hat bald im nachfolgenden Jar Caluinus geschrieben / ein erklärung seiner Lehr / de vera participatione carnis & sanguinis Christi in Coena, von der waren niessung deß Fleisches vnd Bluts Christi im Abendmal. Vnd weil er vermeinte <noteplace="left">Caluin. wil ein weg zur einigkeit treffen / weñ mã die wort Christi beyseits setzen wil.</note>/ er hette nun alles in Händen / hat er ein kurtze schrifft / von wenig Blettern daran gehenget / de optima iucundae concordiae ratione, daß nemlich vergleichung vnd einigkeit in der Lehre vom Abendmal nicht angestellet / vnnd gemacht solte werden / nach der Formula concordiae, die Anno tausent fünffhundert vnnd sechs vnd dreyssig zu Wittenberg verfasset / sondern nach der Formul / wie sie da allererst vom Caluino fürgeschrieben sey / deren Summa vnd innhalt dieser ist:</p><p>In primis obstaculum de corporis Christi immen si tate remouere necesse est: Nisi enim constet finitum esse coeloque comprehendi, nulla erit dissidij componendi ratio. Sed hoc omnium consen su constet Christum, sicut in gloriam coelestem semel est receptus, ita locorum in teruallo, quo ad carnem, esse à nobis dissitum: diuina autem essentia & virtute, gratia etiam spirituali coelum & terram implere. Das ist so viel: Caluinus wil schliessen / weil wir sagen vnd lehren / daß Christus mit seinem Leibe allenthalben / da allhie in seiner Kirchen auff Erden sein Abendmal gehalten wirt / gegenwertig sey / laut vnd vermög seiner einsetzung / in welcher er von dem / das im Abendmal gereicht vnd empfangen wirt / spricht (Das ist
</p></div></body></text></TEI>
[618/0634]
(welchen nicht bey seinem leben / sondern bald nach seinem Tod / die Caluinisten damals zu Heidelberg Lateinisch vñ Teutsch drucken liessen) ein ärgerlich wesen vnd gezänck sich erhube / haben die Caluinisten als hetten sie nun alles gewonnen / vñ vnter sich / gar mutig sich herfür gethan. Denn nach dem zu Heidelberg nach gemelten Rhatschlag / D. Heßhusius abgeschafft / hat er ein Büchlein außgehen lassen / de praesentia corporis Christi in coena Domini, von der gegenwertigkeit deß Leibs Christi im Abendmal deß HERRN. Dawider hat bald im nachfolgenden Jar Caluinus geschrieben / ein erklärung seiner Lehr / de vera participatione carnis & sanguinis Christi in Coena, von der waren niessung deß Fleisches vnd Bluts Christi im Abendmal. Vnd weil er vermeinte / er hette nun alles in Händen / hat er ein kurtze schrifft / von wenig Blettern daran gehenget / de optima iucundae concordiae ratione, daß nemlich vergleichung vnd einigkeit in der Lehre vom Abendmal nicht angestellet / vnnd gemacht solte werden / nach der Formula concordiae, die Anno tausent fünffhundert vnnd sechs vnd dreyssig zu Wittenberg verfasset / sondern nach der Formul / wie sie da allererst vom Caluino fürgeschrieben sey / deren Summa vnd innhalt dieser ist:
Anno 1560.
D. Heßhusij Büchlin / võ der gegenwart deß Leibs Christi im heiligen Abendmal.
Caluin. wil ein weg zur einigkeit treffen / weñ mã die wort Christi beyseits setzen wil. In primis obstaculum de corporis Christi immen si tate remouere necesse est: Nisi enim constet finitum esse coeloque comprehendi, nulla erit dissidij componendi ratio. Sed hoc omnium consen su constet Christum, sicut in gloriam coelestem semel est receptus, ita locorum in teruallo, quo ad carnem, esse à nobis dissitum: diuina autem essentia & virtute, gratia etiam spirituali coelum & terram implere. Das ist so viel: Caluinus wil schliessen / weil wir sagen vnd lehren / daß Christus mit seinem Leibe allenthalben / da allhie in seiner Kirchen auff Erden sein Abendmal gehalten wirt / gegenwertig sey / laut vnd vermög seiner einsetzung / in welcher er von dem / das im Abendmal gereicht vnd empfangen wirt / spricht (Das ist
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 618. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/634>, abgerufen am 16.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.