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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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kan oder wil. Denn in der geistlichen Communion / wirt beydes inAnno 1559. einem jeden stück empfangen.

Das beweiset auch eben das Relatiuum, quod & qui (der vnd das) als / Der für euch gegeben / vnd das für euch vergossen / etc. Nemlich / daß er jnen zu empfahen darreiche im Brot vnd Wein / nicht einen bedeuteten / figürlichen / Metonymischen / geistlichen Leib noch Blut / das ist / etwas anders / darunter der Leib vnd Blut an sich selbst warhafftig / nicht sey / Aber doch gleichwol seinen Leib vnd Blut bedeute / vnd darunter wolte verstanden oder bezeichnet haben / sondern das jenige / so er jnen im Brot zu essen vnnd im Wein zutrincken darbiete / eben dasselbe sey der Leib vnd das Blut / den er hernach für jre Sünde geben / vnd vergiessen werde / zur vergebung der Sünden.

Was ist aber das für ein vnbillicher trotziger vnd vermessener freuel / and erschrecklicher grewel / daß ein Mensch auß lauterm mutwillen sich darff vnterstehen / daß er kein fug noch befehl hat / in Gottes sachen / die zu vnserm Gewissen / Heil vnd Trost gehören / Christo seine eigene vnd so gar deutliche wort vnd werck zuverkehren / gar in einen andern verstand vnd werck bringen / vnnd lauter deutung vnd eusserliche werck vnd zeichen / darauß machen / vnd Christi wort vnd werck Menschlichen Metaphoris vnd Metonymijs vnterwerffen? Gleich als hette Christus nicht gewust / was er thun / vnd wie er dasselbige anstellen / vnd mit was worten er es reden vnd befehlen solte.

Darnach lehren vns auch die wort deß HERRN / Das für euch gegeben / vnd für euch vergossen wirt. Item / Solchs thut zu meinem gedächtniß / den rechten brauch / vnd wozu man es empfahen sol. Denn sie lehren / daß durch die Sacrament der Glaube im Hertzen / als durch feste gründe vnnd siegel der vergebung der Sünden bestätiget / vnd gewiß gemacht werde / vnd das / die es im rechten Glauben empfahen / theilhafftig werden / vnnd seind aller Gaaben / vnd deß gantzen verdiensts vnd gehorsams Christi / vnnd

kan oder wil. Denn in der geistlichen Communion / wirt beydes inAnno 1559. einem jeden stück empfangen.

Das beweiset auch eben das Relatiuum, quod & qui (der vnd das) als / Der für euch gegeben / vñ das für euch vergossen / etc. Nemlich / daß er jnen zu empfahen darreiche im Brot vnd Wein / nicht einen bedeuteten / figürlichen / Metonymischen / geistlichen Leib noch Blut / das ist / etwas anders / darunter der Leib vnd Blut an sich selbst warhafftig / nicht sey / Aber doch gleichwol seinen Leib vnd Blut bedeute / vñ darunter wolte verstanden oder bezeichnet haben / sondern das jenige / so er jnen im Brot zu essen vnnd im Wein zutrincken darbiete / eben dasselbe sey der Leib vnd das Blut / den er hernach für jre Sünde geben / vnd vergiessen werde / zur vergebung der Sünden.

Was ist aber das für ein vnbillicher trotziger vnd vermessener freuel / and erschrecklicher grewel / daß ein Mensch auß lauterm mutwillen sich darff vnterstehen / daß er kein fug noch befehl hat / in Gottes sachen / die zu vnserm Gewissen / Heil vnd Trost gehören / Christo seine eigene vnd so gar deutliche wort vnd werck zuverkehren / gar in einen andern verstand vnd werck bringen / vnnd lauter deutung vnd eusserliche werck vnd zeichen / darauß machen / vnd Christi wort vnd werck Menschlichen Metaphoris vñ Metonymijs vnterwerffen? Gleich als hette Christus nicht gewust / was er thun / vnd wie er dasselbige anstellen / vnd mit was worten er es reden vnd befehlen solte.

Darnach lehren vns auch die wort deß HERRN / Das für euch gegeben / vnd für euch vergossen wirt. Item / Solchs thut zu meinem gedächtniß / den rechten brauch / vnd wozu man es empfahen sol. Denn sie lehren / daß durch die Sacrament der Glaube im Hertzen / als durch feste gründe vnnd siegel der vergebung der Sünden bestätiget / vnd gewiß gemacht werde / vnd das / die es im rechten Glauben empfahen / theilhafftig werden / vnnd seind aller Gaaben / vnd deß gantzen verdiensts vnd gehorsams Christi / vnnd

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[589/0605] kan oder wil. Denn in der geistlichen Communion / wirt beydes in einem jeden stück empfangen. Anno 1559. Das beweiset auch eben das Relatiuum, quod & qui (der vnd das) als / Der für euch gegeben / vñ das für euch vergossen / etc. Nemlich / daß er jnen zu empfahen darreiche im Brot vnd Wein / nicht einen bedeuteten / figürlichen / Metonymischen / geistlichen Leib noch Blut / das ist / etwas anders / darunter der Leib vnd Blut an sich selbst warhafftig / nicht sey / Aber doch gleichwol seinen Leib vnd Blut bedeute / vñ darunter wolte verstanden oder bezeichnet haben / sondern das jenige / so er jnen im Brot zu essen vnnd im Wein zutrincken darbiete / eben dasselbe sey der Leib vnd das Blut / den er hernach für jre Sünde geben / vnd vergiessen werde / zur vergebung der Sünden. Was ist aber das für ein vnbillicher trotziger vnd vermessener freuel / and erschrecklicher grewel / daß ein Mensch auß lauterm mutwillen sich darff vnterstehen / daß er kein fug noch befehl hat / in Gottes sachen / die zu vnserm Gewissen / Heil vnd Trost gehören / Christo seine eigene vnd so gar deutliche wort vnd werck zuverkehren / gar in einen andern verstand vnd werck bringen / vnnd lauter deutung vnd eusserliche werck vnd zeichen / darauß machen / vnd Christi wort vnd werck Menschlichen Metaphoris vñ Metonymijs vnterwerffen? Gleich als hette Christus nicht gewust / was er thun / vnd wie er dasselbige anstellen / vnd mit was worten er es reden vnd befehlen solte. Darnach lehren vns auch die wort deß HERRN / Das für euch gegeben / vnd für euch vergossen wirt. Item / Solchs thut zu meinem gedächtniß / den rechten brauch / vnd wozu man es empfahen sol. Denn sie lehren / daß durch die Sacrament der Glaube im Hertzen / als durch feste gründe vnnd siegel der vergebung der Sünden bestätiget / vnd gewiß gemacht werde / vnd das / die es im rechten Glauben empfahen / theilhafftig werden / vnnd seind aller Gaaben / vnd deß gantzen verdiensts vnd gehorsams Christi / vnnd

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 589. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/605>, abgerufen am 23.11.2024.