Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.meinen zusammenkunfft man sich dauon / vnd was nicht von nötenAnno 1558. seyn würde / nottürfftiglichen vnd freundtlichen vnterreden wolte. Weil aber dieselbige Person partheyisch / als die in den damals streittigen Artickeln / der fürnembste beklagte vnnd beschüldigte Theil selbst mit war / haben bald nach gemachtem Franckfordischen abschied / viel vnuerdächtige reine Kirchen erinnert vnd gewarnet / mit anzeygung allerley wichtigen vrsachen / daß also vnnd dadurch eine heilsame gründtliche beständige vergleichung vnnd heyligung der vnter den Vnsern entstanden vnnd noch schwcbenden Streiten vnnd Spaltungen / nicht würde getroffen / vnnd den Sachen auß dem grunde nicht würde gerahten oder geholffen werden / wie denn auch nach dem angezeygete vrsachen mit fleiß in GOTTES forcht hin vnd wider erwogen / gedachter Franckfordischer abschiedt in den protestierenden Lutherischen Euangelischen Kirchen ins Werck nie gerichtet / noch einige gesampte Execution darauff erfolget. Belangend aber nicht den Artickel vom Abentmal deß HERREN (daß wir bey vnser Historien bleiben vnd darinn fortfahren) ists damit also zugangen / wie die Acta / so in Churfürstlichen Cantzeleyen vorhanden / bezeugen. Denn es ist der Artickel vom Abendtmal deß HERRN erstlich also entworffen / vnd gegeben gewesen: Vom Abendtmal deß HERRN halten wir / vnd nemmen an D. Lutheri Catechismum / die Augspurgische Confession / vnd die Schmalkaldischen Artickel / eben in dem Verstand / welcher begriffen vnnd erkläret wird in der Apologia / vnnd in dem Buch D. Philippi / so man Häuptartickel Christlicher Lehr nennet / beneben der vereynigung vnnd vergleichung / so zu Wittenberg / Anno 1536. zwyschen D. Luthero vnnd Bucero / auffgerichtet ist / in beysein vnd gegenwertigkeit vieler gelehrter Christlicher vnd Gottsfürchtiger Männer / die auch diesel ben mit eignen Händen vnterschrieben haben / etc. Dieweil aber diese bekenntniß noch tunckel / vnd nit deutlich meinen zusammenkunfft man sich dauon / vnd was nicht von nötẽAnno 1558. seyn würde / nottürfftiglichen vnd freundtlichen vnterreden wolte. Weil aber dieselbige Person partheyisch / als die in den damals streittigen Artickeln / der fürnembste beklagte vnnd beschüldigte Theil selbst mit war / haben bald nach gemachtem Franckfordischẽ abschied / viel vnuerdächtige reine Kirchen erinnert vnd gewarnet / mit anzeygung allerley wichtigen vrsachen / daß also vnnd dadurch eine heilsame gründtliche beständige vergleichung vnnd heyligung der vnter den Vnsern entstanden vnnd noch schwcbenden Streiten vnnd Spaltungen / nicht würde getroffen / vnnd den Sachen auß dem grunde nicht würde gerahten oder geholffen werden / wie denn auch nach dem angezeygete vrsachen mit fleiß in GOTTES forcht hin vnd wider erwogen / gedachter Franckfordischer abschiedt in den protestierenden Lutherischen Euangelischen Kirchen ins Werck nie gerichtet / noch einige gesampte Execution darauff erfolget. Belangend aber nicht den Artickel vom Abentmal deß HERREN (daß wir bey vnser Historien bleiben vnd darinn fortfahren) ists damit also zugangen / wie die Acta / so in Churfürstlichen Cantzeleyen vorhanden / bezeugen. Denn es ist der Artickel vom Abendtmal deß HERRN erstlich also entworffen / vnd gegeben gewesen: Vom Abendtmal deß HERRN halten wir / vnd nemmen an D. Lutheri Catechismum / die Augspurgische Confession / vñ die Schmalkaldischen Artickel / eben in dem Verstand / welcher begriffen vnnd erkläret wird in der Apologia / vnnd in dem Buch D. Philippi / so man Häuptartickel Christlicher Lehr nennet / beneben der vereynigung vnnd vergleichung / so zu Wittenberg / Anno 1536. zwyschen D. Luthero vnnd Bucero / auffgerichtet ist / in beysein vnd gegenwertigkeit vieler gelehrter Christlicher vnd Gottsfürchtiger Männer / die auch diesel ben mit eignen Händen vnterschrieben haben / etc. Dieweil aber diese bekenntniß noch tunckel / vnd nit deutlich <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0587" n="571"/> meinen zusammenkunfft man sich dauon / vnd was nicht von nötẽ<note place="right">Anno 1558.</note> seyn würde / nottürfftiglichen vnd freundtlichen vnterreden wolte.</p> <p>Weil aber dieselbige Person partheyisch / als die in den damals streittigen Artickeln / der fürnembste beklagte vnnd beschüldigte Theil selbst mit war / haben bald nach gemachtem Franckfordischẽ abschied / viel vnuerdächtige reine Kirchen erinnert vnd gewarnet / mit anzeygung allerley wichtigen vrsachen / daß also vnnd dadurch eine heilsame gründtliche beständige vergleichung vnnd heyligung der vnter den Vnsern entstanden vnnd noch schwcbenden Streiten vnnd Spaltungen / nicht würde getroffen / vnnd den Sachen auß dem grunde nicht würde gerahten oder geholffen werden / wie denn auch nach dem angezeygete vrsachen mit fleiß in GOTTES forcht hin vnd wider erwogen / gedachter Franckfordischer abschiedt in den protestierenden Lutherischen Euangelischen Kirchen ins Werck nie gerichtet / noch einige gesampte Execution darauff erfolget.</p> <p>Belangend aber nicht den Artickel vom Abentmal deß HERREN (daß wir bey vnser Historien bleiben vnd darinn fortfahren) ists damit also zugangen / wie die Acta / so in Churfürstlichen Cantzeleyen vorhanden / bezeugen.</p> <p>Denn es ist der Artickel vom Abendtmal deß HERRN erstlich also entworffen / vnd gegeben gewesen: Vom Abendtmal deß HERRN halten wir / vnd nemmen an D. Lutheri Catechismum / die Augspurgische Confession / vñ die Schmalkaldischen Artickel / eben in dem Verstand / welcher begriffen vnnd erkläret wird in der Apologia / vnnd in dem Buch D. Philippi / so man Häuptartickel Christlicher Lehr nennet / beneben der vereynigung vnnd vergleichung / so zu Wittenberg / Anno 1536. zwyschen D. Luthero vnnd Bucero / auffgerichtet ist / in beysein vnd gegenwertigkeit vieler gelehrter Christlicher vnd Gottsfürchtiger Männer / die auch diesel ben mit eignen Händen vnterschrieben haben / etc.</p> <p>Dieweil aber diese bekenntniß noch tunckel / vnd nit deutlich </p> </div> </body> </text> </TEI> [571/0587]
meinen zusammenkunfft man sich dauon / vnd was nicht von nötẽ seyn würde / nottürfftiglichen vnd freundtlichen vnterreden wolte.
Anno 1558. Weil aber dieselbige Person partheyisch / als die in den damals streittigen Artickeln / der fürnembste beklagte vnnd beschüldigte Theil selbst mit war / haben bald nach gemachtem Franckfordischẽ abschied / viel vnuerdächtige reine Kirchen erinnert vnd gewarnet / mit anzeygung allerley wichtigen vrsachen / daß also vnnd dadurch eine heilsame gründtliche beständige vergleichung vnnd heyligung der vnter den Vnsern entstanden vnnd noch schwcbenden Streiten vnnd Spaltungen / nicht würde getroffen / vnnd den Sachen auß dem grunde nicht würde gerahten oder geholffen werden / wie denn auch nach dem angezeygete vrsachen mit fleiß in GOTTES forcht hin vnd wider erwogen / gedachter Franckfordischer abschiedt in den protestierenden Lutherischen Euangelischen Kirchen ins Werck nie gerichtet / noch einige gesampte Execution darauff erfolget.
Belangend aber nicht den Artickel vom Abentmal deß HERREN (daß wir bey vnser Historien bleiben vnd darinn fortfahren) ists damit also zugangen / wie die Acta / so in Churfürstlichen Cantzeleyen vorhanden / bezeugen.
Denn es ist der Artickel vom Abendtmal deß HERRN erstlich also entworffen / vnd gegeben gewesen: Vom Abendtmal deß HERRN halten wir / vnd nemmen an D. Lutheri Catechismum / die Augspurgische Confession / vñ die Schmalkaldischen Artickel / eben in dem Verstand / welcher begriffen vnnd erkläret wird in der Apologia / vnnd in dem Buch D. Philippi / so man Häuptartickel Christlicher Lehr nennet / beneben der vereynigung vnnd vergleichung / so zu Wittenberg / Anno 1536. zwyschen D. Luthero vnnd Bucero / auffgerichtet ist / in beysein vnd gegenwertigkeit vieler gelehrter Christlicher vnd Gottsfürchtiger Männer / die auch diesel ben mit eignen Händen vnterschrieben haben / etc.
Dieweil aber diese bekenntniß noch tunckel / vnd nit deutlich
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