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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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cten Anno 1558.vnnd Artickel / niemals gebilliget / oder jhme dieselbige gefallen lassen / wüste jr auch jetzt noch nicht zuunterschreiben / oder sie anzunemmen (wie Lauaterus davon meldet.)

Am ende deß Colloquij zu Wormbs / haben die vbrigen Collocutores einer erklärung etlicher dazumal streitigen Artickel / sich verglichen / wie dieselbigen erklärung Philippus mit eigener handt geschrieben / darinn genennet / vnd außdrücklich vnd mit namen verworffen wird Zwinglius vnd seine Lehre / wie solches auch Lauatherus bekennt vnd verzeichnet hat / vnd das Original noch vorhanden ist. In dem nachgedruckten Exemplar aber / vnnd sonsten in den Schrifften Philippi / wie die hernach zu Wittenberg Lateinisch außgangen / deß Zwinglij namen vnd lehre außgelassen ist / welches der Christliche Leser mit fleiß mercken wolle / denn er zu vielen dingen nachrichtung gibt.

Anno 1558.

Anno 1558. Ist ein Churfürstentag / wegen der damals fürstehenden Wahl eines Römischen Keysers / zu Franckfort am Mayn / angestellet vnd gehalten worden / vnd ist guthertziger meynung für rahtsam angesehen worden / daß die Protestierende Chur fürsten / bey der gelegenheit berahtschlagen möchten / daß ein anfang gemacht würde / das hernach durch eine gemeine versamlung / eine beständige vergleichung vnd hinlegung / der vnter den Vnsern ent standenen spaltungen / wegen etlicher in streit gezogenen Religions Artickel / auffgerichtet vnd getroffen möcht werden.

Vnd ist vom Höchstermeldten Churfürsten an Philippum Melanthonem / zu welchem man ein hohes vertrauwen in solchen Sachen hette / begeret worden / daß er etliche Artickel fassen möchte / nach welcher Anleytung obgedachte vergleichung / vnnd hinlegung der Spaltung möchte fürgenommen / vnnd angestellet werden / doch vnuergreifflich / mit vorbehaltung / daß in einer ge-

cten Anno 1558.vnnd Artickel / niemals gebilliget / oder jhme dieselbige gefallen lassen / wüste jr auch jetzt noch nicht zuunterschreiben / oder sie anzunemmen (wie Lauaterus davon meldet.)

Am ende deß Colloquij zu Wormbs / haben die vbrigen Collocutores einer erklärung etlicher dazumal streitigen Artickel / sich verglichen / wie dieselbigen erklärung Philippus mit eigener handt geschrieben / dariñ genennet / vnd außdrücklich vnd mit namen verworffen wird Zwinglius vnd seine Lehre / wie solches auch Lauatherus bekennt vnd verzeichnet hat / vnd das Original noch vorhandẽ ist. In dem nachgedruckten Exemplar aber / vnnd sonsten in den Schrifften Philippi / wie die hernach zu Wittenberg Lateinisch außgangen / deß Zwinglij namen vnd lehre außgelassen ist / welches der Christliche Leser mit fleiß mercken wolle / denn er zu vielen dingen nachrichtung gibt.

Anno 1558.

Anno 1558. Ist ein Churfürstentag / wegẽ der damals fürstehenden Wahl eines Römischen Keysers / zu Franckfort am Mayn / angestellet vnd gehalten worden / vnd ist guthertziger meynung für rahtsam angesehen worden / daß die Protestierende Chur fürsten / bey der gelegenheit berahtschlagen möchtẽ / daß ein anfang gemacht würde / das hernach durch eine gemeine versamlung / eine beständige vergleichung vnd hinlegung / der vnter den Vnsern ent standenen spaltungen / wegen etlicher in streit gezogenen Religions Artickel / auffgerichtet vnd getroffen möcht werden.

Vnd ist vom Höchstermeldten Churfürsten an Philippum Melanthonem / zu welchem man ein hohes vertrauwen in solchen Sachen hette / begeret worden / daß er etliche Artickel fassen möchte / nach welcher Anleytung obgedachte vergleichung / vnnd hinlegung der Spaltung möchte fürgenommen / vnnd angestellet werden / doch vnuergreifflich / mit vorbehaltung / daß in einer ge-

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[570/0586] cten vnnd Artickel / niemals gebilliget / oder jhme dieselbige gefallen lassen / wüste jr auch jetzt noch nicht zuunterschreiben / oder sie anzunemmen (wie Lauaterus davon meldet.) Anno 1558. Am ende deß Colloquij zu Wormbs / haben die vbrigen Collocutores einer erklärung etlicher dazumal streitigen Artickel / sich verglichen / wie dieselbigen erklärung Philippus mit eigener handt geschrieben / dariñ genennet / vnd außdrücklich vnd mit namen verworffen wird Zwinglius vnd seine Lehre / wie solches auch Lauatherus bekennt vnd verzeichnet hat / vnd das Original noch vorhandẽ ist. In dem nachgedruckten Exemplar aber / vnnd sonsten in den Schrifften Philippi / wie die hernach zu Wittenberg Lateinisch außgangen / deß Zwinglij namen vnd lehre außgelassen ist / welches der Christliche Leser mit fleiß mercken wolle / denn er zu vielen dingen nachrichtung gibt. Anno 1558. Anno 1558. Ist ein Churfürstentag / wegẽ der damals fürstehenden Wahl eines Römischen Keysers / zu Franckfort am Mayn / angestellet vnd gehalten worden / vnd ist guthertziger meynung für rahtsam angesehen worden / daß die Protestierende Chur fürsten / bey der gelegenheit berahtschlagen möchtẽ / daß ein anfang gemacht würde / das hernach durch eine gemeine versamlung / eine beständige vergleichung vnd hinlegung / der vnter den Vnsern ent standenen spaltungen / wegen etlicher in streit gezogenen Religions Artickel / auffgerichtet vnd getroffen möcht werden. Vnd ist vom Höchstermeldten Churfürsten an Philippum Melanthonem / zu welchem man ein hohes vertrauwen in solchen Sachen hette / begeret worden / daß er etliche Artickel fassen möchte / nach welcher Anleytung obgedachte vergleichung / vnnd hinlegung der Spaltung möchte fürgenommen / vnnd angestellet werden / doch vnuergreifflich / mit vorbehaltung / daß in einer ge-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 570. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/586>, abgerufen am 21.11.2024.