Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.cten Anno 1558.vnnd Artickel / niemals gebilliget / oder jhme dieselbige gefallen lassen / wüste jr auch jetzt noch nicht zuunterschreiben / oder sie anzunemmen (wie Lauaterus davon meldet.) Am ende deß Colloquij zu Wormbs / haben die vbrigen Collocutores einer erklärung etlicher dazumal streitigen Artickel / sich verglichen / wie dieselbigen erklärung Philippus mit eigener handt geschrieben / darinn genennet / vnd außdrücklich vnd mit namen verworffen wird Zwinglius vnd seine Lehre / wie solches auch Lauatherus bekennt vnd verzeichnet hat / vnd das Original noch vorhanden ist. In dem nachgedruckten Exemplar aber / vnnd sonsten in den Schrifften Philippi / wie die hernach zu Wittenberg Lateinisch außgangen / deß Zwinglij namen vnd lehre außgelassen ist / welches der Christliche Leser mit fleiß mercken wolle / denn er zu vielen dingen nachrichtung gibt. Anno 1558. Anno 1558. Ist ein Churfürstentag / wegen der damals fürstehenden Wahl eines Römischen Keysers / zu Franckfort am Mayn / angestellet vnd gehalten worden / vnd ist guthertziger meynung für rahtsam angesehen worden / daß die Protestierende Chur fürsten / bey der gelegenheit berahtschlagen möchten / daß ein anfang gemacht würde / das hernach durch eine gemeine versamlung / eine beständige vergleichung vnd hinlegung / der vnter den Vnsern ent standenen spaltungen / wegen etlicher in streit gezogenen Religions Artickel / auffgerichtet vnd getroffen möcht werden. Vnd ist vom Höchstermeldten Churfürsten an Philippum Melanthonem / zu welchem man ein hohes vertrauwen in solchen Sachen hette / begeret worden / daß er etliche Artickel fassen möchte / nach welcher Anleytung obgedachte vergleichung / vnnd hinlegung der Spaltung möchte fürgenommen / vnnd angestellet werden / doch vnuergreifflich / mit vorbehaltung / daß in einer ge- cten Anno 1558.vnnd Artickel / niemals gebilliget / oder jhme dieselbige gefallen lassen / wüste jr auch jetzt noch nicht zuunterschreiben / oder sie anzunemmen (wie Lauaterus davon meldet.) Am ende deß Colloquij zu Wormbs / haben die vbrigen Collocutores einer erklärung etlicher dazumal streitigen Artickel / sich verglichen / wie dieselbigen erklärung Philippus mit eigener handt geschrieben / dariñ genennet / vnd außdrücklich vnd mit namen verworffen wird Zwinglius vnd seine Lehre / wie solches auch Lauatherus bekennt vnd verzeichnet hat / vnd das Original noch vorhandẽ ist. In dem nachgedruckten Exemplar aber / vnnd sonsten in den Schrifften Philippi / wie die hernach zu Wittenberg Lateinisch außgangen / deß Zwinglij namen vnd lehre außgelassen ist / welches der Christliche Leser mit fleiß mercken wolle / denn er zu vielen dingen nachrichtung gibt. Anno 1558. Anno 1558. Ist ein Churfürstentag / wegẽ der damals fürstehenden Wahl eines Römischen Keysers / zu Franckfort am Mayn / angestellet vnd gehalten worden / vnd ist guthertziger meynung für rahtsam angesehen worden / daß die Protestierende Chur fürsten / bey der gelegenheit berahtschlagen möchtẽ / daß ein anfang gemacht würde / das hernach durch eine gemeine versamlung / eine beständige vergleichung vnd hinlegung / der vnter den Vnsern ent standenen spaltungen / wegen etlicher in streit gezogenen Religions Artickel / auffgerichtet vnd getroffen möcht werden. Vnd ist vom Höchstermeldten Churfürsten an Philippum Melanthonem / zu welchem man ein hohes vertrauwen in solchen Sachen hette / begeret worden / daß er etliche Artickel fassen möchte / nach welcher Anleytung obgedachte vergleichung / vnnd hinlegung der Spaltung möchte fürgenommen / vnnd angestellet werden / doch vnuergreifflich / mit vorbehaltung / daß in einer ge- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0586" n="570"/> cten <note place="left">Anno 1558.</note>vnnd Artickel / niemals gebilliget / oder jhme dieselbige gefallen lassen / wüste jr auch jetzt noch nicht zuunterschreiben / oder sie anzunemmen (wie Lauaterus davon meldet.)</p> <p>Am ende deß Colloquij zu Wormbs / haben die vbrigen Collocutores einer erklärung etlicher dazumal streitigen Artickel / sich verglichen / wie dieselbigen erklärung Philippus mit eigener handt geschrieben / dariñ genennet / vnd außdrücklich vnd mit namen verworffen wird Zwinglius vnd seine Lehre / wie solches auch Lauatherus bekennt vnd verzeichnet hat / vnd das Original noch vorhandẽ ist. In dem nachgedruckten Exemplar aber / vnnd sonsten in den Schrifften Philippi / wie die hernach zu Wittenberg Lateinisch außgangen / deß Zwinglij namen vnd lehre außgelassen ist / welches der Christliche Leser mit fleiß mercken wolle / denn er zu vielen dingen nachrichtung gibt.</p> </div> <div> <head>Anno 1558.<lb/></head> <p>Anno 1558. Ist ein Churfürstentag / wegẽ der damals fürstehenden Wahl eines Römischen Keysers / zu Franckfort am Mayn / angestellet vnd gehalten worden / vnd ist guthertziger meynung für rahtsam angesehen worden / daß die Protestierende Chur fürsten / bey der gelegenheit berahtschlagen möchtẽ / daß ein anfang gemacht würde / das hernach durch eine gemeine versamlung / eine beständige vergleichung vnd hinlegung / der vnter den Vnsern ent standenen spaltungen / wegen etlicher in streit gezogenen Religions Artickel / auffgerichtet vnd getroffen möcht werden.</p> <p>Vnd ist vom Höchstermeldten Churfürsten an Philippum Melanthonem / zu welchem man ein hohes vertrauwen in solchen Sachen hette / begeret worden / daß er etliche Artickel fassen möchte / nach welcher Anleytung obgedachte vergleichung / vnnd hinlegung der Spaltung möchte fürgenommen / vnnd angestellet werden / doch vnuergreifflich / mit vorbehaltung / daß in einer ge- </p> </div> </body> </text> </TEI> [570/0586]
cten vnnd Artickel / niemals gebilliget / oder jhme dieselbige gefallen lassen / wüste jr auch jetzt noch nicht zuunterschreiben / oder sie anzunemmen (wie Lauaterus davon meldet.)
Anno 1558. Am ende deß Colloquij zu Wormbs / haben die vbrigen Collocutores einer erklärung etlicher dazumal streitigen Artickel / sich verglichen / wie dieselbigen erklärung Philippus mit eigener handt geschrieben / dariñ genennet / vnd außdrücklich vnd mit namen verworffen wird Zwinglius vnd seine Lehre / wie solches auch Lauatherus bekennt vnd verzeichnet hat / vnd das Original noch vorhandẽ ist. In dem nachgedruckten Exemplar aber / vnnd sonsten in den Schrifften Philippi / wie die hernach zu Wittenberg Lateinisch außgangen / deß Zwinglij namen vnd lehre außgelassen ist / welches der Christliche Leser mit fleiß mercken wolle / denn er zu vielen dingen nachrichtung gibt.
Anno 1558.
Anno 1558. Ist ein Churfürstentag / wegẽ der damals fürstehenden Wahl eines Römischen Keysers / zu Franckfort am Mayn / angestellet vnd gehalten worden / vnd ist guthertziger meynung für rahtsam angesehen worden / daß die Protestierende Chur fürsten / bey der gelegenheit berahtschlagen möchtẽ / daß ein anfang gemacht würde / das hernach durch eine gemeine versamlung / eine beständige vergleichung vnd hinlegung / der vnter den Vnsern ent standenen spaltungen / wegen etlicher in streit gezogenen Religions Artickel / auffgerichtet vnd getroffen möcht werden.
Vnd ist vom Höchstermeldten Churfürsten an Philippum Melanthonem / zu welchem man ein hohes vertrauwen in solchen Sachen hette / begeret worden / daß er etliche Artickel fassen möchte / nach welcher Anleytung obgedachte vergleichung / vnnd hinlegung der Spaltung möchte fürgenommen / vnnd angestellet werden / doch vnuergreifflich / mit vorbehaltung / daß in einer ge-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/586 |
Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 570. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/586>, abgerufen am 26.06.2024. |