Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.geschrieben / daß er nemlich keine erhebliche vrsache finden könne /Anno 1553. die dem Gewissen / wenn man von den worten der einsetzung deß Abendmals weichen wil / gnug thun / vnd dasselbige stillen köndte. So wirt er auch seiner wort nicht vergessen haben / da er in testimonijs Patrum geschrieben hat: Was wirt geschehen in der anfechtung / wenn das Gewissen wirt disputiren / was für ein vrsache sey / daß man von der rechten bekannten meinung in der Kirchen abweichet? Als denn werden diese wort: Das ist mein Leib / Donner vnd Blitz seyn. Es hat aber Caluinus von seinem thun nicht abgelassen /Calninus wil Philippum stäts auff seiner seiten haben. sondern da er wider Westphalum geschrieben / in seiner andern defension Anno 1558. diese wort offentlich gesetzt: Si Philippus verbulo declaret, me a sua mente deflectere, protinus desistam, Wenn Philipus nur mit einem wörtlin sich vernemmen läßt / daß ich seiner meinung nicht sey / so wil ich so bald auffhören. Vnd in der letzten admonition schreibet er (folio 23.) Wenn ich er funden werde / daß ich den namen Philippi nicht recht für mich gebraucht / so wil ich mich keiner schande beschweren (nullas ignominiae notas recuso) Ich habs gesagt / vnnd sage es noch / & centies confirmo, daß Philippus in dieser sachen (vom Abendmal) nicht weiter von mir ist / als von seinem eigenen Hertzen / ob er gleich nicht allzeit frey rund herauß / wie ichs wol gewündschet / seine meinung offenbaret / vnd sich für Luthero hat fürchten müssen. Vor siebenzehen Jaren (da noch Lutherus gelebet) habe ich mit Philippo von dieser Lehre deß Sacraments geredt / vnnd habe nicht eine syllabam davon wegen mit im wechseln vnd verlieren dörffen / denn wir sind einer meinung allezeit gewesen. Haec Caluinus. Hie können wir nun nicht fürüber / sondern müssen sagen /Philippus hette sollen sich wider Caluinum richtig erklären. daß Philippus in alle wege hette sollen seines Glaubeus öffentliche rechenschafft geben / vnd ohne ansehen der Menschen diesem Sacramentirischen thun begegnen / vnnd widerstehen / dieweil er gese- geschrieben / daß er nemlich keine erhebliche vrsache finden könne /Anno 1553. die dem Gewissen / wenn man von den worten der einsetzung deß Abendmals weichen wil / gnug thun / vnd dasselbige stillen köndte. So wirt er auch seiner wort nicht vergessen haben / da er in testimonijs Patrum geschrieben hat: Was wirt geschehen in der anfechtung / wenn das Gewissen wirt disputiren / was für ein vrsache sey / daß man von der rechten bekannten meinung in der Kirchen abweichet? Als denn werden diese wort: Das ist mein Leib / Donner vnd Blitz seyn. Es hat aber Caluinus von seinem thun nicht abgelassen /Calninus wil Philippum stäts auff seiner seiten habẽ. sondern da er wider Westphalum geschrieben / in seiner andern defension Anno 1558. diese wort offentlich gesetzt: Si Philippus verbulo declaret, me à sua mente deflectere, protinus desistam, Wenn Philipus nur mit einem wörtlin sich vernemmen läßt / daß ich seiner meinung nicht sey / so wil ich so bald auffhören. Vnd in der letzten admonition schreibet er (folio 23.) Wenn ich er funden werde / daß ich den namen Philippi nicht recht für mich gebraucht / so wil ich mich keiner schande beschweren (nullas ignominiae notas recuso) Ich habs gesagt / vnnd sage es noch / & centies confirmo, daß Philippus in dieser sachen (vom Abendmal) nicht weiter von mir ist / als von seinem eigenen Hertzen / ob er gleich nicht allzeit frey rund herauß / wie ichs wol gewündschet / seine meinung offenbaret / vnd sich für Luthero hat fürchten müssen. Vor siebenzehen Jaren (da noch Lutherus gelebet) habe ich mit Philippo von dieser Lehre deß Sacraments geredt / vnnd habe nicht eine syllabam davon wegen mit im wechseln vnd verlieren dörffen / denn wir sind einer meinung allezeit gewesen. Haec Caluinus. Hie können wir nun nicht fürüber / sondern müssen sagen /Philippus hette sollen sich wider Caluinum richtig erklären. daß Philippus in alle wege hette sollen seines Glaubeus öffentliche rechenschafft geben / vnd ohne ansehen der Menschen diesem Sacramentirischen thun begegnen / vnnd widerstehen / dieweil er gese- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0549" n="533"/> geschrieben / daß er nemlich keine erhebliche vrsache finden könne /<note place="right">Anno 1553.</note> die dem Gewissen / wenn man von den worten der einsetzung deß Abendmals weichen wil / gnug thun / vnd dasselbige stillen köndte. So wirt er auch seiner wort nicht vergessen haben / da er in testimonijs Patrum geschrieben hat: Was wirt geschehen in der anfechtung / wenn das Gewissen wirt disputiren / was für ein vrsache sey / daß man von der rechten bekannten meinung in der Kirchen abweichet? 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Wenn ich er funden werde / daß ich den namen Philippi nicht recht für mich gebraucht / so wil ich mich keiner schande beschweren (nullas ignominiae notas recuso) Ich habs gesagt / vnnd sage es noch / & centies confirmo, daß Philippus in dieser sachen (vom Abendmal) nicht weiter von mir ist / als von seinem eigenen Hertzen / ob er gleich nicht allzeit frey rund herauß / wie ichs wol gewündschet / seine meinung offenbaret / vnd sich für Luthero hat fürchten müssen. Vor siebenzehen Jaren (da noch Lutherus gelebet) habe ich mit Philippo von dieser Lehre deß Sacraments geredt / vnnd habe nicht eine syllabam davon wegen mit im wechseln vnd verlieren dörffen / denn wir sind einer meinung allezeit gewesen. 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geschrieben / daß er nemlich keine erhebliche vrsache finden könne / die dem Gewissen / wenn man von den worten der einsetzung deß Abendmals weichen wil / gnug thun / vnd dasselbige stillen köndte. So wirt er auch seiner wort nicht vergessen haben / da er in testimonijs Patrum geschrieben hat: Was wirt geschehen in der anfechtung / wenn das Gewissen wirt disputiren / was für ein vrsache sey / daß man von der rechten bekannten meinung in der Kirchen abweichet? Als denn werden diese wort: Das ist mein Leib / Donner vnd Blitz seyn.
Anno 1553. Es hat aber Caluinus von seinem thun nicht abgelassen / sondern da er wider Westphalum geschrieben / in seiner andern defension Anno 1558. diese wort offentlich gesetzt: Si Philippus verbulo declaret, me à sua mente deflectere, protinus desistam, Wenn Philipus nur mit einem wörtlin sich vernemmen läßt / daß ich seiner meinung nicht sey / so wil ich so bald auffhören. Vnd in der letzten admonition schreibet er (folio 23.) Wenn ich er funden werde / daß ich den namen Philippi nicht recht für mich gebraucht / so wil ich mich keiner schande beschweren (nullas ignominiae notas recuso) Ich habs gesagt / vnnd sage es noch / & centies confirmo, daß Philippus in dieser sachen (vom Abendmal) nicht weiter von mir ist / als von seinem eigenen Hertzen / ob er gleich nicht allzeit frey rund herauß / wie ichs wol gewündschet / seine meinung offenbaret / vnd sich für Luthero hat fürchten müssen. Vor siebenzehen Jaren (da noch Lutherus gelebet) habe ich mit Philippo von dieser Lehre deß Sacraments geredt / vnnd habe nicht eine syllabam davon wegen mit im wechseln vnd verlieren dörffen / denn wir sind einer meinung allezeit gewesen. Haec Caluinus.
Calninus wil Philippum stäts auff seiner seiten habẽ. Hie können wir nun nicht fürüber / sondern müssen sagen / daß Philippus in alle wege hette sollen seines Glaubeus öffentliche rechenschafft geben / vnd ohne ansehen der Menschen diesem Sacramentirischen thun begegnen / vnnd widerstehen / dieweil er gese-
Philippus hette sollen sich wider Caluinum richtig erklären.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 533. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/549>, abgerufen am 13.06.2024. |