brauchen lassen) haben vnterschrieben D. Luther / D. Pommer /Anno 1545. D. Creutziger / vnd Philippus Melanthon / der sie auch gestellet. Doctor Maior ist damals auß rhat vnd gutdüncken Lutheri / genD. Maior wirt gen Re genspurg abgesandt. Regenspurg auff das Colloquium, an statt Philippi geschickt worden. Denn D. Lutherus ist wegen der schwacheit Philippi sorgfeltig gewest / vnd hat an Churfürsten geschrieben mit diesen worten: Weil es ein nichtig vnnd vergeblich Colloquium seyn wirt / da kein hoffnung ist / so sey deß Philippi / der warlich kranck sey / zu schonen / vnd seye Doctor Maior mehr denn gnung dazu / wenn er gleich nichts köndte / denn Nein / oder Ja dazu sagen. So sey Schnepffius vnnd Brentius auch da / die jhnen nichts liessen nemmen / etc.
Da aber Doctor Maior gen Regenspurg verreisen wöllen / ist er zuvorn zu Doctor Luthero / jn zu gesegnen / kommen / vnd im eingang seines Studierstübleins / diese wort mit D. Lutheri Hand angeschrieben gefunden / Nostri Professores examinandi sunt de Coena Domini, Vnsere Professores sollen examinirt werden vom Abendmal deß HERRN / hat derwegen angefangen / vnd gesaget / Ehrwirdiger Herr Vatter / was bedeuten diese wort? Darauff der grosse Doctor jhme geantwortet / was jhr leset / vnd wie sie lauten / also ists die meinung / vnd wenn jhr wider heim kommen werdet / vnd ich auch / so wirdt man ein Examen müssen anstellen / dazu jhr eben so wol / als andere / erfordert werden sollet. Als sich aber Doctor Maior von dem verdacht / mit grossem betewren vnd klarer Bekenntniß / loß machen wöllen / hat er endlich zur antwort bekommen: Ihr macht euch mit stillschweigen vnd bementeln / selbst verdächtig / So jr aber gläubet / wie jr für mir redet / so redet solches auch in der Kirchen / in lectionibus, concionibus, & priuatis colloquijs, vnd stärcket ewere Brüder / vnd helfft den jrrenden wider auff den rechten Weg / vnd widerfprechet den mutwilligen geistern / sonst ist ewer Bekenntniß nur ein Laruenwerck / vnd nichts nütze. Wer sein Lehr / Glauben / vnd
brauchen lassen) haben vnterschrieben D. Luther / D. Pommer /Anno 1545. D. Creutziger / vnd Philippus Melanthon / der sie auch gestellet. Doctor Maior ist damals auß rhat vnd gutdüncken Lutheri / genD. Maior wirt gen Re genspurg abgesandt. Regenspurg auff das Colloquium, an statt Philippi geschickt worden. Denn D. Lutherus ist wegen der schwacheit Philippi sorgfeltig gewest / vnd hat an Churfürsten geschrieben mit diesen worten: Weil es ein nichtig vnnd vergeblich Colloquium seyn wirt / da kein hoffnung ist / so sey deß Philippi / der warlich kranck sey / zu schonen / vnd seye Doctor Maior mehr denn gnung dazu / wenn er gleich nichts köndte / denn Nein / oder Ja dazu sagen. So sey Schnepffius vnnd Brentius auch da / die jhnen nichts liessen nemmen / etc.
Da aber Doctor Maior gen Regenspurg verreisen wöllen / ist er zuvorn zu Doctor Luthero / jn zu gesegnen / kommen / vnd im eingang seines Studierstübleins / diese wort mit D. Lutheri Hand angeschrieben gefunden / Nostri Professores examinandi sunt de Coena Domini, Vnsere Professores sollen examinirt werden vom Abendmal deß HERRN / hat derwegen angefangen / vnd gesaget / Ehrwirdiger Herr Vatter / was bedeuten diese wort? Darauff der grosse Doctor jhme geantwortet / was jhr leset / vnd wie sie lauten / also ists die meinung / vnd wenn jhr wider heim kommen werdet / vnd ich auch / so wirdt man ein Examen müssen anstellen / dazu jhr eben so wol / als andere / erfordert werden sollet. Als sich aber Doctor Maior von dem verdacht / mit grossem betewren vnd klarer Bekenntniß / loß machen wöllen / hat er endlich zur antwort bekommen: Ihr macht euch mit stillschweigen vñ bementeln / selbst verdächtig / So jr aber gläubet / wie jr für mir redet / so redet solches auch in der Kirchen / in lectionibus, concionibus, & priuatis colloquijs, vnd stärcket ewere Brüder / vnd helfft den jrrenden wider auff den rechten Weg / vnd widerfprechet den mutwilligen geistern / sonst ist ewer Bekenntniß nur ein Laruenwerck / vñ nichts nütze. Wer sein Lehr / Glauben / vñ
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brauchen lassen) haben vnterschrieben D. Luther / D. Pommer /<noteplace="right">Anno 1545.</note> D. Creutziger / vnd Philippus Melanthon / der sie auch gestellet. Doctor Maior ist damals auß rhat vnd gutdüncken Lutheri / gen<noteplace="right">D. Maior wirt gen Re genspurg abgesandt.</note> Regenspurg auff das Colloquium, an statt Philippi geschickt worden. Denn D. Lutherus ist wegen der schwacheit Philippi sorgfeltig gewest / vnd hat an Churfürsten geschrieben mit diesen worten: Weil es ein nichtig vnnd vergeblich Colloquium seyn wirt / da kein hoffnung ist / so sey deß Philippi / der warlich kranck sey / zu schonen / vnd seye Doctor Maior mehr denn gnung dazu / wenn er gleich nichts köndte / denn Nein / oder Ja dazu sagen. So sey Schnepffius vnnd Brentius auch da / die jhnen nichts liessen nemmen / etc.</p><p>Da aber Doctor Maior gen Regenspurg verreisen wöllen / ist er zuvorn zu Doctor Luthero / jn zu gesegnen / kommen / vnd im eingang seines Studierstübleins / diese wort mit D. Lutheri Hand angeschrieben gefunden / Nostri Professores examinandi sunt de Coena Domini, Vnsere Professores sollen examinirt werden vom Abendmal deß HERRN / hat derwegen angefangen / vnd gesaget / Ehrwirdiger Herr Vatter / was bedeuten diese wort? Darauff der grosse Doctor jhme geantwortet / was jhr leset / vnd wie sie lauten / also ists die meinung / vnd wenn jhr wider heim kommen werdet / vnd ich auch / so wirdt man ein Examen müssen anstellen / dazu jhr eben so wol / als andere / erfordert werden sollet. Als sich aber Doctor Maior von dem verdacht / mit grossem betewren vnd klarer Bekenntniß / loß machen wöllen / hat er endlich zur antwort bekommen: Ihr macht euch mit stillschweigen vñ bementeln / selbst verdächtig / So jr aber gläubet / wie jr für mir redet / so redet solches auch in der Kirchen / in lectionibus, concionibus, & priuatis colloquijs, vnd stärcket ewere Brüder / vnd helfft den jrrenden wider auff den rechten Weg / vnd widerfprechet den mutwilligen geistern / sonst ist ewer Bekenntniß nur ein Laruenwerck / vñ nichts nütze. Wer sein Lehr / Glauben / vñ</p></div></body></text></TEI>
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brauchen lassen) haben vnterschrieben D. Luther / D. Pommer / D. Creutziger / vnd Philippus Melanthon / der sie auch gestellet. Doctor Maior ist damals auß rhat vnd gutdüncken Lutheri / gen Regenspurg auff das Colloquium, an statt Philippi geschickt worden. Denn D. Lutherus ist wegen der schwacheit Philippi sorgfeltig gewest / vnd hat an Churfürsten geschrieben mit diesen worten: Weil es ein nichtig vnnd vergeblich Colloquium seyn wirt / da kein hoffnung ist / so sey deß Philippi / der warlich kranck sey / zu schonen / vnd seye Doctor Maior mehr denn gnung dazu / wenn er gleich nichts köndte / denn Nein / oder Ja dazu sagen. So sey Schnepffius vnnd Brentius auch da / die jhnen nichts liessen nemmen / etc.
Anno 1545.
D. Maior wirt gen Re genspurg abgesandt. Da aber Doctor Maior gen Regenspurg verreisen wöllen / ist er zuvorn zu Doctor Luthero / jn zu gesegnen / kommen / vnd im eingang seines Studierstübleins / diese wort mit D. Lutheri Hand angeschrieben gefunden / Nostri Professores examinandi sunt de Coena Domini, Vnsere Professores sollen examinirt werden vom Abendmal deß HERRN / hat derwegen angefangen / vnd gesaget / Ehrwirdiger Herr Vatter / was bedeuten diese wort? Darauff der grosse Doctor jhme geantwortet / was jhr leset / vnd wie sie lauten / also ists die meinung / vnd wenn jhr wider heim kommen werdet / vnd ich auch / so wirdt man ein Examen müssen anstellen / dazu jhr eben so wol / als andere / erfordert werden sollet. Als sich aber Doctor Maior von dem verdacht / mit grossem betewren vnd klarer Bekenntniß / loß machen wöllen / hat er endlich zur antwort bekommen: Ihr macht euch mit stillschweigen vñ bementeln / selbst verdächtig / So jr aber gläubet / wie jr für mir redet / so redet solches auch in der Kirchen / in lectionibus, concionibus, & priuatis colloquijs, vnd stärcket ewere Brüder / vnd helfft den jrrenden wider auff den rechten Weg / vnd widerfprechet den mutwilligen geistern / sonst ist ewer Bekenntniß nur ein Laruenwerck / vñ nichts nütze. Wer sein Lehr / Glauben / vñ
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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 499. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/515>, abgerufen am 13.06.2024.
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