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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1544.daß als denn die zweyung gewaltig würde / wöllen getrieben vnnd fürgenommen werden / welches / wenn es nicht zuvor vorkommen / seinem vnd D. Luth tode / jrer viel nicht bestehen werden.weniger wehrens / denn widerhaltens haben werde / sonderlich weil man wol sehe / was nunmehr für geschickte Leute vorhanden / vnnd hetten jhrer viel auß den Juristen geringer sachen halben lust darzu. Es besorgte sich auch seine Chur fürstliche G. daß er die Studenten wol mercken vnd fasseten / vnnd darnach sich vnterstünden / solches auch für recht zuvertheidigen / wider die erkannte vnnd bekannte Lehr. Daß er aber solches in seiner Vniversitet / noch bey seinem / vnd D. Martini leben wissentlich solte gedulden / vnd einwurtzeln lassen / vnd zukünfftigen ferrnern spaltungen vnd ärgernissen raum geben / das were jm seines Gewissens halben beschwerlich. Vnd wiewol seine Churf. Gnade die Vniuersitet gnädiglich fundirt / vnd der selbigen mit gnaden geneigt were / die auch M. Philippi Melanthonis halben nicht am wenigsten in grossem auffnemen stünde / so wölle doch seine Churfürstliche G. bey den Doc. Luthero vnd Pomerano nicht bergen / wüste es jnen auch auß gnädigem Hertzen / nicht zuverhalten / ehe er diese spaltung dulden vnd leyden wolte / gedächte ers dahin zustellen / ob gleich ein geringe Vniuer sitet / oder auch zu letzt gar keine seyn oder bleiben solte / das doch er nicht gerne wolte. Were derhalben sein gnädiges vnd gäntzliches begeren an Doct. Martinum vnd Pomeranum / sie wolten seine Churfürstliche G. gründlich vnd eigentlich berichten / wie es aller sachen halben gelegen were / vnnd ob sie sich mit einander verglichen / oder nicht. Vnd im fall / da es nicht geschehen / daß sie jren getrewen rhat wolten anzeigen / entweder zur vergleichung / oder sonst zu andern wegen. Denn hette Hertzog Georg zu handhaben der vnwarheit / seine Vniuersitet zu Leiptzig deß grössern theils zergehen lassen / so müste es seine Churf G. nach dem willen Gottes auch dahin setzen / ob zu erhaltung der. Warheit / sich dieser Vniuersitet halben / auch dergleichen zutragen solte / etc.

Aber Gott hat seine gnad geben / daß D. Luther mit seinem

Anno 1544.daß als denn die zweyung gewaltig würde / wöllen getrieben vnnd fürgenommen werden / welches / wenn es nicht zuvor vorkom̃en / seinem vnd D. Luth tode / jrer viel nicht bestehen werden.weniger wehrens / denn widerhaltens haben werde / sonderlich weil man wol sehe / was nunmehr für geschickte Leute vorhanden / vnnd hetten jhrer viel auß den Juristen geringer sachen halben lust darzu. Es besorgte sich auch seine Chur fürstliche G. daß er die Studenten wol mercken vnd fasseten / vnnd darnach sich vnterstünden / solches auch für recht zuvertheidigen / wider die erkannte vnnd bekannte Lehr. Daß er aber solches in seiner Vniversitet / noch bey seinem / vnd D. Martini leben wissentlich solte gedulden / vnd einwurtzeln lassen / vnd zukünfftigen ferrnern spaltungen vnd ärgernissen raum geben / das were jm seines Gewissens halben beschwerlich. Vnd wiewol seine Churf. Gnade die Vniuersitet gnädiglich fundirt / vnd der selbigen mit gnaden geneigt were / die auch M. Philippi Melanthonis halben nicht am wenigstẽ in grossem auffnemen stünde / so wölle doch seine Churfürstliche G. bey den Doc. Luthero vnd Pomerano nicht bergen / wüste es jnen auch auß gnädigem Hertzen / nicht zuverhalten / ehe er diese spaltung dulden vnd leyden wolte / gedächte ers dahin zustellen / ob gleich ein geringe Vniuer sitet / oder auch zu letzt gar keine seyn oder bleiben solte / das doch er nicht gerne wolte. Were derhalben sein gnädiges vñ gäntzliches begeren an Doct. Martinum vnd Pomeranum / sie wolten seine Churfürstliche G. gründlich vnd eigentlich berichten / wie es aller sachen halben gelegen were / vnnd ob sie sich mit einander verglichen / oder nicht. Vnd im fall / da es nicht geschehen / daß sie jren getrewen rhat wolten anzeigen / entweder zur vergleichung / oder sonst zu andern wegen. Denn hette Hertzog Georg zu handhaben der vnwarheit / seine Vniuersitet zu Leiptzig deß grössern theils zergehen lassen / so müste es seine Churf G. nach dem willen Gottes auch dahin setzen / ob zu erhaltung der. Warheit / sich dieser Vniuersitet halben / auch dergleichen zutragen solte / etc.

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[460/0476] daß als denn die zweyung gewaltig würde / wöllen getrieben vnnd fürgenommen werden / welches / wenn es nicht zuvor vorkom̃en / weniger wehrens / denn widerhaltens haben werde / sonderlich weil man wol sehe / was nunmehr für geschickte Leute vorhanden / vnnd hetten jhrer viel auß den Juristen geringer sachen halben lust darzu. Es besorgte sich auch seine Chur fürstliche G. daß er die Studenten wol mercken vnd fasseten / vnnd darnach sich vnterstünden / solches auch für recht zuvertheidigen / wider die erkannte vnnd bekannte Lehr. Daß er aber solches in seiner Vniversitet / noch bey seinem / vnd D. Martini leben wissentlich solte gedulden / vnd einwurtzeln lassen / vnd zukünfftigen ferrnern spaltungen vnd ärgernissen raum geben / das were jm seines Gewissens halben beschwerlich. Vnd wiewol seine Churf. Gnade die Vniuersitet gnädiglich fundirt / vnd der selbigen mit gnaden geneigt were / die auch M. Philippi Melanthonis halben nicht am wenigstẽ in grossem auffnemen stünde / so wölle doch seine Churfürstliche G. bey den Doc. Luthero vnd Pomerano nicht bergen / wüste es jnen auch auß gnädigem Hertzen / nicht zuverhalten / ehe er diese spaltung dulden vnd leyden wolte / gedächte ers dahin zustellen / ob gleich ein geringe Vniuer sitet / oder auch zu letzt gar keine seyn oder bleiben solte / das doch er nicht gerne wolte. Were derhalben sein gnädiges vñ gäntzliches begeren an Doct. Martinum vnd Pomeranum / sie wolten seine Churfürstliche G. gründlich vnd eigentlich berichten / wie es aller sachen halben gelegen were / vnnd ob sie sich mit einander verglichen / oder nicht. Vnd im fall / da es nicht geschehen / daß sie jren getrewen rhat wolten anzeigen / entweder zur vergleichung / oder sonst zu andern wegen. Denn hette Hertzog Georg zu handhaben der vnwarheit / seine Vniuersitet zu Leiptzig deß grössern theils zergehen lassen / so müste es seine Churf G. nach dem willen Gottes auch dahin setzen / ob zu erhaltung der. Warheit / sich dieser Vniuersitet halben / auch dergleichen zutragen solte / etc. Anno 1544. seinem vnd D. Luth tode / jrer viel nicht bestehen werden. Aber Gott hat seine gnad geben / daß D. Luther mit seinem

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 460. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/476>, abgerufen am 22.11.2024.